{"id":430626,"date":"2020-12-18T16:49:11","date_gmt":"2020-12-18T15:49:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=430626"},"modified":"2020-12-18T16:54:19","modified_gmt":"2020-12-18T15:54:19","slug":"bundesrat-verschaerft-nationale-massnahmen-und-schliesst-restaurants-sowie-kultur-freizeit-und-sportbetriebe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/bundesrat-verschaerft-nationale-massnahmen-und-schliesst-restaurants-sowie-kultur-freizeit-und-sportbetriebe\/","title":{"rendered":"Bundesrat schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p><strong>Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen ist sehr hoch und steigt wieder an. Die Spit\u00e4ler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erh\u00f6hen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verst\u00e4rkt. Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu k\u00f6nnen.<\/strong><\/p>\n<p>Ziel der Massnahmen ist es, die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu sch\u00fctzen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten. Den Kantonen muss es wieder m\u00f6glich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarant\u00e4ne l\u00fcckenlos zu gew\u00e4hrleisten. Die neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember 2020, und sind bis am 22. Januar 2021 befristet.<\/p>\n<p><strong>Restaurants werden geschlossen<br \/>\n<\/strong>Gastronomiebetriebe werden geschlossen. F\u00fcr die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben d\u00fcrfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration f\u00fcr Hotelg\u00e4ste. TakeAway-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt.<\/p>\n<p><strong>Sportbetriebe werden geschlossen<br \/>\n<\/strong>Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen\u00a0bis maximal f\u00fcnf Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele k\u00f6nnen ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivit\u00e4ten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettk\u00e4mpfen weiterhin erlaubt.<\/p>\n<p><strong>Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen<br \/>\n<\/strong>Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische G\u00e4rten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivit\u00e4ten bleiben in Kleingruppen m\u00f6glich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online \u00fcbertragene Veranstaltungen.<\/p>\n<p><strong>Kapazit\u00e4t von L\u00e4den wird weiter eingeschr\u00e4nkt.<br \/>\n<\/strong>Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsl\u00e4den aufhalten d\u00fcrfen, wird weiter eingeschr\u00e4nkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abh\u00e4ngig von der frei zug\u00e4nglichen Ladenfl\u00e4che. In allen L\u00e4den gelten zudem weiterhin strenge Schutzkonzepte. Die Einschr\u00e4nkungen der<br \/>\n\u00d6ffnungszeiten bleiben bestehen: Die L\u00e4den m\u00fcssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.<\/p>\n<p><strong>Erleichterungen in einzelnen Kantonen m\u00f6glich<br \/>\n<\/strong>Kantone mit g\u00fcnstiger epidemiologischen Entwicklung k\u00f6nnen Erleichterungen beschliessen, etwa das \u00d6ffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1, sowie eine 7-Tagesinzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.<\/p>\n<p><strong>Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause<br \/>\n<\/strong>Die Bev\u00f6lkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschr\u00e4nken sowie auf nicht-notwendige Reisen und auf Ausfl\u00fcge zu verzichten.<\/p>\n<p>Der Bundesrat will in den n\u00e4chsten Wochen rasch weitere Massnahmen ergreifen k\u00f6nnen, sollte sich die Lage weiter verschlechtern. Er verfolgt die Entwicklung laufend. Am 30.\u00a0Dezember 2020\u00a0wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.<\/p>\n<p><strong>Kantone bleiben f\u00fcr Skigebiete zust\u00e4ndig<br \/>\n<\/strong>F\u00fcr die Skigebiete bleiben weiterhin die Kantone zust\u00e4ndig. F\u00fcr den Betrieb gelten aber strenge Voraussetzungen: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spit\u00e4lern, beim Contact Tracing sowie beim Testen m\u00fcssen ausreichende Kapazit\u00e4ten sichergestellt sein. Auch m\u00fcssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, darf ein<br \/>\nKanton keine Bewilligung erteilen.<\/p>\n<p><strong>Bundesrat erweitert Einsatz von Schnelltests<br \/>\n<\/strong>Damit sich die Bev\u00f6lkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert der Bundesrat den Einsatz von Schnelltests. Er hat eine entsprechende \u00c4nderung der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Sie tritt am 21. Dezember 2020 in Kraft.<\/p>\n<p>Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. K\u00fcnftig d\u00fcrfen in Apotheken, Spit\u00e4lern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgef\u00fchrt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen.<\/p>\n<p><strong>Schnelltests auch ohne Symptome<br \/>\n<\/strong>Schnelltests k\u00f6nnen zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb<i>\u00a0<\/i>der geltenden Testkriterien des BAG durchgef\u00fchrt werden. Sie k\u00f6nnen zum Beispiel als zus\u00e4tzlicher Schutz in Schutzkonzepten von Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz integriert werden. Ein negatives Resultat eines Schnelltests ist nur am Testtag g\u00fcltig. Bisher durften nur Personen mit Symptomen, nach einer<br \/>\nMeldung durch die SwissCOVID-App und im Rahmen von angeordneten Ausbruchsuntersuchungen getestet werden.<\/p>\n<p>Personen oder Institutionen, die einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchf\u00fchren, m\u00fcssen den Schnelltest selbst bezahlen. Wer positiv getestet wird, sollte als Best\u00e4tigung unverz\u00fcglich einen PCR-Test durchf\u00fchren lassen. Der Grund daf\u00fcr ist die h\u00f6here Wahrscheinlichkeit falsch positiver Resultate solcher Schnelltests. Die Kosten f\u00fcr den PCR-Best\u00e4tigungstest werden vom Bund \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>Kein Ersatz f\u00fcr Hygiene- und Verhaltensregeln<br \/>\n<\/strong>Schnelltests sind kein Ersatz f\u00fcr die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit (BAG). Handhygiene, Abstand halten, Maske tragen und Kontakte reduzieren bleiben zentrale Massnahmen zum Schutz vor einer Infektion und zur Bek\u00e4mpfung der Epidemie.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. 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