News
Coronavirus: Swissmedic lässt Auffrischimpfung von Moderna zu
Swissmedic hat den bivalenten Impfstoff Spikevax Bivalent Original / Omicron BA.4-5 unbefristet zugelassen. Er deckt neben dem ursprünglichen SARS-CoV-2-Stamm auch die Omikron-Untervarianten BA.4 und BA.5 ab
Der Impfstoff wird in einer Dosis von 0,5 ml verabreicht. Er enthält 25 Mikrogramm mRNA Original Spikevax und 25 Mikrogramm mRNA, die auf die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 abzielen. «Spikevax Original / Omicron BA.4-5» ist für Personen ab 18 Jahren bestimmt, die eine primären Impfzyklus und / der vorherigen Auffrischimpfung mit Spikevax oder einem anderen zugelassenen Impfstoff erhalten haben.
Die Injektionsdispersion enthält sowohl Boten-RNA (mRNA) des ursprünglichen Covid-19-Impfstoffs als auch Boten-RNA, der für das Spike-Protein der Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 kodiert. Swissmedic hat bei der Entscheidung die klinischen Daten zu Spikevax Original / Omicron BA.4-5 berücksichtigt.
Der Impfstoff wurde so angepasst, dass er den Varianten von SARS-CoV-2 besser entspricht. Die in der Antikörperkonzentration gemessene Schutzwirkung des bivalenten Impfstoffs gegen die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 des SARS-CoV-2-Virus ist höher, als die Wirkung des originalen Impfstoffs. Das Sicherheitsprofil des angepassten Impfstoffs ist mit dem der ursprünglichen mRNA-Impfstoffe vergleichbar. Im Ausland wurden nach der Verimpfung des angepassten Impfstoffs keine neuen Sicherheitssignale festgestellt.
Unterschiedliche Zulassungsmethoden
Im Ausland wurden die Impfstoffe gegen BA.4 / BA.5-Varianten bereits zugelassen. Die Zulassung erfolgte basierend auf extrapolierten Daten und nicht auf klinischen Studien. Ferner können internationale Entscheidungen auch von Faktoren bestimmt werden wie der Berücksichtigung der lokalen pandemischen Situation oder den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies erlaubt daher eine Notfallzulassung, auch wenn die pandemische Situation nicht mehr prekär ist. Diese im Ausland möglichen Zulassungsmethoden hat der Gesetzgeber im HMG explizit nicht vorgesehen.
Der Gesetzgeber in der Schweiz hat im Heilmittelgesetz (HMG) definiert, dass die Zulassungsprüfung von Arzneimitteln auf klinischen Studien basieren muss. Swissmedic prüft, ob bei Anträgen die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität der Arzneimittel belegt werden können. Diese Zulassungsmethode wurde auch bei der Prüfung der Impfstoffe gegen BA.4 / BA.5-Varianten berücksichtigt. Daher kann dies in der Schweiz zu längeren Zulassungsprüfungen als im Ausland führen.
E-Diaspora
-
Die GVZ übergibt Tanklöschfahrzeug an die Stadt Gjilan Im Logistikzentrum der GVZ in Bachenbülach hat Regierungsrat und Verwaltungsratspräsident der GVZ, Mario Fehr, der Feuerwehr... -
Die Astronomin aus Kosovo, Pranvera Hyseni, gewinnt einen prestigeträchtigen Preis in den USA -
Die Literatur aus dem Kosovo wird auf der Leipziger Buchmesse präsentiert -
Die siebte Klasse der albanischen Schule wird auf Lesbos eröffnet -
Schweiz: Dua Lipa wird zur globalen Botschafterin von Nespresso ernannt
Leben in der Schweiz
-
Die GVZ übergibt Tanklöschfahrzeug an die Stadt Gjilan Im Logistikzentrum der GVZ in Bachenbülach hat Regierungsrat und Verwaltungsratspräsident der GVZ, Mario Fehr, der Feuerwehr... -
Schweiz: Dua Lipa wird zur globalen Botschafterin von Nespresso ernannt -
“Albakult” repräsentiert die albanische Kultur bei einer der größten multikulturellen Veranstaltungen in der Schweiz -
Albaner gewinnen vier Sitze bei den Gemeindewahlen in Opfikon -
Von der Familie im Dienst der Stadt: albanisches Ehepaar in den Gemeinderat von Yverdon les Bains gewählt











