{"id":481982,"date":"2021-06-23T21:08:03","date_gmt":"2021-06-23T19:08:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=481982"},"modified":"2021-06-23T21:12:32","modified_gmt":"2021-06-23T19:12:32","slug":"bundesrat-beschliesst-weiteren-grossen-oeffnungsschritt-und-erleichtert-die-einreise-in-die-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/bundesrat-beschliesst-weiteren-grossen-oeffnungsschritt-und-erleichtert-die-einreise-in-die-schweiz\/","title":{"rendered":"Bundesrat beschliesst weiteren, grossen \u00d6ffnungsschritt und erleichtert die Einreise in die Schweiz"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem k\u00f6nnen in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschr\u00e4nkungen von Kapazit\u00e4t und Anzahl Personen stattfinden. Damit ist der \u00d6ffnungsschritt gr\u00f6sser als in der Konsultation vorgeschlagen. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat zudem die Einreise in die Schweiz erleichtert. Die grenzsanitarischen Massnahmen konzentrieren sich neu auf Einreisende aus L\u00e4ndern mit einer besorgniserregenden Virusvariante.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Die \u00d6ffnungsschritte vom 19. April und 31. Mai 2021 haben sich nicht negativ auf die Entwicklung der Covid-19-Epidemie in der Schweiz ausgewirkt. Die Fallzahlen und die Hospitalisierungen nehmen weiterhin deutlich ab. Bis Ende Juni wird zudem rund die H\u00e4lfte der erwachsenen Bev\u00f6lkerung vollst\u00e4ndig geimpft sein. Es ist allerdings weiterhin Vorsicht geboten. Die Schweiz befindet sich seit Anfang Juni in der Stabilisierungsphase. Noch sind nicht alle Personen geimpft, die sich sch\u00fctzen m\u00f6chten. Der Bundesrat beobachtet zudem die Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Variante genau.<\/p>\n<p>Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Fortschritts bei der Impfung sowie aufgrund der Stellungnahmen der Kantone, der Sozialpartner und weiterer Vernehmlassungsteilnehmenden hat der Bundesrat einen \u00d6ffnungsschritt beschlossen, der umfangreicher ausf\u00e4llt als in der Konsultation vorgeschlagen. Die Regeln werden vereinheitlicht und vereinfacht und die Covid-19-Verordnung besondere Lage umfassend revidiert.<\/p>\n<p><b>\u00d6ffnungsschritt gr\u00f6sser als vorgesehen<\/b><\/p>\n<p>Der f\u00fcnfte \u00d6ffnungsschritt geht insbesondere in folgenden Punkten weiter als die Konsultationsvorlage:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Keine Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt eine Homeoffice-Empfehlung<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Keine Beschr\u00e4nkung der Anzahl G\u00e4ste pro Tisch in Restaurants<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Keine Beschr\u00e4nkungen der Kapazit\u00e4t und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivit\u00e4ten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Keine Beschr\u00e4nkung f\u00fcr Pr\u00e4senzveranstaltungen an Universit\u00e4ten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung.<\/p>\n<p><b>Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben<\/b><\/p>\n<p>Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen, wird aufgehoben. Im \u00f6ffentlichen Verkehr gelten als Aussenr\u00e4ume s\u00e4mtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossfl\u00e4chige \u00d6ffnungen aufweisen, wie Perronanlagen (auch unterirdisch), Haltestellen, Unter- und \u00dcberf\u00fchrungen oder Hallen und Ladenpassagen. Als Innenr\u00e4ume gelten geschlossene unterirdische Bahnhofsanlagen (zum Beispiel der Tiefbahnhof Z\u00fcrich) einschliesslich der Zugangsbereiche sowie Shoppingbereiche in Untergeschossen und geschlossene Wartes\u00e4le.<\/p>\n<p>Die Empfehlungen des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit (BAG) gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden. In Innenbereichen gilt grunds\u00e4tzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist.