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Asylstatistik drittes Quartal 2016

Im dritten Quartal 2016 wurden 7105 Asylgesuche gestellt, das sind 1143 mehr als im zweiten Quartal. Vergleicht man das dritte Quartal 2016 mit demselben Vorjahresquartal, zeigt sich eine Abnahme von rund 42 % (−5234 Gesuche). Im September wurden 2185 Asylgesuche registriert, 258 weniger als im August. Auch im Vergleich zum September 2015 lässt sich ein deutlicher Rückgang um fast 52 % feststellen. Der Rückgang der Asylgesuche im September erklärt sich vor allem dadurch, dass die Zahl der Gesuche von eritreischen Staatsangehörigen stark abgenommen hat (−760)

Der deutliche Rückgang der Asylgesuche im dritten Quartal (−42 %) gegenüber demselben Vorjahresquartal erklärt sich einerseits durch die Schliessung der Balkanroute und andererseits dadurch, dass zahlreiche Asylsuchende ein anderes Land als Ziel haben und deshalb kein Asylgesuch in der Schweiz stellen wollen. Die Zahl der syrischen Asylsuchenden ist drastisch zurückgegangen (–1149), ebenso die Zahl der Asylsuchenden aus Afghanistan (–897) und aus dem Irak (–421). Was die eritreischen Staatsangehörigen betrifft, so sind in diesem Jahr bisher nur halb so viele über das Mittelmeer nach Süditalien gelangt. Rund ein Drittel dieser Migrantinnen und Migranten haben in Italien ein Asylgesuch gestellt. Das ist ein bedeutend höherer Anteil als im letzten Jahr.

Mit 627 Gesuchen (149 weniger als im August) war Eritrea weiterhin das wichtigste Herkunftsland im September, vor Afghanistan mit 156 Gesuchen (+7), Syrien mit 152 Gesuchen (+14), Äthiopien mit 103 Gesuchen (−67) und Guinea mit 98 Gesuchen (+14). Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erledigte im September 2583 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 691 Nichteintretensentscheide auf Grundlage des Dublin-Abkommens gefällt, 457 Personen erhielten Asyl und 567 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 308 zurück.

Im September haben 757 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen. Die Schweiz hat bei 960 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 272 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 417 Personen ersucht, 40 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Die Entwicklung in den Konfliktregionen ist unsicher. Deshalb lässt sich nicht genau vorhersehen, wie sich das Phänomen der Migration entwickeln wird. Nach dem wahrscheinlichsten Szenario geht das SEM für 2016 von rund 30 000 Asylgesuchen aus. Der Bund und die Kantone schliessen jedoch einen erneuten Anstieg der Asylgesuche bis Ende 2016 nicht aus. Für seine operative Planung rechnet das SEM mit 35 000 Asylgesuchen im Jahr 2016.

Resettlement- und Relocation-Programm

Im dritten Quartal sind 215 anerkannte Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programms des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge in die Schweiz gekommen. Diese Gruppe umfasst 165 syrische Flüchtlinge aus dem Libanon sowie 35 Iraker und 15 Palästinenser, die in Syrien stark gefährdet waren. Ausserdem sind 78 Schutzsuchende im Rahmen des Relocation-Programms der Europäischen Union aus Italien in der Schweiz eingetroffen.

Notfallplanung

Im Rahmen der gemeinsamen Notfallplanung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden richtet das SEM an strategischen Orten in Grenznähe sogenannte Anlaufstellen ein. Im Fall eines starken Anstiegs der Asylgesuche könnte man dort die Registrierung und Erstunterbringung sowie eine erste Sicherheits- und Identitätsprüfung aller Asylsuchender sicherzustellen.

Im September wurde ein neuer Standort für eine solche Anlaufstelle im Kanton Thurgau gefunden. Für die Registrierung der Asylsuchenden erweitert das SEM gemeinsam mit dem Grenzwachkorps die bestehenden Gebäude der Schweizerischen Zollverwaltung am Grenzübergang Kreuzlingen-Autobahn mit temporären Containerbauten. Das SEM würde die Anlage bei Bedarf und in Absprache mit dem Kanton Thurgau und der Stadt Kreuzlingen betreiben. Die Bereithaltung der Anlaufstelle ist gemäss Vereinbarungen mit der Stadt Kreuzlingen vorerst für ein Jahr beschränkt, im Einverständnis der Beteiligten auch darüber hinaus. Für die Unterbringung der Asylsuchenden während des Registrierungsprozesses steht eine Schutzanlage in Steckborn zur Verfügung.

Eine Anlaufstelle steht bereits seit Anfang Juli im Kanton Schaffhausen bereit, eine weitere Anlage entsteht im Kanton Tessin.