{"id":94970,"date":"2015-10-07T12:13:23","date_gmt":"2015-10-07T10:13:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.albinfo.ch\/?p=94970"},"modified":"2015-10-09T09:50:40","modified_gmt":"2015-10-09T07:50:40","slug":"schutz-vor-hauslicher-gewalt-soll-ausgebaut-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.ch\/de\/schutz-vor-hauslicher-gewalt-soll-ausgebaut-werden\/","title":{"rendered":"Schutz vor h\u00e4uslicher Gewalt soll ausgebaut werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bundesrat will Opfer von h\u00e4uslicher Gewalt und Stalking besser sch\u00fctzen. Er hat dazu am Mittwoch verschiedene \u00c4nderungen im Zivil- und Strafrecht in die Vernehmlassung geschickt. Zudem hat der Bundesrat die Vernehmlassung \u00fcber die Genehmigung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates er\u00f6ffnet. Diese soll sicherstellen, dass Gewalt gegen Frauen und h\u00e4usliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bek\u00e4mpft werden.<\/strong><\/p>\n<p>Aktuelle statistische Zahlen machen deutlich, dass h\u00e4usliche Gewalt nach wie vor ein grosses gesellschaftliches Problem darstellt. Der Bundesrat erachtet es deshalb als notwendig, den Schutz gewaltbetroffener Personen zu verbessern.<\/p>\n<p><strong>Elektronische Fussfessel f\u00fcr T\u00e4ter<\/strong><\/p>\n<p>Das geltende Recht sieht in Art. 28b des Zivilgesetzbuches (ZGB) unter anderem vor, dass das Gericht bei h\u00e4uslicher Gewalt und Stalking ein Rayon- oder Kontaktverbot aussprechen kann. Neu soll das Gericht zur Durchsetzung eines solchen Rayon- oder Kontaktverbots anordnen k\u00f6nnen, dass die potentiell gewaltaus\u00fcbende Person eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband tragen muss.<\/p>\n<p>Zudem schl\u00e4gt der Bundesrat vor, prozessuale H\u00fcrden im zivilrechtlichen Gewaltschutz abzubauen. So sollen in diesen F\u00e4llen keine Gerichtskosten mehr gesprochen und das bisher in bestimmten F\u00e4llen vorgesehene Schlichtungsverfahren abgeschafft werden. Um Schutzmassnahmen besser durchzusetzen und die Schnittstellenproblematik zu entsch\u00e4rfen, soll das Zivilgericht seinen Entscheid, soweit notwendig, der kantonalen Kriseninterventionsstelle (Polizei) sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (KESB) mitteilen.<\/p>\n<p>Im Sinne einer Begleitmassnahme will der Bundesrat mit den Kantonen zudem abkl\u00e4ren, ob zus\u00e4tzliche Schritte innerhalb der bestehenden Kompetenzordnung unternommen werden k\u00f6nnen, um den Schutz gewaltbetroffener Personen weiter zu optimieren.<\/p>\n<p><strong>Opfer entlasten<\/strong><\/p>\n<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 55a des Strafgesetzbuches m\u00fcssen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden Strafverfahren wegen einfacher K\u00f6rperverletzung, wiederholten T\u00e4tigkeiten, Drohung oder N\u00f6tigung in Paarbeziehungen sistieren und nach Ablauf von sechs Monaten einstellen, wenn dies dem Willen des Opfers entspricht. Der Bundesrat will nun den Entscheid \u00fcber den Fortgang des Verfahrens nicht mehr alleine in die Verantwortung des Opfers stellen. Vielmehr soll die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde neben dem Willen des Opfers auch weitere Umst\u00e4nde ber\u00fccksichtigen. War die T\u00e4terin oder der T\u00e4ter bereits gewaltt\u00e4tig, so soll das Verfahren zwingend fortgesetzt werden. Schliesslich soll das Opfer vor der Einstellung des Verfahrens noch einmal angeh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p><strong>Istanbul-Konvention<\/strong><\/p>\n<p>Weiter hat der Bundesrat am Mittwoch die Vernehmlassung \u00fcber die Genehmigung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates er\u00f6ffnet. Das \u00dcbereinkommen ist europaweit das erste bindende Instrument, das Frauen und M\u00e4dchen umfassend vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive der h\u00e4uslichen Gewalt, sch\u00fctzt. So m\u00fcssen psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verst\u00fcmmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung unter Strafe gestellt sein. Die Konvention enth\u00e4lt zudem Bestimmungen \u00fcber die Pr\u00e4vention und den Opferschutz. Die Schweiz hat das \u00dcbereinkommen am 13. September 2013 unterzeichnet.<\/p>\n<p>Das schweizerische Recht verf\u00fcgt bereits heute \u00fcber die notwendigen Strafbestimmungen. Die Umsetzung der Pr\u00e4ventions- und Schutzbestimmungen f\u00fcr Opfer f\u00e4llt zu einem grossen Teil in den Kompetenzbereich der Kantone. Diese verf\u00fcgen in der Regel ebenfalls bereits \u00fcber die von der Konvention geforderten Instrumente. In einzelnen Bereichen sind noch vertiefte Abkl\u00e4rungen zu treffen, namentlich bei der Frage, ob gen\u00fcgend Schutzunterk\u00fcnfte f\u00fcr Opfer vorhanden sind und ob das bestehende Angebot an Telefonberatungen allenfalls auszubauen ist.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.news.admin.ch\/message\/index.html?lang=de&amp;msg-id=58998\">news.admin.ch<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat will Opfer von h\u00e4uslicher Gewalt und Stalking besser sch\u00fctzen. Er hat dazu am Mittwoch verschiedene \u00c4nderungen im Zivil- und Strafrecht in die Vernehmlassung geschickt. Zudem hat der Bundesrat die Vernehmlassung \u00fcber die Genehmigung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates er\u00f6ffnet. 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