{"id":465495,"date":"2021-04-28T20:51:29","date_gmt":"2021-04-28T18:51:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=465495"},"modified":"2021-05-02T10:20:07","modified_gmt":"2021-05-02T08:20:07","slug":"coronavirus-mehr-sicherheit-fuer-die-planung-von-grossveranstaltungen-ab-juli-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/coronavirus-mehr-sicherheit-fuer-die-planung-von-grossveranstaltungen-ab-juli-2021\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Mehr Sicherheit f\u00fcr die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Der Bundesrat will den Organisatoren von Grossveranstaltungen und den Kantonen eine Planungsperspektive bieten. Er legt dar, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen k\u00f6nnen, auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchf\u00fchrung erlaubt. Dabei handelt es sich um eine Entscheidungshilfe f\u00fcr die Kantone und nicht um einen \u00d6ffnungsplan. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gr\u00fcnden nicht stattfinden k\u00f6nnen, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung (Schutzschirm-Regelung). Die Kantone und die betroffenen Branchenverb\u00e4nde k\u00f6nnen sich bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschl\u00e4gen des Bundesrats \u00e4ussern.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Grossveranstaltungen mit \u00fcber 1000 Personen sind seit Ende Februar 2020 verboten \u2013 nur im Oktober 2020 waren sie kurzzeitig erlaubt. Mit der Zunahme der Impfungen und abh\u00e4ngig von der epidemiologischen Lage k\u00f6nnten sie ab Sommer 2021 wieder m\u00f6glich werden. Wann und unter welchen Bedingungen, wird der Bundesrat voraussichtlich in der zweiten H\u00e4lfte des Juni entscheiden. Weil aber Grossveranstaltungen l\u00e4ngere Vorbereitungen erfordern, will der Bundesrat den Organisatoren m\u00f6glichst fr\u00fch eine gewisse Planungssicherheit und den Kantonen eine Entscheidungshilfe geben.<\/p>\n<p><b>\u00abSchutzschirm\u00bb f\u00fcr die Veranstaltungsbranche<\/b><b><\/b><\/p>\n<p>Um die Durchf\u00fchrung von Anl\u00e4ssen mit \u00fcberkantonaler Bedeutung zu unterst\u00fctzen, hat das Parlament in der Fr\u00fchlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11<i>a<\/i>\u00a0im Covid-19-Gesetz einen \u00abSchutzschirm\u00bb f\u00fcr die Veranstaltungsbranche eingef\u00fchrt. Damit k\u00f6nnen Publikumsanl\u00e4sse bewilligt werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchf\u00fchrung erlaubt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten f\u00fcr Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Der Bundesrat legt nun dar, wie der Schutzschirm umgesetzt werden soll. Bedingung f\u00fcr eine Entsch\u00e4digung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zus\u00e4tzlich dem Schutzschirm unterstellt. Weitere Bedingungen sind ein Besucherkreis, der \u00fcber den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1&#8217;000 Personen pro Veranstaltungstag.<\/p>\n<p>Der Veranstalter tr\u00e4gt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30\u00a0000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Sofern die Kantone die H\u00e4lfte der ungedeckten Kosten \u00fcbernehmen, zahlt der Bund die andere H\u00e4lfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen betr\u00e4gt pro Veranstaltung h\u00f6chstens 5\u00a0Mio. Franken. Die Regelung gilt f\u00fcr Veranstaltungen zwischen dem 1.\u00a0Juni 2021 und dem 30.\u00a0April 2022. F\u00fcr die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.<\/p>\n<p><b>Bewilligung f\u00fcr Veranstaltungen mit 3000 Personen ab Juli<\/b><\/p>\n<p>Die Kantone sollen ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter restriktiven Auflagen bewilligen k\u00f6nnen, sofern diese nach dem 1. Juli 2021 durchgef\u00fchrt werden. Ab 1. September soll diese Obergrenze auf 10&#8217;000 Personen angehoben werden. Diese Daten und Teilnehmerzahlen sind kein \u00d6ffnungsplan: Ob solche Veranstaltungen dann auch wirklich durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, wird der Bundesrat erst sp\u00e4ter entscheiden. Die Kantone m\u00fcssen die Bewilligungen widerrufen oder zus\u00e4tzliche Einschr\u00e4nkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage so verschlechtert, dass die Durchf\u00fchrung der Grossveranstaltung nicht mehr m\u00f6glich oder das Contact Tracing nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist. In diesem Falle greift der Schutzschirm.<\/p>\n<p><b>Pilotphase im Juni mit 300 bis 600 Personen<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat auch festgelegt, welche Schutzmassnahmen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, damit ein Kanton die Durchf\u00fchrung einer Grossveranstaltung bewilligen kann. Im Zentrum stehen strenge Schutzkonzepte und die Vorgabe, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen k\u00f6nnen, um das \u00dcbertragungsrisiko zu minimieren.<\/p>\n<p>Um die anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schl\u00e4gt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen ab Anfang Juni bis Ende Juni 2021 die Durchf\u00fchrung von drei ausgew\u00e4hlten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen k\u00f6nnen. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte f\u00fcr Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden k\u00f6nnen. Ebenso soll gepr\u00fcft werden, ob die Verwendung von Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, praxistauglich ist. Der Bundesrat wird die Erfahrungen dieser Pilotveranstaltungen f\u00fcr die Umsetzung der weiteren \u00d6ffnungsschritte ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Bis im Sommer soll auch ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat (f\u00e4lschungssicherer Impf-, Test- und Genesenennachweis) vorliegen, womit die Kontrolle der Nachweise am Eingang wesentlich erleichtert wird.<\/p>\n<p><b>Konsultation bis 10. Mai<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat bei den Kantonen, den St\u00e4dten und Gemeinden, den Dachverb\u00e4nden der Sozialpartner, den betroffenen Branchenverb\u00e4nden und -organisationen in den Bereichen Veranstaltungen und Sport, dem Rat der Religionen sowie den zust\u00e4ndigen Sachbereichskommissionen die Konsultation gestartet. Den Entscheid f\u00e4llt er voraussichtlich am 26. Mai 2021.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kantone sollen ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter restriktiven Auflagen bewilligen k\u00f6nnen, sofern diese nach dem 1. Juli 2021 durchgef\u00fchrt werden. Ab 1. 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