Im Gebiet von Skopje, Kumanovo und Tetovo sowie auf den Korridoren 8 und 10 hat ab heute die Umsetzung des Systems zur automatischen Sanktionierung von Verkehrsverstößen “Safe City” begonnen, berichtet albinfo.ch.
In der ersten Phase wird das System vier typische Arten von Verstößen erkennen : falsches Parken, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel sowie das Fahren eines Fahrzeugs mit abgelaufener Zulassung.
Der Innenminister Panče Toshkovski teilte mit, dass eine neue Verordnung verabschiedet wurde, mit der die Toleranzgrenze für die Fahrgeschwindigkeit erhöht wurde. Die Toleranz beträgt 6 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 8 km/h über 100 km/h. Nach den neuen Regelungen, die gestern in Kraft getreten sind, bleibt für Geschwindigkeiten bis 50 km/h eine Toleranz von 6 km/h bestehen. Das bedeutet, dass in Zonen mit einer Begrenzung von 30 km/h die Kamera bis 36 km/h keinen Verstoß registriert und erst ab 37 km/h aufzeichnet.
Für Geschwindigkeiten zwischen 50 und 100 km/h beträgt die Toleranz laut neuer Verordnung 9 km/h. Das heißt, liegt das Tempolimit bei 50 km/h, registriert die Kamera einen Verstoß und sendet eine Benachrichtigung, wenn das Fahrzeug mit 60 km/h fährt. In Zonen mit einer Begrenzung von 100 km/h liegt die Toleranz bei 12 km/h, und die Sanktionierung beginnt ab 113 km/h.
Toshkovski kündigte zudem ein weiteres Projekt an, das in den kommenden Tagen mit Unterstützung von Telekom Mazedonien umgesetzt wird. Für Verstöße innerhalb der Toleranzgrenzen erhalten die Bürger Informationsnachrichten ohne Geldstrafen vom Innenministerium.
Nach dem Gesetz gelten für Geschwindigkeitsüberschreitungen folgende Geldstrafen:
bis zu 20 km/h über dem Limit: 20 Euro
von 20 bis 30 km/h: 45 Euro
von 30 bis 50 km/h: 300 Euro und Entzug des Führerscheins für 3 bis 12 Monate
über 50 km/h: 400 Euro und Entzug des Führerscheins für mindestens ein Jahr
In Wohngebieten sind die Strafen höher und können bis zu 500 Euro betragen. Beim Überfahren einer roten Ampel verhängt das System automatisch eine Geldstrafe von 250 Euro sowie ein Fahrverbot von 3 bis 12 Monaten. Bei Gefährdung oder Unfall ist eine strafrechtliche Verantwortung vorgesehen. Das Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs wird mit 100 Euro für den Fahrer und 250 Euro für den Fahrzeugeigentümer geahndet.