<b><\/b><\/p>\n<p><b>Maskenpflicht an der Arbeit und in der Sekundarschule II wird aufgehoben\u00a0<\/b>An der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu sch\u00fctzen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz n\u00f6tig ist. Auch in der Sekundarstufe II hebt der Bund die Maskenpflicht auf. F\u00fcr Massnahmen an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind wieder die Kantone zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p><b>Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt<\/b><\/p>\n<p>Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt; das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.<\/p>\n<p><b>Pr\u00e4senzunterricht ohne Beschr\u00e4nkungen<\/b><\/p>\n<p>Die Personenbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Pr\u00e4senzveranstaltungen in der h\u00f6heren Berufsbildung und in der Weiterbildung sowie an Fachhochschulen und Universit\u00e4ten wird aufgehoben, ebenfalls ohne Pflicht zum repetitiven Testen.<\/p>\n<p><b>Kapazit\u00e4ten k\u00f6nnen voll genutzt werden<\/b><\/p>\n<p>L\u00e4den, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen k\u00f6nnen ihre Kapazit\u00e4t voll ausnutzen. Aquaparks k\u00f6nnen wieder \u00f6ffnen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschr\u00e4nkung auf zwei Drittel der Kapazit\u00e4t.<\/p>\n<p><b>Restaurants: Gruppengr\u00f6sse pro Tisch unbeschr\u00e4nkt<\/b><\/p>\n<p>In Restaurants wird die Beschr\u00e4nkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht w\u00e4hrend der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten m\u00fcssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die G\u00e4ste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschr\u00e4nkung der Gr\u00f6sse der G\u00e4stegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den G\u00e4stegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen m\u00fcssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.<\/p>\n<p><b>Diskotheken und Tanzlokale k\u00f6nnen wieder \u00f6ffnen<\/b><\/p>\n<p>Diskotheken und Tanzlokale d\u00fcrfen wieder \u00f6ffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschr\u00e4nkt wird. Auf die in der Konsultationsfassung vorgeschlagene Beschr\u00e4nkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschr\u00e4nkt sind, entf\u00e4llt die Maskenpflicht.<\/p>\n<p><b>Veranstaltungen mit Zertifikat: Ohne Maske, ohne Beschr\u00e4nkungen<\/b>F\u00fcr Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschr\u00e4nkungen mehr, auch nicht f\u00fcr Grossveranstaltungen. Es k\u00f6nnen also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10&#8217;000 Personen stattfinden und die Kapazit\u00e4t kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschr\u00e4nkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen ben\u00f6tigen eine kantonale Bewilligung.<\/p>\n<p><b>Veranstaltungen ohne Zertifikat<\/b><\/p>\n<p>Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn das Publikum sitzt, k\u00f6nnen maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen \u2013 drinnen wie draussen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann k\u00f6nnen drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Kapazit\u00e4t der \u00d6rtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden \u2013 drinnen wie draussen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Draussen gilt: keine Maskenpflicht.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.<\/p>\n<p><b>Private Veranstaltungen: innen 30, aussen 50<\/b><\/p>\n<p>An privaten Veranstaltungen k\u00f6nnen sich weiterhin h\u00f6chstens 30 Personen in privaten Innenr\u00e4umen und h\u00f6chstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.<\/p>\n<p><b>Messen: Keine Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkung<\/b>Das Verbot f\u00fcr Messen mit weniger als 1000 Personen in Innenr\u00e4umen wird aufgehoben. Zudem wird auch bei Messen auf Kapazit\u00e4tsvorgaben verzichtet, unabh\u00e4ngig von der Besucherzahl oder von der Beschr\u00e4nkung auf Personen mit Covid-Zertifikat. F\u00fcr Messen ohne Zertifikat gilt Maskenpflicht in Innenr\u00e4umen und Konsumation nur im Restaurantbereich.<\/p>\n<p><b>Sport- und Kultur: ohne Maske<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivit\u00e4ten aus\u00fcben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschr\u00e4nkungen mehr. Bei Aktivit\u00e4ten in Innenr\u00e4umen m\u00fcssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen werden aufgehoben.<\/p>\n<p><b>Verl\u00e4ngerung der Schutzdauer der Impfung auf 12 Monate<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat erstreckt die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffen f\u00fcr vollst\u00e4ndig geimpfte Personen auf 12 Monate. Dabei st\u00fctzt er sich auf die Empfehlung der Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Impffragen (EKIF). Geimpfte Personen sind daher neu w\u00e4hrend 12 Monaten von der Kontakt- und Reisequarant\u00e4ne befreit. In \u00dcbereinstimmung mit den Vorgaben der EU f\u00fcr das Covid-Zertifikat sind genesene Personen weiterhin w\u00e4hrend 6\u00a0Monaten von der Quarant\u00e4nepflicht befreit. Die G\u00fcltigkeit von Antigen-Schnelltests wird zudem von 24 auf 48 Stunden verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p><b>Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel<\/b><\/p>\n<p>Neu k\u00f6nnen validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel gekauft werden. Die vom Bund finanzierte Abgabe von f\u00fcnf Selbsttests pro Person pro Monat erfolgt aber weiterhin nur in Apotheken. Sie wird auf Personen beschr\u00e4nkt, die nicht geimpft oder genesen sind. Neu in die Covid-19-Verordnung 3 aufgenommen wird auch die Verg\u00fctung von Tests vor Lagern und beim Zutritt zu Veranstaltungen.<\/p>\n<p><b>Einreise in die Schweiz wird erleichtert<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat auch entschieden, die Vorgaben f\u00fcr Einreisen in die Schweiz zu lockern, so wie er dies in der Konsultation vorgeschlagen hat. F\u00fcr Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grunds\u00e4tzlich die Quarant\u00e4nepflicht aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch f\u00fcr mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden k\u00fcnftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Zudem lockert die Schweiz die noch bestehenden Einreisebeschr\u00e4nkungen f\u00fcr nachweislich geimpfte Drittstaatsangeh\u00f6rige. Die entsprechende L\u00e4nderliste des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM) wurde angepasst. Die Einreise von Drittstaatsangeh\u00f6rigen aus L\u00e4ndern wie der USA, Albanien oder Serbien ist wieder m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Einreise aus einem Land mit einer besorgniserregenden Virusvariante<\/strong><\/p>\n<p>Die bisherige Risikoliste des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit wird reduziert und enth\u00e4lt nur noch Staaten oder Gebiete, in denen f\u00fcr die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Geimpfte und genesene Personen aus einem solchen Staat oder Gebiet k\u00f6nnen ohne Test- und Quarant\u00e4nepflicht einreisen, solange sicher ist, dass die Impfung einen guten Schutz bietet. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarant\u00e4ne begeben.<\/p>\n<p>Konkret bedeutet dies, dass geimpfte und genesene Personen auch bei Reisen aus Staaten in denen die Delta-Variante dominiert (etwa Indien oder Grossbritannien), keinen negativen Test vorweisen m\u00fcssen und auch nach der Einreise keiner Quarant\u00e4nepflicht unterliegen. Die in der Schweiz eingesetzten Impfungen bieten einen nur leicht reduzierten und damit weiterhin sehr hohen Schutz gegen die Delta-Variante.<\/p>\n<p><b>Internationale Kompatibilit\u00e4t des Covid-Zertifikats<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat heute zudem als Schengen-Weiterentwicklung zwei Verordnungen der EU zum digitalen Covid-Zertifikat der EU \u00fcbernommen. Der Anerkennungsprozess des Schweizer Zertifikats durch die EU ist lanciert. W\u00e4hrend einer sechsw\u00f6chigen \u00dcbergangsphase ab 1. Juli ist davon auszugehen, dass im EU-\/EFTA-Raum auch andere Nachweise akzeptiert werden. Es ist deshalb wichtig, sich vor einer Reise \u00fcber die genauen Einreisebestimmungen zu informieren.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz befindet sich seit Anfang Juni in der Stabilisierungsphase. Noch sind nicht alle Personen geimpft, die sich sch\u00fctzen m\u00f6chten. 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