{"id":275367,"date":"2019-05-17T19:43:51","date_gmt":"2019-05-17T17:43:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=275367"},"modified":"2019-05-17T19:43:51","modified_gmt":"2019-05-17T17:43:51","slug":"bundesrat-verstaerkt-die-foerderung-des-inlaendischen-arbeitskraeftepotenzials","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/bundesrat-verstaerkt-die-foerderung-des-inlaendischen-arbeitskraeftepotenzials\/","title":{"rendered":"Bundesrat verst\u00e4rkt die F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials"},"content":{"rendered":"<p>Der demografische Wandel in der Schweiz f\u00fchrt dazu, dass der Anteil der Personen im Pensionsalter im Verh\u00e4ltnis zu den Erwerbst\u00e4tigen steigt. So kommen ab dem Jahr 2035 auf 100 Erwerbspersonen voraussichtlich \u00fcber 50 Personen im Pensionsalter. Dadurch werden qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte hierzulande zunehmend knapp. Weil sich die Bev\u00f6lkerungsstruktur auch in vielen anderen Staaten \u00e4hnlich entwickelt, nimmt der Wettbewerb um Fachkr\u00e4fte auch auf internationaler Ebene zu. Die Personenfreiz\u00fcgigkeit ist zentral f\u00fcr die Schweiz, um Fachkr\u00e4fte auch im Ausland unb\u00fcrokratisch rekrutieren zu k\u00f6nnen, sie soll aber nur so viel Zuwanderung bringen wie n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Bund und Kantone haben bereits reagiert und verschiedene Massnahmen in der Bildungs- und der Arbeitsmarktpolitik beschlossen. So soll das inl\u00e4ndische Potenzial an Arbeitskr\u00e4ften mit der Stellenmeldepflicht oder einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser genutzt werden. Mit den am 15. Mai 2019 zus\u00e4tzlich beschlossenen Massnahmen will der Bundesrat das inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4ftepotenzial weiter f\u00f6rdern und damit sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen so viele Arbeitskr\u00e4fte wie m\u00f6glich in unserem Land rekrutieren k\u00f6nnen. Dieses Vorgehen entspricht auch dem Auftrag des Zuwanderungsartikels 121a der Bundesverfassung, dem die Bev\u00f6lkerung 2014 zugestimmt hat.<\/p>\n<h3><strong>Konkurrenzf\u00e4higkeit von \u00e4lteren Arbeitskr\u00e4ften sichern<\/strong><\/h3>\n<p>F\u00fcr Personen \u00fcber 50 Jahre, die ihre Arbeit verlieren, ist es oft schwierig, eine neue Stelle zu finden. Mit vier gezielten Massnahmen im Bereich der Vermittlung sowie der Aus- und Weiterbildung will der Bundesrat die Konkurrenzf\u00e4higkeit dieser Personen im Arbeitsmarkt erh\u00f6hen und die Wiedereingliederung erleichtern. Neben einer kostenlosen Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung f\u00fcr Arbeitnehmende \u00fcber 40 Jahren sollen Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden k\u00f6nnen als heute. Zudem will der Bundesrat schwer vermittelbaren, \u00e4lteren Arbeitslosen die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mittels eines Impulsprogramms erm\u00f6glichen. Damit soll das Beratungsangebot der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren f\u00fcr \u00e4ltere Personen ausgebaut und verbessert werden. Schliesslich soll der Zugang von ausgesteuerten Personen \u00fcber 60 Jahre zu Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen erleichtert werden.<\/p>\n<h3><strong>\u00dcberbr\u00fcckungsleistung f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose<\/strong><\/h3>\n<p>Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung wenige Jahre vor dem Rentenalter erlischt, haben grosse Schwierigkeiten, wiederum eine Stelle zu finden &#8211; insbesondere wenn zur Arbeitslosigkeit beispielsweise gesundheitliche Probleme dazukommen. Zwischen dem Zeitpunkt der Aussteuerung bis zur Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters sehen sie sich mit einer L\u00fccke im Sozialversicherungssystem konfrontiert, denn sie sind heute oft auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Sinn der Sozialhilfe ist es aber, betroffene Personen m\u00f6glichst rasch wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Bei \u00e4lteren Personen kann dieses Ziel oft nur mit grossen Schwierigkeiten erreicht werden. Aus diesem Grund will der Bundesrat Personen, die nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden und verschiedene Voraussetzung erf\u00fcllen, mit einer \u00dcberbr\u00fcckungsleistung existenzsichernde Leistungen im Rahmen des Sozialversicherungssystems erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h3><strong>Bessere Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in den Arbeitsmarkt<\/strong><\/h3>\n<p>Mit der Integrationsvorlehre werden seit August 2018 \u00fcber 700 junge Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig Aufgenommene gezielt auf eine Berufslehre vorbereitet. Da das Programm vielversprechend angelaufen ist, hat der Bundesrat entschieden, es auf Jugendliche und junge Erwachsene ausserhalb des Asylbereichs auszuweiten. Im Fokus stehen vor allem Personen, die aus EU\/EFTA- sowie aus Drittstaaten zugewandert sind. Gleichzeitig sollen die Integrationsvorlehren auf die Berufsfelder Information- und Kommunikationstechnologie (ICT) sowie Pflege ausgeweitet werden. Dar\u00fcber hinaus will der Bundesrat schwer vermittelbaren Fl\u00fcchtlingen und vorl\u00e4ufig Aufgenommenen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit finanziellen Zusch\u00fcssen erleichtern. Diese sollen im Rahmen eines Pilotprogrammes eine Integration &#8220;on the job&#8221; erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h3><strong>Investition in die Zukunft<\/strong><\/h3>\n<p>Die Massnahmen, um die Konkurrenzf\u00e4higkeit \u00e4lterer Arbeitsnehmer zu st\u00e4rken und bestimmte Ausl\u00e4ndergruppen gezielt an die Berufsbildung und den Arbeitsmarkt heranzuf\u00fchren, sind zeitlich befristet (ab 2020 bis maximal 2024). Das Investitionsvolumen zur St\u00e4rkung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials umfasst insgesamt rund 300 Millionen Franken. Davon sollen zwischen 2020 und 2022 j\u00e4hrlich 62.5 Mio. Franken in das Impulsprogramm der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren zugunsten \u00e4lterer Arbeitslosen fliessen. Die Kosten f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen werden f\u00fcr das Jahr der Einf\u00fchrung auf rund 95 Millionen Franken gesch\u00e4tzt. In den Jahren nach der Einf\u00fchrung werden weitere Jahrg\u00e4nge die \u00dcberbr\u00fcckungsleistung beziehen k\u00f6nnen, so dass die Kosten zunehmen werden. Im Hinblick auf das Vernehmlassungsverfahren soll eine Analyse der Anzahl der ausgesteuerten Personen erfolgen, um eine aussagekr\u00e4ftige Sch\u00e4tzung zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern beauftragt, eine Vernehmlassung zur Einf\u00fchrung einer \u00dcberbr\u00fcckungsleistung vorzubereiten. F\u00fcr die anderen Massnahmen sind keine Gesetzes\u00e4nderungen n\u00f6tig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit den am 15. 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