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EKR – Verharmlosung von Rassismus in den sozialen Netzwerken: Das Wort ergreifen gegen Hassreden

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (21. März) ruft die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) dazu auf, sich bewusst zu werden über rassistische Äusserungen und Hassreden im Internet und in den sozialen Netzwerken

Dank Internet und sozialen Netzwerken stehen heute den Bürgerinnen und Bürgern einfache Mittel zur Meinungsäusserung zur Verfügung. Die demokratische Teilhabe und die öffentliche Debatte werden dadurch gestärkt. Doch jede Medaille hat auch ihre Kehrseite. Denn die digitale Welt ermöglicht Äusserungen und den Wortgebrauch im guten wie im schlechten Sinne. So werden die elektronischen Medien leider auch dazu genutzt, Hass, Rassendiskriminierung sowie zweideutige Statements zu verbreiten mit dem Ziel, verwundbare Personen und Personengruppen auszuschliessen und zu diffamieren. Das Phänomen wird durch gezielte Falschinformationen («Fake News») zur Manipulation der öffentlichen Meinung weiterverbreitet.

2017 publizierte das Bundesamt für Statistik (BFS) die ersten Ergebnisse der Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz». Daraus geht hervor, dass sich 36 Prozent der Bevölkerung durch Personen gestört fühlen, die als «anders» empfunden werden, und insbesondere durch Personen, die eine nicht sesshafte Lebensweise pflegen. Eine «Jungsektion» einer Regierungspartei hat kürzlich über Internet Anzeigen verbreitet, auf denen zur Abweisung ausländischer, nicht sesshaft lebender Personen (Sinti und Roma) aufgerufen wird. Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz, über welche die Richter befinden müssen, verurteilt die EKR die Verwendung rassistischer Statements und Hassreden zu Wahlzwecken.

Leider ist dies nur ein Beispiel von vielen. Um gegen diese und andere Formen des Phänomens zu kämpfen, muss die Rassismusstrafnorm (Artikel 261bis StGB) in jedem berechtigten Fall zur Anwendung kommen. Doch Strafe und Verbote sind nicht die einzigen Instrumente. Es ist sehr wichtig, präventiv zu handeln.

Nach Ansicht der EKR müssen Präventionsmassnahmen deutlich verstärkt werden. Erziehung und Bildung spielen dabei eine zentrale Rolle. Vier von fünf Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren nutzen die sozialen Netzwerke täglich (Studie JAMESfocus 2016 der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) und neun von zehn haben ein Profil auf einem sozialen Netzwerk. Die junge Generation muss mehr denn je für den Wert fundierter Informationen, die Zuverlässigkeit von Quellen und das Erkennen von Manipulierungsversuchen sensibilisiert werden.

Die Bekämpfung von Rassismus muss mit der grösstmöglichen Aufmerksamkeit angegangen werden. 66 Prozent der Bevölkerung teilen diese Meinung (BFS). Die Bekämpfung muss direkt, in den Schulen, im Internet und in den sozialen Netzwerken erfolgen. Das Feld darf nicht den Hassrednern überlassen werden. Wir alle können agieren und reagieren.