News
Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht
Die Verlängerung und die Erhöhung der Mindestlöhne treten am 1. Januar 2023 in Kraft
Über die letzten drei Jahre betrachtet (2019-2021) betrug die Verstossquote gegen die minimalen Lohnbestimmungen des NAV Hauswirtschaft zehn Prozent bei den Arbeitgebern und neun Prozent bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies bedeutet, dass der geltende Mindestlohn unterschritten wurde. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft erfüllt sind: Einerseits liegen wiederholte Verstösse gegen die Mindestlöhne vor. Anderseits ist wegen der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten davon auszugehen, dass beim Wegfall des Mindestlohnes im NAV der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde. Der Bundesrat stützt sich dabei auf die Einschätzung der tripartiten Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen (TPK Bund, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und der Verwaltung).
Die Mindestlöhne werden gemäss Antrag der TPK Bund an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2019 bis 2021 angepasst und werden demnach um 1,5 Prozent erhöht. Schliesslich behält sich die TPK Bund die Möglichkeit vor, während der Laufzeit des NAV Hauswirtschaft je nach Arbeitsmarktlage eine weitere Erhöhung der verbindlichen Mindestlöhne zu beantragen.
Den Antrag für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne stellte die TPK Bund. In der Schweiz handeln die Sozialpartner die Löhne in ihrer Branche traditionell selbst aus, der Staat greift grundsätzlich nicht in die Lohnbildung ein. Deshalb sehen die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union vor, dass der Staat nur unter zwei Voraussetzungen zum Instrument des NAV-Mindestlohnes greifen darf: Erstens, wenn in einem Beruf oder in einer Branche wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen festgestellt werden und zweitens, wenn keine sozialpartnerschaftliche Lösung möglich ist. Zudem darf der Mindestlohn weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen der anderen Branchen beeinträchtigen. Im Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und Verbänden hatte die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden.
E-Diaspora
-
Alle Zweifel bezüglich Antisemitismus sind ausgeräumt, “Baba News” kann die Durchführung der Kurse fortsetzen An der Spitze dieses Medienportals stehen zwei Albanerinnen: Albina Muhtari (Chefredakteurin) und Merita Shabani (stellvertretende Chefredakteurin)...
-
Botschaft des Kosovo in Bern, Empfang zum Unabhängigkeitstag und zum Jubiläum der UÇK-Epopöe
-
Duffeyz im Rückspiegel: Von der Lehrabbrecherin zur Bachelor-Absolventin für Design
-
Multimedia-Künstler Shuk Orani präsentiert seine persönliche Ausstellung “EXPERIENCE”
-
Einheit in Vielfalt: swissalbs setzt auf Expansion und Kooperation mit neuem Vorstand
Leben in der Schweiz
-
Nationale Aktionstage Behindertenrechte vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 Die Schweiz feiert 20 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz und 10 Jahre UNO-Behindertenrechtskonvention. Überall finden Aktionen für die Bevölkerung...
-
Asylstatistik März 2024
-
IC Forum 2024: 1000 Menschen kommen in Basel zum Thema Frieden zusammen
-
Schweiz organisiert Konferenz zum Frieden der Ukraine
-
Schweiz übernimmt Transportkompanie der KFOR in Kosovo