Nachrichten

Alt Bundesrätin Elisabeth Kopp ist verstorben

Die erste Frau im Bundesrat setzte sich insbesondere für die Gleichstellung der Frauen ein. Bundesrat und Bundeskanzlei sprechen der Familie und den Angehörigen ihr tief empfundenes Beileid aus

Mit grosser Trauer hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass alt Bundesrätin Elisabeth Kopp im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Die erste Frau im Bundesrat setzte sich insbesondere für die Gleichstellung der Frauen ein. Bundesrat und Bundeskanzlei sprechen der Familie und den Angehörigen ihr tief empfundenes Beileid aus.

Als das Parlament am 2. Oktober 1984 Elisabeth Kopp im ersten Wahlgang in den Bundesrat wählte, war das nicht nur für die Zürcher FDP-Politikerin persönlich ein Freudentag. Die Wahl war auch ein Meilenstein für die Gleichstellung der Frauen in der Schweiz: 13 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts schaffte erstmals eine Frau die Wahl in die Landesregierung.

Elisabeth Kopp studierte Rechtswissenschaften in Zürich. Die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn 1956 motivierte sie als junge Frau, sich für Flüchtlinge, Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Auch der Umweltschutz sowie die Gleichberechtigung der Frauen und insbesondere die Einführung des Frauenstimmrechts waren ihr wichtige Anliegen.

Ihre politische Karriere begann sie als Gemeinderätin in Zumikon, später wurde sie Gemeindepräsidentin. 1979 schaffte sie die Wahl in den Nationalrat, 1984 wurde sie zuerst Vizepräsidentin der FDP Schweiz und dann Bundesrätin. In der Landesregierung stand sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vor. Sie führte dieses kompetent und engagiert. Unter ihrer Federführung erhielt die Schweiz ein neues Gesetz, dank dem Asylgesuche rascher behandelt werden konnten. Entschieden trat sie gegen die Volksinitiative “für die Begrenzung der Einwanderung” an, die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 1988 ablehnten. Daneben setzte sie sich auch als Bundesrätin für die Gleichstellung der Frauen ein, so insbesondere für das neue Eherecht.

1988 war bekannt geworden, dass Elisabeth Kopp ihren Ehemann in einem Telefonanruf wegen einer möglichen Verwicklung in Geldwäscherei zum Rückzug aus einem Unternehmen aufgefordert hatte. Der öffentliche Druck bewog sie schliesslich 1989 zum Rücktritt aus dem Bundesrat, obwohl sie jede moralische oder rechtliche Schuld stets zurückwies. Ein Jahr später wurde sie vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Nach ihrem Rücktritt zog sich Elisabeth Kopp aus der Öffentlichkeit zunächst weitgehend zurück. Später äusserte sie sich gezielt zu Anliegen, die ihr am Herzen lagen. So setzte sie sich 2004 für die Einführung der Mutterschaftsversicherung ein. In Vorträgen und Diskussionen war ihr die Gleichstellung der Frauen auch noch in den letzten Jahren ein wichtiges Thema. Und sie ermutigte die Frauen, in die Politik zu gehen.

Zum 50jährigen Jubiläum des Frauenstimmrechts vor zwei Jahren erinnerte sie sich zurück an ihr politisches Engagement während des Studiums. Ein Mitstudent habe sie gefragt, warum sie sich für das Frauenstimmrecht einsetze. Sie sei doch eine ganz normale Frau. Eben deshalb, habe sie ihm geantwortet. Heute sei es für ihre Enkelinnen keine Frage mehr, dass sie sich am politischen Geschehen beteiligen. Und das sei gut so.

Elisabeth Kopp starb am Karfreitag nach langer Krankheit.