{"id":323674,"date":"2019-10-30T16:51:18","date_gmt":"2019-10-30T15:51:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=323674"},"modified":"2019-10-30T16:51:18","modified_gmt":"2019-10-30T15:51:18","slug":"ueberbrueckungsleistungen-fuer-aeltere-arbeitslose-botschaft-verabschiedet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/ueberbrueckungsleistungen-fuer-aeltere-arbeitslose-botschaft-verabschiedet\/","title":{"rendered":"\u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose: Botschaft verabschiedet"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2019 die Botschaft und den Entwurf f\u00fcr ein neues Bundesgesetz \u00fcber \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose verabschiedet. Damit will er eine L\u00fccke in der sozialen Sicherheit schliessen. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine \u00dcberbr\u00fcckungsleistung (\u00dcL) erhalten, wenn sie in erheblichem Umfang erwerbst\u00e4tig waren und nur wenig Verm\u00f6gen besitzen. Der Vorschlag ist in der Vernehmlassung auf ein mehrheitlich positives Echo gestossen.<\/p>\n<p>Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, haben gr\u00f6ssere Schwierigkeiten, im Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen als j\u00fcngere Personen. Wenn sie keine neue Stelle finden und ihren Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung verlieren, m\u00fcssen sie ihr Verm\u00f6gen aufbrauchen, ihre AHV-Rente vorbeziehen und h\u00e4ufig auch ihre Altersguthaben aus der zweiten und der dritten S\u00e4ule antasten, bevor sie schliesslich Sozialhilfe erhalten. Immer mehr Menschen sind in den vergangenen Jahren in diese schwierige Situation geraten: Die Sozialhilfequote der 60- bis 64-J\u00e4hrigen ist von 2011 bis 2017 um 47 Prozent gestiegen, mehr als in allen anderen Alterskategorien.<\/p>\n<p>Um die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit \u00e4lterer Personen zu verbessern und das inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4ftepotenzial zu f\u00f6rdern, haben sich der Bundesrat und die Sozialpartner auf ein Massnahmenpaket geeinigt: kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung f\u00fcr Erwachsene \u00fcber 40; Anrechnung bereits vorhandener berufsspezifischer Kenntnisse in der beruflichen Grundbildung; zus\u00e4tzliche Integrationsmassnahmen wie Coaching, Beratung und Mentoring; Zugang f\u00fcr ausgesteuerte Personen \u00fcber 50 zu Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren ohne zweij\u00e4hrige Sperrfrist. Gelingt der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt trotzdem nicht, sollen die neuen \u00dcL einen gesicherten \u00dcbergang in die Pensionierung erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Voraussetzungen f\u00fcr \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen<br \/>\nF\u00fcr den Anspruch auf \u00dcL m\u00fcssen die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n<p>Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) nach dem vollendeten 60. Altersjahr. Diese Bedingung erf\u00fcllen Personen, die mit 58 Jahren oder sp\u00e4ter ihre Stelle verloren und die Mindestbeitragszeit von 22 Monaten in die ALV erf\u00fcllt haben;<br \/>\nMindestens 20 Jahre Versicherung in der AHV, in denen ein Erwerbseinkommen von minimal 21 330 Franken pro Jahr (entspricht 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente und der Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge) erzielt worden ist. