Themen
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,25 Prozent
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. Juni 2020 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,35 Prozent auf 1,33 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.
Der Referenzzinssatz liegt seit 3. März 2020 bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. Dezember 2020 vorgesehen.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
E-Diaspora
-
RAI Calabria gibt der arbëreshen Identität durch Dokumentarfilme eine Stimme RAI Calabria setzt ihr Engagement für die Dokumentation und Förderung des arbëreshen Kulturerbes in Italien fort.... -
Der Gipfel der albanischen Diaspora kehrt mit seiner vierten Ausgabe zurück -
Zwei Städte in Deutschland stehen vor der Eröffnung albanischer Schulen -
Ramë Lahaj tritt in Russland auf und fördert die albanische Kultur und das albanische Lied -
Lirim Koraqi absolviert einen wissenschaftlichen Besuch an der Universität York im Vereinigten Königreich
Leben in der Schweiz
-
Die Schweizer Exporte erreichten im Jahr 2025 ein Rekordniveau Die Schweizer Exporte erreichten im Jahr 2025 ein neues Rekordniveau, angetrieben durch die starke Nachfrage nach... -
Lorian Musa belegt den siebten Platz in der Karate-Weltrangliste seiner Altersklasse -
50% më lirë vitin e parë: Safety Home me ofertë për sigurimin e pronave të mërgimtarëve në Kosovë -
Aurora Borealis verzaubert die Schweiz, spektakuläres Schauspiel am Himmel -
Marigona Sun: Ihr luxuriöses Zuhause im Kosovo











