{"id":543127,"date":"2022-02-26T22:20:51","date_gmt":"2022-02-26T21:20:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=543127"},"modified":"2022-02-26T22:18:10","modified_gmt":"2022-02-26T21:18:10","slug":"bundesrat-will-ethische-grundsaetze-im-sport-rechtlich-verankern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/bundesrat-will-ethische-grundsaetze-im-sport-rechtlich-verankern\/","title":{"rendered":"Bundesrat will ethische Grunds\u00e4tze im Sport rechtlich verankern"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p><strong>Der Bundesrat will nach den Vorkommnissen in der Rhythmischen Gymnastik insbesondere junge Athletinnen und Athleten besser sch\u00fctzen. Deshalb will er die ethischen Grunds\u00e4tze im Sport auf eine rechtsverbindliche Basis stellen. So kann der Bund finanzielle K\u00fcrzungen durchsetzen, wenn die Grunds\u00e4tze nicht eingehalten werden. Bei seinen Sanktionen kann er sich auch auf die Untersuchungen der neuen unabh\u00e4ngigen Meldestelle abst\u00fctzen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 die entsprechenden Anpassungen der Sportf\u00f6rderungsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Sie sind Teil eines Massnahmenpaketes, das den Sport in der Schweiz im Bereich der ethischen Grunds\u00e4tze weiterbringen soll.<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat toleriert keine Misshandlungen und Einsch\u00fcchterungen von Athletinnen und Athleten. Um diese zu verhindern, will er Ethikvorgaben k\u00fcnftig rechtlich verankern. Damit wird der Bund in Zukunft \u00fcber geeignete Instrumente verf\u00fcgen, um bei entsprechenden Vorkommnissen die erforderlichen Sanktionsmassnahmen durchsetzen zu k\u00f6nnen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bisherigen Vorgaben ein rechtlich zu wenig verbindliches Fundament bieten, um Sanktionen wie die K\u00fcrzung oder Streichung von Subventionen durch den Bund aussprechen zu k\u00f6nnen. Mit den neuen Vorgaben m\u00fcssen Sportorganisationen, die Subventionen beziehen, die Ethikvorgaben einhalten und umsetzen.<\/p>\n<h2>Ethikvorgaben und Good Governance als Voraussetzung f\u00fcr Subventionen<\/h2>\n<p>Die Basis hierzu bilden Vorarbeiten, die der Schweizer Sport bereits geleistet hat. So hat das Schweizer Sportparlament im November 2021 ein Ethik-Statut verabschiedet. Dieses benennt nicht tolerierbare Verhaltensweisen. In der Sportf\u00f6rderungsverordnung werden diese Vorgaben nun in einem zus\u00e4tzlichen Kapitel aufgenommen. Sportverb\u00e4nde und -vereine m\u00fcssen demnach die vom Dachverband erlassenen Bestimmungen zu Verhaltenspflichten umsetzen, wenn sie Finanzhilfen des Bundes beanspruchen. Dabei handelt es sich um den Schutz beispielsweise vor Gewalt, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, Diskriminierung sowie \u00dcberforderung oder anderen psychischen Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen wie Drohung, Dem\u00fctigung, Bel\u00e4stigung oder Mobbing. Auch die ganzheitliche Entwicklung insbesondere junger Athletinnen und Athleten muss gesch\u00fctzt und gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p>Zudem werden neu auch Vorgaben zur guten Verwaltungsf\u00fchrung (Good Governance) von Sportorganisationen in der Sportf\u00f6rderungsverordnung festgehalten. Auch hier haben Sportverb\u00e4nde und -vereine die vom Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic, erlassenen Bestimmungen einzuhalten. Dabei geht es um Bereiche wie Transparenz in Finanzfragen, Umgang mit Interessenkonflikten oder ausgewogene Geschlechterverteilung in Leitungsgremien.<\/p>\n<h2>Neue Meldestelle untersucht Vorf\u00e4lle<\/h2>\n<p>Der Bundesrat verankert daneben auch den Betrieb der neuen nationalen Meldestelle f\u00fcr den Schweizer Sport im Bundesrecht. So kann der Bund auch auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Entscheide abst\u00fctzen, wenn er nach allf\u00e4lligen Vorf\u00e4llen ebenfalls eine Sanktion durchsetzen will. Damit erf\u00fcllt der Bundesrat zudem ein Anliegen des Parlaments.<\/p>\n<p>Die vom Sportparlament geschaffene Meldestelle, bei der Verst\u00f6sse gegen das Ethik-Statut angezeigt werden k\u00f6nnen, hat Anfang 2022 ihre Arbeit aufgenommen und wird vom Bund finanziell unterst\u00fctzt. Die Meldestelle untersucht Vorf\u00e4lle und gibt sie an eine ebenfalls unabh\u00e4ngige Disziplinarstelle weiter. Diese beurteilt die \u00fcberwiesenen F\u00e4lle und kann die in den Statuten und Reglementen von Swiss Olympic vorgesehenen Sanktionen aussprechen. Die Meldestelle ist integriert in die bisherige Stiftung Antidoping Schweiz, die seit dem 1. Januar 2022 neu Stiftung Swiss Sport Integrity (SSI) heisst.<\/p>\n<h2>Umsetzung eines Massnahmenpakets von Bund und Swiss Olympic<\/h2>\n<p>Die rechtlichen Anpassungen sind Teil eines Massnahmenpakets, das den Sport in der Schweiz bei der Anwendung und Durchsetzung ethischer Grunds\u00e4tze weiterbringen soll. Die Massnahmen wurden in Zusammenarbeit zwischen Bund und Swiss Olympic im Zusammenhang mit einer externen Untersuchung nach Vorf\u00e4llen in der Rhythmischen Gymnastik erarbeitet. Sie tangieren die Mehrzahl der Sportorganisationen in der Schweiz, weil diese in der Regel durch die Teilnahme am Programm Jugend+Sport direkt mit Bundesbeitr\u00e4gen unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Juni 2022. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen Anfang 2023.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. 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