Themen
Vereinfachte Regelungen bei ALV werden verlängert
Mehrstunden, die ausserhalb von Kurzarbeitsphasen aufgebaut werden, sollen weiterhin vorübergehend nicht von den Arbeitsausfällen abgezogen werden müssen. Dies hat der Bundesrat am 26. August 2020 beschlossen. Zudem wird das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Diese Regelung gilt somit bis Ende Jahr.
Am 12. August 2020 hat der Bundesrat die befristete Beibehaltung des vereinfachten Verfahrens für Kurzarbeitsentschädigung im Rahmen der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Das hat zur Folge, dass auch zwei Bestimmungen der Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV ihre Gültigkeit behalten:
- Die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen weiterhin nicht abgezogen werden.
- Das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen wird weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet.
Die beiden Vereinfachungen entlasten die Arbeitslosenkassen. Sie können dadurch schneller über mögliche Kurzarbeitsentschädigungen entscheiden. Diese Anpassung der Arbeitslosenversicherungsverordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2020.
E-Diaspora
-
Berlin: Konzert zu Ehren des 113. Jahrestags der Unabhängigkeit Albaniens 113 Jahre Unabhängigkeit, ein musikalischer Abend in Berlin zur Feier der albanischen Kultur... -
Elmonda Bajraliu: “Ich möchte der jungen Generation eine Stimme geben“ -
Galaabend in New York, die rot-schwarze Flagge vereint die Albaner -
Diamant Hysenaj kandidiert für den US-Kongress im Wahlbezirk NY-14 -
MUSUB: Multikulturelle Suchtberatung – jetzt auch auf Albanisch
Leben in der Schweiz
-
Elmonda Bajraliu: “Ich möchte der jungen Generation eine Stimme geben“ In der Lokalpolitik von Winterthur tritt eine neue Generation von Stimmen, Energien und Perspektiven hervor. Unter... -
MUSUB: Multikulturelle Suchtberatung – jetzt auch auf Albanisch -
Ardian Ramadani wird zum Klinikchef der Universitätsspitäler Genf ernannt -
Die Universität Zürich empfängt Vertreter aus dem Kosovo und Nordmazedonien -
Safety Home GmbH, die Schweizer Plattform für die Immobilienversicherung im Kosovo










