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Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen

Der Bundesrat will mit einem Beitritt zur sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden. Er hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 die Botschaft zur Ratifikation dieser Konvention verabschiedet

Die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfolgt das Ziel, diese Art von Kriminalität zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Sie will zudem einen Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern. Die Vertragsstaaten müssen namentlich psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung strafbar erklären. Zudem werden sie dazu verpflichtet, präventive Massnahmen, wie beispielsweise die Durchführung von Sensibilisierungsprogrammen, vorzusehen. Ferner müssen sie die Opfer schützen und unterstützen, indem sie namentlich genügend Schutzunterkünfte und eine nationale Telefonberatung bereitstellen. Die Umsetzung der Konvention wird durch eine unabhängige Expertengruppe überwacht.

Das schweizerische Recht verfügt bereits heute über die notwendigen Gesetzesgrundlagen. Die Umsetzung der Präventions- und Schutzbestimmungen für Opfer fällt zu einem grossen Teil in den Kompetenzbereich der Kantone, die in der Regel ebenfalls bereits über die von der Konvention geforderten Instrumente verfügen. Einzig die Frage, ob das bestehende Angebot an Telefonberatungen auszubauen ist, wird zurzeit noch vertieft abgeklärt. Einem Beitritt zur Konvention steht dies jedoch nicht entgegen.