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder in der Ehe zugesplittete Einkommen werden nicht ber\u00fccksichtigt;<br \/>\nDas minimale Erwerbseinkommen von 21 330 Franken muss in den 15 Jahren unmittelbar vor der Aussteuerung w\u00e4hrend mindestens 10 Jahren erzielt worden sein. So k\u00f6nnen auch Personen, die vor der Aussteuerung krank geworden sind oder Erwerbsunterbr\u00fcche hatten, Anrecht auf \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen haben;<br \/>\nDas Verm\u00f6gen muss kleiner sein als 100 000 Franken, respektive 200 000 Franken bei Ehepaaren. Das entspricht der Verm\u00f6gensschwelle, die das Parlament auch bei den Erg\u00e4nzungsleistungen beschlossen hat. Selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht ber\u00fccksichtigt, hingegen Eink\u00e4ufe in die berufliche Vorsorge, die R\u00fcckzahlung von Vorbez\u00fcgen aus der beruflichen Vorsorge oder von Hypotheken, wenn sie innerhalb von drei Jahren vor der Aussteuerung get\u00e4tigt worden sind. Damit soll verhindert werden, dass Verm\u00f6genswerte verschoben werden, um die Verm\u00f6gensschwelle zu unterschreiten;<br \/>\nKeine Rente der Invalidenversicherung und auch kein Vorbezug der AHV-Altersrente.<br \/>\nBerechnung der \u00dcberbr\u00fcckungsleistung<br \/>\n\u00dcL werden gleich berechnet wie Erg\u00e4nzungsleistungen (EL). Ihre H\u00f6he entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Es gibt allerdings zwei Abweichungen zu den EL:<\/p>\n<p>Die Pauschale f\u00fcr den allgemeinen Lebensbedarf wird um 25 Prozent heraufgesetzt. Das sind aktuell 24 310 Franken (19 450 x 1,25), respektive 36 470 Franken (29 175 x 1,25) f\u00fcr Ehepaare. Mit dem Zuschlag werden die Krankheits- und Behinderungskosten abgegolten, die bei den EL separat verg\u00fctet werden.<br \/>\nDie \u00dcL betr\u00e4gt maximal das Dreifache des Betrags f\u00fcr den allgemeinen Lebensbedarf bei den EL. Das sind aktuell 58 350 Franken (19 450 x 3), respektive 87 525 Franken (29 175 x 3) f\u00fcr Ehepaare. Grund daf\u00fcr ist, dass \u00dcL-Beziehende einen Anreiz haben sollen, weiter nach einer Erwerbsm\u00f6glichkeit zu suchen.<br \/>\nKosten und Finanzierung<br \/>\nIn den vergangenen Jahren wurden im Durchschnitt j\u00e4hrlich rund 2600 Personen im Alter von 60 und mehr Jahren ausgesteuert. Unter Ber\u00fccksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen werden nach der Einf\u00fchrungsphase im Durchschnitt sch\u00e4tzungsweise etwa 4400 Personen j\u00e4hrlich Anspruch auf eine \u00dcL haben. Die Kosten der \u00dcL belaufen sich auf 30 Millionen Franken im Jahr 2021, steigen in den Folgejahren und betragen 230 Millionen im Jahr 2030. Dem stehen Einsparungen bei den EL von zu Beginn 20 Millionen, sp\u00e4ter von mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr gegen\u00fcber. Die \u00dcL werden vom Bund finanziert. Die Einsparungen bei den EL kommen zu f\u00fcnf Achteln dem Bund, zu drei Achteln den Kantonen zugute. Kantone und Gemeinden profitieren zudem von Einsparungen bei der Sozialhilfe.<\/p>\n<p>Kaum negative Auswirkungen auf Erwerbsbeteiligung und Besch\u00e4ftigung<br \/>\nDas Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen BSV hat untersuchen lassen, welche Anreize sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen die \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen ausl\u00f6sen k\u00f6nnten. Gem\u00e4ss dieser Studie ist nicht zu bef\u00fcrchten, dass sich \u00e4ltere Arbeitslose weniger um eine Integration in den Arbeitsmarkt bem\u00fchen oder dass Arbeitgeber vermehrt \u00e4ltere Mitarbeitende sozusagen \u00abin die \u00dcL entlassen\u00bb. [Rudin, M.; Stutz, H.; Guggisberg, J. (2019); Anreize sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen von \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose (gem\u00e4ss Vorentwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz). Beitr\u00e4ge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht 6\/19; Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen, Bern]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Personen, die nach dem 60. 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