{"id":697680,"date":"2023-12-08T13:41:33","date_gmt":"2023-12-08T12:41:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=697680"},"modified":"2023-12-08T13:41:33","modified_gmt":"2023-12-08T12:41:33","slug":"neue-regeln-im-lebensmittelrecht-staerken-den-gesundheitsschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/neue-regeln-im-lebensmittelrecht-staerken-den-gesundheitsschutz\/","title":{"rendered":"Neue Regeln im Lebensmittelrecht st\u00e4rken den Gesundheitsschutz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ab dem 1. Februar 2024 gelten in der Schweiz neue Regeln im Lebensmittelrecht. So m\u00fcssen Verkaufsstellen die Herkunft von Backwaren im Offenverkauf k\u00fcnftig schrift-lich angeben. Weiter f\u00fchrt der Bund H\u00f6chstwerte f\u00fcr R\u00fcckst\u00e4nde von PFAS-Chemikalien in Lebensmitteln ein. Neue Regeln f\u00f6rdern die Vermeidung von Food Was-te. Bei T\u00e4towierfarben wird der Gesundheitsschutz weiter gest\u00e4rkt. Der Bundesrat hat die entsprechenden \u00c4nderungen im Lebensmittelrecht am 8. Dezember 2023 verabschiedet.<\/strong><\/p>\n<p>Die Revision des Lebensmittelrechts (Paket Stretto 4) betrifft 25 Verordnungen. Sie st\u00e4rkt den Gesundheits- und T\u00e4uschungsschutz und h\u00e4lt die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Niveau wie in der EU. Die \u00c4nderungen treten am 1. Februar 2024 in Kraft.<\/p>\n<p><strong>Herkunft von Gipfeli und Berliner im Offenverkauf deklarieren<br \/>\n<\/strong>Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser erkennen, wo offen verkaufte Brote und Feinbackwaren produziert werden. Deshalb m\u00fcssen B\u00e4ckereien, Restaurants und der Detailhandel das Produktionsland k\u00fcnftig schriftlich anstatt nur m\u00fcndlich angeben.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6chstwerte f\u00fcr PFAS in Fleisch, Fisch und Eiern<br \/>\n<\/strong>Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien. \u00dcber die breite Verwendung, etwa in Kunststoffen, Regenbekleidung oder Feuerl\u00f6schschaum, k\u00f6nnen sie in die Umwelt und dadurch in die Nahrungskette gelangen. Mit der Revision des Lebensmittelrechts f\u00fchrt der Bund H\u00f6chstwerte f\u00fcr PFAS-R\u00fcckst\u00e4nde in Lebensmitteln ein. Sie entsprechen den H\u00f6chstwerten in der EU und gelten f\u00fcr Eier, Fleisch, bestimmte Fischarten, Krebstiere und Muscheln.<\/p>\n<p><strong>Food Waste bek\u00e4mpfen<br \/>\n<\/strong>Die Revision schafft \u00fcberdies einen rechtlichen Rahmen f\u00fcr die Umverteilung \u00fcbersch\u00fcssiger Lebensmittel. Damit erhalten Herstellerinnen und Detailh\u00e4ndler klare Vorgaben, welche Massnahmen sie treffen m\u00fcssen, bevor sie Nahrungsmittel spenden oder an gemeinn\u00fctzige Organisationen weitergeben k\u00f6nnen. Die Konsumenten werden dadurch gesch\u00fctzt und die Rechtssicherheit tr\u00e4gt dazu bei, die Menge verschwendeter Lebensmittel weiter zu senken.<\/p>\n<p><strong>Gesundheitsschutz bei Tattoo-Farben und Kosmetika st\u00e4rken<br \/>\n<\/strong>Im Lebensmittelrecht sind auch Kosmetika und T\u00e4towierfarben geregelt. Mit der aktuellen Revision \u00fcbernimmt die Schweiz die H\u00f6chstwerte der EU f\u00fcr gewisse Inhaltsstoffe in Tattoo-Farben. Eine striktere Regelung gilt hierzulande neu f\u00fcr die in den Farben enthaltenen Konservierungsstoffe. Die Gesundheit von t\u00e4towierwilligen Personen wird dadurch besser gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Bei Kosmetika gilt der aktuelle H\u00f6chstwert f\u00fcr Furocumarine (1 mg\/kg) in der Schweiz f\u00fcr alle Produkte, die auf der Haut verbleiben und der Sonne ausgesetzt sind. Die Schweizer Gesetzgebung ist damit strenger als jene der EU, wo dem H\u00f6chstwert nur Sonnenschutz- und Br\u00e4unungsmittel unterliegen. Neu gilt der Maximalwert nicht nur f\u00fcr in der Schweiz hergestellte, sondern auch f\u00fcr importierte Kosmetika. Diese \u00c4nderung tritt Anfang 2026 in Kraft. Furocumarine sind fototoxische Pflanzenstoffe. Sie werden durch Sonnenlicht aktiviert und k\u00f6nnen dadurch krebserregend wirken.<\/p>\n<p><strong>Praxisnahe Regelung f\u00fcr Hof- und Weidet\u00f6tungen<br \/>\n<\/strong>Seit 2020 ist es in der Schweiz m\u00f6glich, Tiere zur Fleischgewinnung auf dem heimischen Hof oder der Weide zu t\u00f6ten. Aus Gr\u00fcnden der Lebensmittelhygiene m\u00fcssen sie nach dem Tod innert 45 Minuten in einen Schlachtbetrieb transportiert und ausgenommen werden. Dieser Zeitraum wird auf 90 Minuten ausgedehnt. Auch mit dieser Zeitspanne ist die Lebensmittelsicherheit gew\u00e4hrleistet. Hof- und Weidet\u00f6tungen werden aber erleichtert, da f\u00fcr die Schlachtung mehr Zeit bleibt. Aus Sicht des Tierschutzes ist dies zu begr\u00fcssen. Denn die Tiere verbleiben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, was weniger Stress bedeutet.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.edi.admin.ch\/edi\/de\/home\/dokumentation\/medienmitteilungen.html.msg-id-99299.html\">\/edi.admin.ch\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 1. Februar 2024 gelten in der Schweiz neue Regeln im Lebensmittelrecht. So m\u00fcssen Verkaufsstellen die Herkunft von Backwaren im Offenverkauf k\u00fcnftig schrift-lich angeben. 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