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Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung

Im Rahmen der Taskforce TETRA hat der Delegierte des Sicherheitsverbunds Schweiz unter Einbezug der Regierungskonferenzen sowie den entsprechenden kantonalen Behörden einen Überblick über bestehende Massnahmen zur dschihadistischen Radikalisierungsprävention ausserhalb des Sicherheitsbereichs geschaffen. Der integrale Ansatz und die Zusammenarbeit auf lokaler Ebene sind in der Prävention der Radikalisierung zentral.

Die Radikalisierung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, eine Herausforderung, die weit über den Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden hinausgeht. Es sind Behörden und Akteure ausserhalb des Sicherheitsbereichs, welche im Umgang mit dem Individuum Radikalisierungstendenzen frühzeitig erkennen und durch Präventionsmassnahmen versuchen können, eine Radikalisierung zu verhindern.

Der Bericht setzt deshalb den Fokus auf die Bereiche Bildung, Sozialwesen, Religion, Integration und Strafvollzug. Diese Bereiche liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Der Delegierte des Sicherheitsverbunds Schweiz hat daher unter Einbezug der Generalsekretariate der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und nicht staatlichen Experten und Expertinnen bestehende Präventionsmassnahmen der Radikalisierung in diesen Bereichen zusammengetragen.

Der Bericht ist keine wissenschaftliche Studie, sondern es handelt sich um eine Bestandsaufnahme von Massnahmen zur Radikalisierungsprävention, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Er dient hauptsächlich als Wissenstransfer und Ideenpool für die Präventionsakteure in diesen Bereichen. Die Deradikalisierung ist nicht Gegenstand dieses Berichts.

Der Bericht führt gezielte Massnahmen auf, aber auch solche, die einer Radikalisierung im weiteren Sinne entgegenwirken, wie die Verhinderung von Arbeits- und Perspektivenlosigkeit, die Teilnahme an der Gesellschaft und die Förderung des Demokratieverständnisses. Dabei werden auch die in den einzelnen Bereichen festgestellten Lücken aufgezeigt. Abschliessend werden unter anderem folgende Empfehlungen und Handlungsanweisungen aus der Sicht des Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz aufgezeigt:

  • Damit die Massnahmen zur Prävention der Radikalisierung wirksam sind, sollen sie im Rahmen einer auf lokaler Ebene (Kanton, Region, Stadt) entwickelten Strategie erfolgen, die vorrangig die Vernetzung der verschiedenen Akteure zum Ziel hat. Es ist entscheidend, dass diese Strategie von der politischen Ebene mitgetragen wird.
  • Der integrale Ansatz, beziehungsweise die interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch unter den Akteuren der Prävention und allenfalls auch mit den Justiz- und Sicherheitsbehörden, soll für die frühzeitige Erkennung und Verhinderung einer gewaltextremistischen Radikalisierung gefördert und verstärkt werden.
  • Auf lokaler, kantonaler oder überkantonaler Ebene sind Fach- und Ansprechstellen für die Bevölkerung, Fachpersonen und Institutionen für spezifische Auskunft und Beratung zum Thema dschihadistische Radikalisierung zu definieren. Dafür sind nicht unbedingt neue Fachstellen zu schaffen, es ist aber klar bekannt zu geben, welche Stelle dafür zuständig ist.
  • Das Internet und die sozialen Medien spielen eine wichtige Rolle im Prozess der Radikalisierung. Die Medienkompetenz, der Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien, soll bei Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen weiterhin gestärkt werden.
  • Professionelle Betreuende von Kindern und Jugendlichen bedürfen Kenntnisse und Instrumente, um eine Radikalisierung frühzeitig zu erkennen. Sie sollen mit Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen über die Thematik der Radikalisierung informiert und sensibilisiert werden.
  • Die Einrichtung einer nationalen Anlaufstelle im Sinne eines Kompetenzzentrums, das sich sowohl religionsbezogenen Fragen von kantonalen und kommunalen Behörden als auch von muslimischen Vereinen, die nationale Anliegen betreffen, annimmt, ist zu prüfen.

Der Delegierte hat den Bericht den Regierungskonferenzen übergeben, da die besprochenen Themenbereiche hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone liegen. An der Vorstandsitzung der KKJPD mit Vertretern der KdK, EDK, SODK, des Städteverbands und des Gemeindeverbands  wurde der Bericht zur Kenntnis genommen. Die Vertreterinnen und Vertreter erachteten die Bestandsanalyse als taugliche Grundlage für die weiteren Arbeiten in diesem Bereich. Sie haben beschlossen, zusammen an einer nächsten Sitzung des Vorstandes der KKJPD die aus Sicht des Delegierten aufgezeigten Empfehlungen und den Handlungsbedarf anzupassen, weiter zu vertiefen und das gemeinsame Vorgehen in der Prävention zur Verhinderung von Radikalisierung zu beschliessen.