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Der Bundesrat nimmt Kenntnis vom Bericht zur Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus

Der Bundesrat hat den dritten Bericht zur Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Die dschihadistische Bedrohung dürfte weiter anhalten. Vor diesem Hintergrund ist die Zusammenarbeit auf nationaler wie auf internationaler Ebene von zentraler Bedeutung. Eine wichtige Rolle spielt dabei TETRA, deren Arbeit fortgesetzt wird. Terrorismusbekämpfung beschränkt sich nicht auf Sicherheitsmassnahmen. Die ganze Gesellschaft ist gefordert. Es stehen zahlreiche Instrumente zur Terrorismusbekämpfung zur Verfügung; sie müssen aber weiter verstärkt werden. Verschiedene laufende Gesetzgebungsprojekte zielen in diese Richtung.

Gemäss Einschätzung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) bleibt die terroristische Bedrohung in der Schweiz wie auch in Europa nach wie vor erhöht. Die Bedrohungslage wird sich mit den Gebietsverlusten des «Islamischen Staates» (IS) nicht entspannen. Die IS-Propaganda erzielt weiterhin Wirkung. Die Gefahr von Anschlägen in der Schweiz geht sowohl von Dschihad-Rückkehrern aus als auch von radikalisierten Personen, die im Land geblieben sind.

Terrorismusbekämpfung muss global angegangen werden. Die Schweiz engagiert sich ebenfalls auf internationaler Ebene. Sie unterstützt beispielsweise die Umsetzung der Globalen UNO-Strategie zur Terrorismusbekämpfung von 2006 sowie den UNO-Aktionsplan von 2016 zur Prävention von gewalttätigem Extremismus. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang einen aussenpolitischen Aktionsplan zur Prävention von gewalttätigem Extremismus verabschiedet. Sie unterstützt auch zahlreiche Projekte im Ausland mit dem Ziel, das Abgleiten von Risikogruppen (z.B. junge Menschen) in den Terrorismus oder Extremismus zu verhindern. Die Schweiz ist auch operativ tätig: zum einen in der polizeilichen Zusammenarbeit, vor allem im Rahmen von Europol, zum anderen in der nachrichtendienstlichen Kooperation als Mitglied der Counter Terrorist Group (CTG) der Europäischen Union. Dank des Schengener Informationssystems (SIS) steht die Schweiz im Zentrum des europäischen Informationsaustausches.

Der dritte TETRA-Bericht verdeutlicht, dass Terrorismusbekämpfung die Gesellschaft als Ganzes angeht. Gefordert sind nicht nur die Sicherheitsbehörden, sondern auch zahlreiche Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene sowie internationale Organe. Die Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus sind zahlreich und – bei konsequenter Anwendung – wirksam. Sie müssen aber noch verstärkt werden.

Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

Das effizienteste Instrument der Terrorismusbekämpfung ist die Verhinderung einer Radikalisierung. An vorderster Front stehen dabei die lokalen und kantonalen Behörden ohne Sicherheitsaufgaben: Sie können die Zeichen einer beginnenden Radikalisierung früh erkennen und entsprechend handeln. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden erarbeitet die Geschäftsstelle des Sicherheitsverbundes Schweiz zurzeit einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Der Aktionsplan soll eine Reihe konkreter und praktikabler Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung jeglicher Form von Radikalisierung vorschlagen. Auch das Thema Deradikalisierung wird behandelt.

Verstärkung der rechtlichen Grundlagen und Informationsaustausch

Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung von Terrorismus und des entsprechenden Zusatzprotokolls ist in Vorbereitung. Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen zur Revision von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches (Unterstützung krimineller Organisationen) im Gange: Sowohl im Parlament als auch in Strafverfolgungskreisen war wiederholt gefordert worden, diese Gesetzesbestimmung zu verstärken. Das Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen gilt noch bis zum 31. Dezember 2018. Auch in dieser Hinsicht soll sichergestellt werden, dass nach diesem Gesetz strafbares Verhalten weiterhin durch angemessene, zeitlich unbegrenzt geltende Rechtsvorschriften abgedeckt ist. Gleichzeitig gilt es, die Massnahmen zur effizienten Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung zu verstärken.

Parallel zu diesen Arbeiten werden die rechtlichen Grundlagen erarbeitet, um polizeiliche Massnahmen ausserhalb der Strafverfolgung auszubauen. Dazu zählen etwa die Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen auf einem Polizeiposten, der Ausweisentzug oder auch die Möglichkeit, dass fedpol verdächtige Personen verdeckt im Schengener Informationssystem (SIS) registrieren kann.

Der Informationsaustausch unter den jeweiligen Behörden in allen Phasen der Interventionskette ist eines der zentralen Elemente der Massnahmen zur effizienten Terrorismusbekämpfung. Zwar hat sich der Informationsaustausch dank TETRA verbessert. Die Praxis hat aber gezeigt, dass der Austausch zwischen den Strafvollzugsbehörden und den Strafverfolgungs-, Sicherheits- und Migrationsbehörden noch optimiert werden kann. Entsprechende Arbeiten zur Verbesserung der Abläufe und des Informationsaustausches sind im Gange.

TETRA – Zusammensetzung und Ziele

TETRA (TErrorist TRAcking) steht unter der Leitung von fedpol. Beteiligt sind der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Bundesanwaltschaft (BA), das Krisenmanagementzentrum des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Grenzwachtkorps (GWK), das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesamt für Justiz (BJ) sowie die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und der ihr angegliederte Führungsstab Polizei (FST P). Bei Bedarf zieht TETRA weitere Behördenstellen wie Strafvollzugsbehörden in die Überlegungen zur schweizerischen Terrorismusbekämpfung ein. Die Ziele von TETRA sind Teil der vom Bundesrat 2015 genehmigten Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung.