{"id":527538,"date":"2021-12-20T16:19:08","date_gmt":"2021-12-20T15:19:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=527538"},"modified":"2021-12-20T16:19:42","modified_gmt":"2021-12-20T15:19:42","slug":"coronavirus-bundesrat-beschliesst-weitergehende-massnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/coronavirus-bundesrat-beschliesst-weitergehende-massnahmen\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz versch\u00e4rfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenr\u00e4umen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken viel h\u00e4ufiger schwer. Als zus\u00e4tzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zus\u00e4tzlich ein negatives Testresultat vorweisen k\u00f6nnen (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht l\u00e4nger als vier Monate zur\u00fcckliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschr\u00e4nkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden. Der Bundesrat hat zudem die \u00dcbernahme der Testkosten geregelt und die Beschaffung zus\u00e4tzlicher Impfdosen beschlossen.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend; die Zahl der Hospitalisationen nimmt weiter zu und die Auslastung der Intensivpflegestationen (IPS) ist in einzelnen Regionen sehr hoch. Behandelt werden vor allem ungeimpfte Personen mittleren und h\u00f6heren Alters. Am 13. Dezember 2021 wurde die kritische Schwelle von schweizweit 300 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den IPS erstmals \u00fcberschritten. Ab diesem Schwellenwert ist eine optimale Versorgung nicht mehr f\u00fcr alle Patientinnen und Patienten m\u00f6glich, weil Behandlungen bei anderen Erkrankungen verschoben oder verz\u00f6gert werden m\u00fcssen. Es ist gem\u00e4ss aktuellen Sch\u00e4tzungen davon\u00a0auszugehen, dass die IPS-Auslastung bis Ende Jahr auf 350-400 Covid-19-Patientinnen und -Patienten steigen wird.<\/p>\n<p>Hinzu kommen die Ansteckungen mit der Omikron-Variante, die noch vor Weihnachten markant ansteigen d\u00fcrften. Gem\u00e4ss ersten Erkenntnisse ist die Omikron-Variante ansteckender als die Delta-Variante. Der Schutz einer Impfung wie auch einer vorg\u00e4ngigen Infektion vor einer Ansteckung d\u00fcrfte deutlich geringer sein als bei der Delta-Variante. Der Schutz wird allerdings deutlich verbessert, wenn die Impfung oder Auffrischimpfung erst vor kurzem erfolgt ist. Ist der Impfschutz tief, dann wird die Anzahl Infektionen auch in der immunisierten Population zunehmen. Weiterhin unklar ist, wie schwer die Krankheitsverl\u00e4ufe nach einer Infektion mit der Omikron-Variante sind und wie gut geimpfte Personen vor schweren Erkrankungen gesch\u00fctzt sind. Falls es zu vielen schweren Verl\u00e4ufen kommen sollte, werden diese das bereits ausgelastete Gesundheitssystem innerhalb sehr kurzer Zeit zus\u00e4tzlich unter massiven Druck setzen, so dass die Kapazit\u00e4tsgrenzen \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p><strong>Weitergehende Massnahmen<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat heute nach Konsultation der Kantone, der zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen, der Sozialpartner und direktbetroffener Verb\u00e4nde weitergehende Massnahmen beschlossen. Sie sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Sie betreffen zum Teil auch die geimpften und genesenen Personen, da die Omikron-Variante sehr ansteckend ist. Ziel ist, die Spitalstrukturen so gut wie m\u00f6glich vor einer noch st\u00e4rkeren Belastung zu sch\u00fctzen und allen den Zugang zur Intensivpflege im Spital zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><strong>2G mit Masken- und Sitzpflicht<br \/>\n<\/strong>Wo derzeit in Innenr\u00e4umen die 3G-Regel gilt (Zugang f\u00fcr geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt k\u00fcnftig die 2G-Regel (Zugang nur f\u00fcr geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich h\u00e4ufiger schwer. Zus\u00e4tzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. F\u00fcr Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.<\/p>\n<p><strong>2G+ f\u00fcr Discos und Aktivit\u00e4ten ohne Masken<br \/>\n<\/strong>Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht m\u00f6glich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zus\u00e4tzlich ein negatives Testresultat vorweisen k\u00f6nnen (2G+). Diese Regel gilt einerseits f\u00fcr Discos und Bars, andererseits f\u00fcr Sport- und Kulturaktivit\u00e4ten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht f\u00fcr Jugendliche bis 16 Jahre. Dank der zus\u00e4tzlichen Testpflicht wird sichergestellt, dass keine infekti\u00f6sen Personen an einer Veranstaltung ohne Masken- und Sitzpflicht teilnehmen. Nach der Konsultation wurde diese Regel erg\u00e4nzt: Personen, deren vollst\u00e4ndige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht l\u00e4nger als vier Monate zur\u00fcckliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, k\u00f6nnen freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.<\/p>\n<p><strong>Einschr\u00e4nkung privater Treffen drinnen<br \/>\n<\/strong>Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen betr\u00e4chtlich ist. Deshalb hat der Bundesrat f\u00fcr privaten Treffen in Innenr\u00e4umen Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr nicht immunisierte Personen beschlossen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, d\u00fcrfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgez\u00e4hlt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.