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Ja zur erleichterten Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration

Junge Menschen der dritten Ausländergeneration, die in der Schweiz geboren und zur Schule gegangen sind, sollen sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen können. Bundesrat und Parlament sind der Meinung, dass für diese gut integrierten, jungen Menschen der Weg zum Schweizer Bürgerrecht erleichtert werden soll, so dass sie zu vollwertigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit allen Rechten und Pflichten werden können. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb, die Verfassungsänderung für die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration an der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 anzunehmen.

Am 20. Dezember 2016 haben Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Regierungsrat Beat Villiger, Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, sowie Anders Stokholm, Stadtpräsident von Frauenfeld, die Argumente zugunsten dieser Verfassungsänderung vor den Medien in Bern vorgestellt.

Junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sind in der Schweiz geboren und zur Schule gegangen, sie arbeiten in der Schweiz und nehmen am gesellschaftlichen Leben teil – genau wie junge Schweizerinnen und Schweizer auch. Bundesrätin Simonetta Sommaruga betonte, dass diese jungen Menschen – die Enkelkinder der Einwanderer – ein wichtiger Teil der schweizerischen Gesellschaft sind. Ihre Heimat sei nicht mehr das Herkunftsland ihrer Grosseltern, sondern die Schweiz. Mit der vorgesehenen Verfassungsänderung werde dem Umstand Rechnung getragen, dass diese jungen Menschen schon ihr Leben lang in der Schweiz sind.

Integration sowie weitere Voraussetzungen

Das Parlament hat für die erleichterte Einbürgerung von Menschen der dritten Ausländergeneration klare Kriterien festgelegt. Wie schon heute bei den ordentlichen Einbürgerungen müssen die jungen Ausländerinnen und Ausländer auch unter neuem Recht gut integriert sein. Sie müssen sich an die schweizerische Rechtsordnung halten und die Werte der Bundesverfassung respektieren – wie etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Auch müssen die Einbürgerungswilligen eine Landessprache beherrschen, und ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Das Gesetz nennt weitere Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung. Die Ausländerinnen und Ausländer müssen in der Schweiz geboren worden sein, während mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben und dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Sie müssen zudem eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Ein Elternteil muss mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und fünf Jahre hier zur Schule gegangen sein. Auch in der Generation der Eltern ist eine Niederlassungsbewilligung Voraussetzung. Schliesslich muss ein Grossvater oder eine Grossmutter in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht erhalten haben.

Keine automatischen Einbürgerungen

Die erleichterte Einbürgerung ist heute bereits möglich und hat sich bewährt, zum Beispiel für Ehepartnerinnen und -partner von Schweizer Staatsangehörigen. Sie ist Aufgabe des Bundes, was die Verfahren gegenüber den ordentlichen Einbürgerungen verkürzt und vereinfacht. Die Kantone sind weiterhin in Verfahren einbezogen und können sich zu jedem einzelnen Fall äussern können.

Auch bei erleichterten Einbürgerungen muss in jedem Fall ein Gesuch gestellt werden, das im Einzelfall nach den gesetzlichen Kriterien geprüft wird. Mit der geplanten Verfassungsänderung gibt es also auch in Zukunft keine automatischen Einbürgerungen.

Junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation in der Schweiz: Studie 2016
In der Schweiz leben heute 24 650 junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation zwischen 9 und 25 Jahren, welche die Kriterien gemäss der vom Parlament festgelegten Gesetzesbestimmung erfüllen. Zu diesem Resultat kommt eine neue Studie von Professor Philippe Wanner von der Universität Genf, die im Auftrag des Staatssekretariats für Migration erstellt wurde. Gemäss der Untersuchung werden in den nächsten zehn Jahren durchschnittlich pro Jahr 2300 junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation die Altersgrenze von neun Jahren erreichen. Gleichzeitig werden jedes Jahr eine gewisse Anzahl Personen die obere Altersgrenze von 25 Jahre überschreiten ohne von der Möglichkeit Gebrauch gemacht zu haben, sich erleichtert einbürgern zu lassen. Die Studie basiert auf Bevölkerungsstatistiken des Bundesamts für Statistik (BFS) und auf Daten der Einwohnerregister.