{"id":537672,"date":"2022-02-05T00:12:33","date_gmt":"2022-02-04T23:12:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=537672"},"modified":"2022-02-05T00:13:21","modified_gmt":"2022-02-04T23:13:21","slug":"cbundesrat-hebt-quarantaene-und-homeoffice-pflicht-auf-und-startet-konsultation-zu-umfassenden-lockerungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/cbundesrat-hebt-quarantaene-und-homeoffice-pflicht-auf-und-startet-konsultation-zu-umfassenden-lockerungen\/","title":{"rendered":"Bundesrat hebt Quarant\u00e4ne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\">Der Bundesrat stellt eine positive Entwicklung in den Spit\u00e4lern fest: Trotz rekordhoher Infektionszahlen ist eine \u00dcberlastung ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Grund daf\u00fcr d\u00fcrfte die hohe Immunit\u00e4t der Bev\u00f6lkerung durch die Impfung und fr\u00fchere Erkrankungen sein. Zudem verursacht Omikron weniger h\u00e4ufig schwere Verl\u00e4ufe als fr\u00fchere Virusvarianten. Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen k\u00f6nnte.<\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Der Bundesrat sieht den Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern. Er hat entschieden, die Homeoffice-Pflicht und die Quarant\u00e4ne sofort aufzuheben und die Konsultation zu weitreichenden Lockerungsschritten zu starten. Gleichwohl ist weiterhin Vorsicht geboten.<\/p>\n<p><strong>Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Kontaktquarant\u00e4ne<br \/>\n<\/strong>Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung ge\u00e4ndert. Die Arbeitgebenden m\u00fcssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz sch\u00fctzen. Daf\u00fcr bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.<\/p>\n<p>Die Kontaktquarant\u00e4ne wird erstmals seit Beginn der Krise vollst\u00e4ndig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12.\u00a0Januar 2022 bereits verk\u00fcrzt<br \/>\nund auf Personen im gleichen Haushalt beschr\u00e4nkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarant\u00e4ne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarant\u00e4ne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.<\/p>\n<p>Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infekti\u00f6se Personen andere Menschen anstecken.<\/p>\n<p>Die beiden Massnahmen waren bereits Gegenstand einer fr\u00fcheren Konsultation. Sie treten am Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden s\u00e4mtliche von den Kantonen angeordneten Quarant\u00e4nen am 3. Februar 2022 aufgehoben. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarant\u00e4ne durch den Kanton.<\/p>\n<p><strong>Konsultation: Zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen<br \/>\n<\/strong>Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verb\u00e4nden<br \/>\nzur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abh\u00e4ngig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit \u00fcberschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.<\/p>\n<p><strong>Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt<br \/>\n<\/strong>Die Covid-19-Verordnung besondere Lage k\u00f6nnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Eine solche vollst\u00e4ndige<br \/>\n\u00d6ffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann. Dieses Vorgehen ist nur dann<br \/>\nangezeigt, wenn die Ansteckungswelle den H\u00f6hepunkt \u00fcberschritten hat. Die Immunisierung der Bev\u00f6lkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.<\/p>\n<p>Aufgehoben w\u00e4ren alle Schutzmassnahmen:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0die Zertifikatspflicht f\u00fcr Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe,<br \/>\n&#8211;\u00a0die Maskenpflicht im \u00f6ffentlichen Verkehr, in L\u00e4den und in allen andern \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Innenr\u00e4umen,<br \/>\n&#8211;\u00a0die Einschr\u00e4nkungen privater Treffen,<br \/>\n&#8211;\u00a0die Bewilligungspflicht f\u00fcr Grossveranstaltungen.<\/p>\n<p>Der Schutzschirm f\u00fcr Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschr\u00e4nkungen nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem m\u00fcssen zus\u00e4tzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gef\u00e4hrdete Personen zu sch\u00fctzen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im \u00f6ffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.<\/p>\n<p><strong>Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten<br \/>\n<\/strong>Falls die epidemiologische Lage am 16.\u00a0Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.<\/p>\n<p>Im ersten Schritt ab dem 17.\u00a0Februar schl\u00e4gt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0Aufheben der Zertifikatspflicht f\u00fcr Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.<br \/>\n&#8211;\u00a0Aufheben der Einschr\u00e4nkungen bei privaten Treffen,<br \/>\n&#8211;\u00a0Aufheben der Bewilligungspflicht f\u00fcr Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone k\u00f6nnen selbst\u00e4ndig eine Bewilligungspflicht einf\u00fchren, etwa f\u00fcr Fasnachtsfeiern.<br \/>\n&#8211;\u00a02G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenb\u00e4der, intensive Sportaktivit\u00e4ten oder Blasmusik).<\/p>\n<p>Im zweiten Schritt w\u00fcrden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht f\u00fcr Grossveranstaltungen in Innenr\u00e4umen. Damit w\u00fcrde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.<\/p>\n<p><strong>Konsultation weiterer Massnahmen<br \/>\n<\/strong>Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation.<\/p>\n<p>Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht f\u00fcr nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.<\/p>\n<p>Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa f\u00fcr Touristen oder nach Antik\u00f6rper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben<br \/>\nwerden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese m\u00fcssen f\u00fcr den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. M\u00f6glich ist auch, dass in gewissen L\u00e4ndern Zertifikate f\u00fcr den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.<\/p>\n<p>Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarant\u00e4ne aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Er schl\u00e4gt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abh\u00e4ngig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":537124,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[22520,24006,24631,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[29888,31836,31837],"class_list":["post-537672","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-coronavirus-minute-fuer-minute","category-lajme-jeta-ne-zvicer-de","category-nachrichten-de-2","category-leben-in-der-schweiz","content_country-zvicer","content_country-austria-de","content_country-germany-de"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/537672","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=537672"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/537672\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/537124"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=537672"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=537672"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=537672"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=537672"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=537672"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}