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Bundesrat lehnt Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare ab
Die Initiative verlangt die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung
Die am 27. März 2024 von der Partei «Die Mitte» eingereichte Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten» fordert die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der AHV und der IV. Heute darf die Summe der Einzelrenten eines Ehepaares höchstens 150 Prozent der Maximalrente betragen, d. h. 3780 Franken für Personen, die immer in die AHV einbezahlt haben. Das betrifft rund 90 Prozent der Ehepaare, deren AHV- und IV-Renten allenfalls tiefer ausfallen als die kumulierten Renten unverheirateter Paare. Die Initiative verlangt ausserdem, dass der Bundesrat die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner aufhebt, wenn die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen nicht drei Jahre nach einer Annahme der Initiative in Kraft treten. Derzeit müssen verheiratete Nichterwerbstätige keine Beiträge einzahlen, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet. Mit der Initiative würden die Renten von verheirateten Personen mit einem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen von über 90 720 Franken (Stand 2025) verbessert. Die Renten von Haushalten mit tiefem Einkommen sowie von unverheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen würden sich hingegen nicht ändern.
Bundesrat empfiehlt Initiative zur Ablehnung
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Seiner Ansicht nach sind Eheleute in der AHV gut abgesichert, da ihnen verschiedene Massnahmen zugutekommen, die die Nachteile der Rentenplafonierung ausgleichen. Ehepaaren stehen gewisse AHV- und IV-Leistungen zu, auf die Konkubinatspaare keinen Anspruch haben. Die während der Ehejahre erzielten Einkommen werden bei einer Scheidung, im Todesfall, aber auch wenn beide rentenberechtigt sind, hälftig aufgeteilt. Witwen und Witwer haben Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent zu ihrer Alters- oder Invalidenrente. Witwen- und Witwerrenten werden nur Personen gewährt, die verheiratet waren.
Eine Annahme der Initiative, das heisst die Abschaffung der Rentenplafonierung und die Aufhebung der Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartnerinnen und -partner, würde im Übrigen gemäss Projektion zu einer Erhöhung der jährlichen AHV-Ausgaben von rund 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030 und rund 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2035 führen. Auf den Bund würden 2030 rund 770 Millionen Franken und 2035 rund 870 Millionen Franken entfallen (der Bundesanteil an der AHV-Finanzierung beläuft sich nach geltendem Recht auf 20,2 %). Die Initiative sieht keine Finanzierung zur Deckung dieser Mehrkosten vor und die AHV verfügt nicht über die finanziellen Mittel, um diese zu übernehmen. Um die durch die Initiative entstehenden Ausgaben zu decken, müssten je nach festzulegendem Finanzziel beispielsweise die Lohnbeiträge um 0,6 Prozentpunkte oder die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte angehoben werden.
Würde die Initiative angenommen, müsste die Gesamtbevölkerung die zusätzlichen Kosten tragen, auch Personen mit tiefem Einkommen, Alleinstehende, Verwitwete oder Geschiedene, deren Rente sich nicht verbessern würde, obwohl sie am stärksten von Armut bedroht sind. Eine weitere Mehrbelastung der AHV zusätzlich zu den Kosten für die 13. Altersrente und den Kosten, die aufgrund des demografischen Wandels anfallen werden, würde die finanziellen Herausforderungen der AHV noch verschärfen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative abzulehnen.
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