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Höherer Mindestzinssatz in der zweiten Säule
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% an. Dies hat er an seiner Sitzung vom 1. November 2023 beschlossen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz insbesondere die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Der Zinssatz der Bundesobligationen ist 2022 deutlich angestiegen. Lag die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen Ende 2021 noch bei minus 0.13%, betrug der Zinssatz per Ende September 2023 1.09%. Vor allem im kurzfristigen Bereich ist der Zinsanstieg deutlich. Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank SNB liegt aktuell bei 1.75%.
Die Performance von Aktien und Anleihen war im letzten Jahr negativ, während sich in diesem Jahr die Werte wieder verbesserten. Bei den Aktien verlor der Swiss Performance Index 2022 16.5%. 2023 erholte er sich bis Ende September um 4.6%. Die Entwicklung der Anleihen war 2022 aufgrund steigender Zinsen deutlich negativ. Sie wurde durch die Erholung 2023 bisher nur teilweise relativiert. Der Swiss Bond Domestic AAA – BBB verlor 2022 12.9%. 2023 erholte er sich bis Ende September um 3.9%. Die Immobilien wiesen eine durchgehend positive Entwicklung auf.
Zusätzlich zu berücksichtigen ist aber, dass das Jahr 2021 ein ausgezeichnetes Jahr war. Der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie lag Ende August 2023 bei knapp 110%. Dies entspricht ungefähr dem Wert von Ende 2019 und liegt damit über dem langfristigen Durchschnitt. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist demnach stabil.
Die höhere Inflation und der damit verbundene Kaufkraftverlust beeinträchtigen aktuell die Leistungsfähigkeit der 2. Säule. Da die Zinsen jedoch ebenfalls gestiegen sind, haben sich die Renditeerwartungen und die Sanierungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen verbessert. Trotz der ungünstigen Finanzmarktentwicklung im Jahr 2022 ist angesichts der stabilen Situation der Vorsorgeeinrichtungen und der höheren Verzinsung eine leichte Anhebung der Mindestverzinsung gerechtfertigt.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich am 4. September ebenfalls für eine Anhebung des Mindestzinssatzes von 1% auf 1.25% ausgesprochen. Die Stellungnahmen der Sozialpartner waren gemischt. Während die Gewerkschaften 2% verlangten, sprachen sich die Fédération des Entreprises Romandes und der Kaufmännische Verband für 1.5% aus. Der Bauernverband und der Gewerbeverband bevorzugten 1%, während der Arbeitgeberverband für 0.75% votierte.
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