<\/p>\n<p><strong>Home-Office-Pflicht wird wieder eingef\u00fchrt<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat f\u00fchrt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den R\u00e4umlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufh\u00e4lt, weiterhin eine Maskenpflicht.<\/p>\n<p><strong>Maskenpflicht auf Sekundarstufe II<br \/>\n<\/strong>Neben den repetitiven Tests ist die Maskenpflicht eine zentrale Massnahme, um die Viruszirkulation in den Schulen zu reduzieren. Auf Sekundarstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuf\u00fchren. Viele Kantone haben dies bereits getan. Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen, an den Schulen repetitive Tests durchzuf\u00fchren, um Infektionsketten rasch zu unterbrechen.<\/p>\n<p><strong>Empfehlung, nicht-dringliche Eingriffe zu verschieben<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat verzichtet auf die Einf\u00fchrung des Fernunterrichts, weil sehr bald Semesterferien sind. F\u00fcr die Terti\u00e4rstufe sowie f\u00fcr bestimmte Bildungsangebote und Pr\u00fcfungen gilt neu eine 3G-Pflicht; f\u00fcr Weiterbildungen gelten die normalen Veranstaltungsregeln.<\/p>\n<p>Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen dringend, nicht-dringliche Eingriffe in den Spit\u00e4lern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten. Sollte sich die Lage in den n\u00e4chsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.<\/p>\n<p><strong>Testkosten f\u00fcr Zertifikat werden wieder \u00fcbernommen<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass k\u00fcnftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat f\u00fchren, wieder \u00fcbernommen werden. Damit setzt er einen Beschluss des Parlaments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antik\u00f6rpertests. Weiterhin \u00fcbernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach\u00a0positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt ab morgen Samstag, 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 m\u00fcssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen<br \/>\n<\/strong>Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat zudem das Testregime bei der Einreise angepasst, g\u00fcltig ab Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht \u00e4lter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht \u00e4lter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.<\/p>\n<p><strong>Covid-19-Impfstoff: Versorgung ist auch 2022 sichergestellt<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch \u00fcber die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffe diskutiert. Er bestellt auch f\u00fcr das zweite Halbjahr 2022 je 7 Millionen Impfdosen von Moderna und Pfizer\/BioNTech. F\u00fcr das erste Halbjahr hatte er sich bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt je 7 Millionen Impfdosen gesichert. Im Jahr 2022 stehen damit insgesamt rund 34 Millionen Impfstoffdosen zur Verf\u00fcgung. Es ist somit ausreichend Impfstoff vorhanden, um\u00a0auch 2022 alle Impfwilligen zu impfen. Dies auch f\u00fcr den Fall, dass eine immunevasive Virusvariante das Pandemiegeschehen bestimmen k\u00f6nnte und damit zus\u00e4tzliche Impfdosen verabreicht werden m\u00fcssten. Die Schweiz erh\u00e4lt gem\u00e4ss den geltenden Vertr\u00e4gen grunds\u00e4tzlich stets die neuste verf\u00fcgbare Impfstoffvariante der jeweiligen Hersteller zur Verf\u00fcgung, sofern sie durch Swissmedic zugelassen ist.<\/p>\n<p>Die Schweiz setzt sich im Rahmen der globalen Pandemiebek\u00e4mpfung seit Beginn daf\u00fcr ein, dass m\u00f6glichst viele Menschen weltweit Zugang zu sicheren und effizienten Covid-19 Impfstoffen erhalten. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die Spende von 4 Millionen Covid-19-Impfdosen beschlossen. Eine allf\u00e4llige Weitergabe von weiteren Dosen an die COVAX-Initiative wird zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt gepr\u00fcft.<\/p>\n<p><strong>Strategie zur F\u00f6rderung von Forschung, Entwicklung und Produktion von Impfstoffen<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat zudem eine Aussprache gef\u00fchrt, wie die inl\u00e4ndische Forschung, Entwicklung und Produktion von Impfstoffen l\u00e4ngerfristig gef\u00f6rdert werden kann. Ziel ist es, dass die Schweiz ihre starke Position als Produktionsstandort und zentraler Akteur f\u00fcr die Forschung und Entwicklung von Schl\u00fcsseltechnologien weiter ausbaut. Gleichzeitig soll die internationale Zusammenarbeitentlang entlang der ganzen Impfstoffwertsch\u00f6pfungskette gest\u00e4rkt werden. Das EDI und das WBF werden dem Bundesrat bis Ende 2022 einen Umsetzungvorschlag f\u00fcr die<br \/>\nbeschlossenen strategischen Massnahmen unterbreiten.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu Innenr\u00e4umen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G)<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":518921,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1188,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[],"class_list":["post-527538","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-shkurt-ch-de","category-leben-in-der-schweiz"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/527538","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=527538"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/527538\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/518921"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=527538"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=527538"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=527538"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=527538"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=527538"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}