{"id":541940,"date":"2022-02-22T00:37:44","date_gmt":"2022-02-21T23:37:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=541940"},"modified":"2022-02-22T00:38:12","modified_gmt":"2022-02-21T23:38:12","slug":"personen-der-dritten-generation-erleichtert-einbuergern-bilanz-nach-drei-umsetzungsjahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/personen-der-dritten-generation-erleichtert-einbuergern-bilanz-nach-drei-umsetzungsjahren\/","title":{"rendered":"Personen der dritten Generation erleichtert einb\u00fcrgern: Bilanz nach drei Umsetzungsjahren"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Seit dem 15. Februar 2018 k\u00f6nnen sich Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, erleichtert einb\u00fcrgern lassen. Von diesen circa 25 000 Personen erhielten seither bis Ende 2020 jedoch lediglich 1847 Personen den Schweizer Pass. Im Auftrag der Eidgen\u00f6ssische Migrationskommission EKM untersucht nun eine neue Studie die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese ern\u00fcchternde Bilanz. Ihr Fazit: Die erleichterte Einb\u00fcrgerung der dritten Generation birgt zu viele Stolpersteine und b\u00fcrokratische H\u00fcrden, um attraktiv zu sein. Dabei w\u00e4re es gut m\u00f6glich, das Verfahren wirklich zu erleichtern. Die Studie zeigt Wege auf, wie der Zugang zur Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft erleichtert werden kann. Der Pr\u00e4sident der EKM, Walter Leimgruber, sieht nun die Beh\u00f6rden in der Pflicht: \u00abDer Wille von Volk und St\u00e4nden muss umgesetzt werden. Diese Personen sind ja l\u00e4ngst Teil der Schweiz &#8211; die Schweiz braucht sie!\u00bb<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Am 12. Februar 2017 stimmten Volk und St\u00e4nde mit \u00fcberw\u00e4ltigendem Mehr einem neuen Verfassungsartikel zu, welcher den Bund beauftragte, Personen der dritten Generation erleichtert einzub\u00fcrgern und damit jene Personen, die in der Schweiz geboren und deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, auch auf dem Papier als Schweizerinnen und Schweizer anzuerkennen.<\/p>\n<p>Drei Jahre nach Inkrafttreten wollte die EKM wissen, wie der neue Verfassungsartikel in der Praxis umgesetzt worden ist und wie sich die Bestimmungen bew\u00e4hren. Philippe Wanner, Demograph an der Universit\u00e4t Genf, und Rosita Fibbi, Sozialwissenschaftlerin an der Universit\u00e4t Neuenburg, analysierten bisher nicht ver\u00f6ffentlichte Daten und zogen im Auftrag der EKM Bilanz. Die Ergebnisse spiegelten sie mit den Erfahrungen von Personen, die mit dem Verfahren in Kontakt kamen, und mit den Einsch\u00e4tzungen von Vertretern verschiedener Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die Studie zeigt auf, dass das Versprechen der erleichterten Einb\u00fcrgerung f\u00fcr Personen der dritten Generation nicht eingel\u00f6st wird. Im Gegenteil: Die Altersgrenze, verschiedene b\u00fcrokratische Stolpersteine und eine ungen\u00fcgende Information der betroffenen Personen erschweren das Vorhaben der Einb\u00fcrgerung. Dabei w\u00e4re eine h\u00f6here Einb\u00fcrgerungsquote von Personen der dritten Generation mit relativ einfachen Mitteln zu erreichen: In sechs Empfehlungen zeigen Philippe Wanner und Rosita Fibbi Wege auf, wie die erleichterte Einb\u00fcrgerung tats\u00e4chlich zu erleichtern w\u00e4re.<\/p>\n<p>Unter anderem empfehlen die Studienautoren, die gesetzliche Altersgrenze von 25 abzuschaffen, die unn\u00f6tig hohen administrativen H\u00fcrden beim Zugang zum Verfahren abzubauen und Einb\u00fcrgerungswillige proaktiv auf die erleichterte Einb\u00fcrgerung aufmerksam zu machen.<\/p>\n<h3><b><i>\u2022 Altersgrenze<\/i><\/b><\/h3>\n<p>Gem\u00e4ss heutiger Gesetzgebung m\u00fcssen Personen der dritten Generation ihr Einb\u00fcrgerungsgesuch vor dem 25. Geburtstag stellen. (Die \u00dcbergangsbestimmung f\u00fcr Personen, die \u00e4lter sind, gilt nur noch bis zum 15. Februar 2023.) Da jedoch f\u00fcr viele erst etwas sp\u00e4ter, nach Abschluss der Ausbildung oder bei der Gr\u00fcndung einer Familie, der Wunsch nach einer Einb\u00fcrgerung entsteht, ist diese Altersgrenze nicht gerechtfertigt. Die gesetzliche Altersgrenze entspricht nicht der Lebenswirklichkeit von Betroffenen. Sie sollte daher abgeschafft werden.<\/p>\n<h3><b><i>\u2022 Nachweis der Zugeh\u00f6rigkeit zur dritten Ausl\u00e4ndergeneration<\/i><\/b><\/h3>\n<p>Wer sich erleichtert einb\u00fcrgern lassen will, muss die Zugeh\u00f6rigkeit zur dritten Ausl\u00e4ndergeneration kompliziert belegen. So muss nachgewiesen werden, dass die Grosseltern in der Schweiz aufenthaltsberechtigt waren, dass Vater oder Mutter mindestens f\u00fcnf Jahre die obligatorische Schule besucht haben, ein Elternteil zehn Jahre in der Schweiz lebte und \u00fcber eine Niederlassungsbewilligung verf\u00fcgt. Nur wenn all dies hinreichend dokumentiert werden kann, tritt die Beh\u00f6rde auf das Gesuch ein. Ist aber beispielsweise der relevante Grosselternteil verstorben oder wieder aus der Schweiz ausgewandert, kann es unm\u00f6glich sein, den Aufenthalt zu beweisen. Und viele Eltern sind wegen des Saisonnierstatuts ihrer Grosseltern erst sp\u00e4t in die Schweiz gekommen und k\u00f6nnen keine f\u00fcnf obligatorischen Schuljahre vorweisen &#8211; wohl aber z.B. eine Berufslehre, die jedoch nicht anerkannt wird. Wenn die Einb\u00fcrgerung von Personen der dritten Generation tats\u00e4chlich erleichtert werden soll, m\u00fcssen diese hohen administrativen H\u00fcrden beim Zugang zum Verfahren abgebaut werden.<\/p>\n<h3><b><i>\u2022 Beratung und Information<\/i><\/b><\/h3>\n<p>In der Regel wenden sich Personen, die sich einb\u00fcrgern lassen wollen, an die Verwaltung in ihrer Wohngemeinde. F\u00fcr lokale Beh\u00f6rden ist es aufgrund der komplizierten Regelungen oft herausfordernd, Einb\u00fcrgerungswillige kompetent zu beraten. Um die Einb\u00fcrgerung von Personen der dritten Generation zu erleichtern, m\u00fcssen lokale Beh\u00f6rden bef\u00e4higt werden, diese angemessen zu beraten. Mehr noch: Sie sollten die Betroffenen proaktiv informieren und auf die erleichterte Einb\u00fcrgerung aufmerksam machen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von diesen circa 25 000 Personen erhielten seither bis Ende 2020 jedoch lediglich 1847 Personen den Schweizer Pass. 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