{"id":93275,"date":"2015-09-18T16:19:59","date_gmt":"2015-09-18T14:19:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.albinfo.ch\/?p=93275"},"modified":"2015-09-27T22:20:46","modified_gmt":"2015-09-27T20:20:46","slug":"schweiz-beteiligt-sich-am-ersten-programm-der-eu-zur-umverteilung-von-fluchtlingen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/schweiz-beteiligt-sich-am-ersten-programm-der-eu-zur-umverteilung-von-fluchtlingen\/","title":{"rendered":"Schweiz beteiligt sich am ersten Programm der EU zur Umverteilung von Fl\u00fcchtlingen"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweiz beteiligt sich am Programm zur Umverteilung von 40\u2018000 schutzbed\u00fcrftigen Personen, das die Europ\u00e4ische Union (EU) im Juli beschlossen hat, unter der Voraussetzung, dass die Dublin-Verpflichtungen eingehalten werden. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, bis zu 1500 dieser Personen aufzunehmen, die in Italien und Griechenland bereits registriert wurden. Die Schweiz leistet damit einen weiteren Beitrag zu einem gemeinsamen solidarischen Vorgehen in Europa,. Parallel dazu wird die Hilfe vor Ort im Zusammenhang mit den Krisen in Syrien, Irak und dem Horn von Afrika um 70 Millionen Franken aufgestockt. Mit diesem Kredit werden auch die Bem\u00fchungen der Schweiz f\u00fcr eine politische L\u00f6sung im Syrien-Konflikt unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>Der Bundesrat erachtet eine solidarische Verteilung von schutzbed\u00fcrftigen Personen innerhalb Europas sowohl kurz- als auch l\u00e4ngerfristig als wichtig und will sich grunds\u00e4tzlich an einer solchen Verteilung beteiligen, wie er am Freitag beschlossen hat. Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme der Schweiz ist die korrekte Registrierung und Identifizierung von Migranten nach Massgabe der Dublin-Verpflichtungen. Dazu geh\u00f6ren die Einrichtung und das Funktionieren der Hotspots in S\u00fcdeuropa. Konkret will der Bundesrat am ersten europ\u00e4ischen Umverteilungsprogramm (Relocation) von insgesamt 40\u00a0000 schutzbed\u00fcrftigen Personen mitwirken, indem die Schweiz bis zu 1500 Personen \u00fcbernimmt. Diese Beteiligung wird dem im M\u00e4rz beschlossenen Kontingent zur Aufnahme von 3000 schutzbed\u00fcrftigen Personen angerechnet. F\u00fcr dieses Relocation-Programm kommen nur schutzbed\u00fcrftige Personen in Frage, die in Italien oder Griechenland bereits registriert wurden.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat inzwischen ein zweites Programm vorgeschlagen, welches die Umverteilung von weiteren 120\u00a0000 schutzbed\u00fcrftigen Personen aus Ungarn, Griechenland und Italien innerhalb von zwei Jahren vorsieht. Einen Entscheid dazu hat die EU indes bislang nicht gef\u00e4llt. Der Bundesrat hat das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun erm\u00e4chtigt, nach R\u00fccksprache mit den Kantonen die Beteiligung der Schweiz an einem allf\u00e4lligen zweiten Relocation-Programm gem\u00e4ss dem von der EU vorgeschlagenen Verteilschl\u00fcssel zuzusichern. Ferner hat der Bundesrat das EJPD und das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, sich in den laufenden Gespr\u00e4chen der EU f\u00fcr einen dauerhaften und verbindlichen Verteilmechanismus von schutzbed\u00fcrftigen Personen innerhalb Europas einzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Hilfe vor Ort und Einsatz f\u00fcr Friedensprozess<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat am Freitag zudem entschieden, f\u00fcr die Hilfe vor Ort und f\u00fcr die politischen Bem\u00fchungen um eine L\u00f6sung mehr Geld einzusetzen. Gem\u00e4ss dem Aufruf der humanit\u00e4ren Partner der Schweiz, namentlich des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (KRK), dem UNO-Hochkommissariat f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR) und dem Weltern\u00e4hrungsfonds (WFP) werden dringend weitere finanzielle Mittel ben\u00f6tigt. Der Bundesrat beschloss deshalb, die Schweizer Hilfe um 70 Millionen Franken aufzustocken. Es geht im Einzelnen um Projekte rund um die Syrien- und Irakkrise, am Horn von Afrika sowie f\u00fcr die Hilfe auf Transitrouten im Mittelmeerraum. Die bisherige finanzielle Hilfe der Schweiz in Syrien, Libanon, Jordanien und Irak bel\u00e4uft sich auf 198 Millionen Franken seit Ausbruch der Krise 2011. Mit den zus\u00e4tzlichen Mitteln soll die Versorgung in den Fl\u00fcchtlingslagern und Gaststaaten verbessert und gleichzeitig der Druck auf die Fl\u00fcchtlinge weiterzuwandern abgefedert werden. Diese L\u00e4nder, insbesondere die T\u00fcrkei, leisten bereits einen enormen Beitrag zur Bew\u00e4ltigung der Fl\u00fcchtlingskrise.<\/p>\n<p>Vordringlich bleibt indes eine politische L\u00f6sung f\u00fcr Syrien, welche allein die humanit\u00e4re Krise entscheidend entsch\u00e4rfen kann. Aus diesem Grund beabsichtigt die Schweiz, den UNO-Friedensprozess finanziell und organisatorisch zu unterst\u00fctzen. Vorgesehen ist ein umfassender Dialog unter Einbezug der wichtigen internationalen, regionalen und syrischen Akteure. Die Schweiz stellt der UNO ausserdem fachliche Expertise zur Verf\u00fcgung und hat sich im Einklang mit ihrer Gaststaatpolitik bereit erkl\u00e4rt, den Prozess in Genf zu beherbergen.<\/p>\n<p><strong>Eventualplanung der Schweizer Beh\u00f6rden<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat am Freitag weiter zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz im Unterschied zu andern L\u00e4ndern weiterhin kein prim\u00e4res Zielland f\u00fcr Migrantinnen und Migranten auf der T\u00fcrkei-Griechenland-Balkan-Route ist. Die Situation bleibt aber volatil, und eine Verlagerung eines Teils der Migrationsbewegungen kann nicht ausgeschlossen werden. Deshalb werden derzeit im Rahmen einer Eventualplanung die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um die Handlungsf\u00e4higkeit auch bei Ver\u00e4nderung der Lage zu bewahren.<\/p>\n<p>Das VBS h\u00e4lt sich bereit, bei Bedarf Material und Dienstleistungen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Zudem wirkt das VBS nach Absprache an der Erweiterung und an der Weiterf\u00fchrung bestehender sowie der Bereitstellung weiterer Anlagen mit. Und gemeinsam mit dem WBF pr\u00fcft das EJPD einen vermehrten Einsatz von Zivildienstleistenden im Asylwesen. Die Einf\u00fchrung von systematischen Grenzkontrollen erachtet der Bundesrat hingegen derzeit als weder sachlich angezeigt noch rechtlich begr\u00fcndet. Die Aktivit\u00e4ten des Grenzwachtkorps (GWK) wurden in den verschiedenen Regionen aber bereits verst\u00e4rkt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.news.admin.ch\/message\/index.html?lang=de&amp;msg-id=58810\">news.admin.ch<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz beteiligt sich am Programm zur Umverteilung von 40\u2018000 schutzbed\u00fcrftigen Personen, das die Europ\u00e4ische Union (EU) im Juli beschlossen hat, unter der Voraussetzung, dass die Dublin-Verpflichtungen eingehalten werden. 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