Leben in der Schweiz
Bundesrat beschliesst Zustimmung zum UNO-Migrationspakt
An seiner Sitzung vom 10. Oktober hat der Bundesrat beschlossen, dem UNO-Migrationspakt mit einer Erklärung zuzustimmen. Nach einer ersten Aussprache am 14. September hatte der Bundesrat die interdepartementale IMZ-Struktur (Internationale Migrationszusammenarbeit) beauftragt, die Analyse der innen- und aussenpolitischen Auswirkungen weiterzuführen. Diese Analyse hat gezeigt, dass der Migrationspakt den Interessen der Schweiz im Migrationsbereich entspricht. Der Bundesrat stellt fest, dass die Schweiz in den verschiedenen angesprochenen Politikbereichen die Empfehlungen des Migrationspakts bereits umsetzt und dass es bei einzelnen Umsetzungsinstrumenten einer präzisierenden Erklärung bedarf, um die politische Tragweite zu klären. Der Migrationspakt umfasst nicht Flüchtlinge, die unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen
2018 verhandelte die UNO-Generalversammlung den Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration). Dieser wird an einer Konferenz der Staats- und Regierungschefs am 10./ 11. Dezember in Marokko verabschiedet. Die Schweiz hat diesen Prozess unterstützt, auch indem sie ihren Missionschef in New York für die Ko-Fazilitation zur Verfügung gestellt hat. Diese Unterstützung entspricht einem langjährigen Engagement der Schweiz zur Stärkung der globalen Migrationsgouvernanz. Die Schweiz ist auf internationale Zusammenarbeit angewiesen, zum Beispiel im Bereich der Reduktion irregulärer Migration, der Stärkung des Schutzes in den Herkunftsregionen oder der zielführenden Umsetzung der Rückkehr.
Der Migrationspakt ist eine sogenannte Soft-Law, das heisst rechtlich nicht verbindlich, aber politisch bindend. Sein Ziel ist es, für die Staatengemeinschaft gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren, was auch eine Reduktion der irregulären Migration zu Folge hätte. Der Pakt enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen freiwilligen Umsetzungsinstrumenten. Die Leitprinzipien und Ziele entsprechen vollumfänglich der Migrationspolitik der Schweiz: u.a. mehr Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration. Innenpolitisch besteht für die Schweiz kein Handlungsbedarf.
Die freiwilligen Umsetzungsinstrumente stellen Beispiele dessen dar, was die Staaten nutzen können, um die Ziele zu erreichen, sofern sie dem Kontext und den politischen Prioritäten des Landes entsprechen. Da bei einzelnen Umsetzungsinstrumenten ein Interpretationsspielraum geltend gemacht werden kann, hat der Bundesrat die Sachlage geklärt. Bei einem einzigen Umsetzungsinstrument bezüglich der Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren besteht eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz. Bei anderen Umsetzungsinstrumenten hat der Bundesrat sein Verständnis präzisiert. Da jeder Staat frei entscheiden kann, welche Umsetzungsinstrumente er zur Erreichung der Ziele nutzen möchte, ist diese identifizierte Abweichung kein Hinderungsgrund, dem Migrationspakt zuzustimmen.
Mit diesem Entscheid bekräftigt der Bundesrat auch die weitere Zusammenarbeit mit der UNO im Migrationsbereich. Dies ist auch für den Standort Genf wichtig. Genf hat sich über die vergangenen Jahre als internationales Zentrum der globalen Migrationsgouvernanz etabliert. Die wichtigsten internationalen Organisationen, in erster Linie die Internationale Organisation für Migration, haben ihren Sitz in Genf. Der Migrationspakt der UNO hat das Potential, die zentrale Rolle Genfs zu stärken.
Der Bundesrat hat das EDA beauftragt, die zuständigen parlamentarischen Kommissionen über seine Entscheide zu konsultieren und den Bundesrat über deren Stellungnahmen zu informieren. Dabei wird er auch Stellung nehmen zu den unterschiedlichen parlamentarischen Vorstössen.
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