Eidgenössische Wahlen vom 22. Oktober 2023
Bundesrat bewilligt E-Voting für Nationalratswahlen
An seiner Sitzung vom 16. August 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für einen Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erteilt. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat.
Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass ein Einsatz von E-Voting im begrenzten Rahmen auch an den Nationalratswahlen 2023 bewilligt werden kann. Er ermöglicht mit dem heutigen Entscheid drei Kantonen, an den eidgenössischen Wahlen weitere Erfahrungen zu sammeln mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post.
In den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau werden die Auslandschweizer Stimmberechtigten elektronisch wählen können. Der Kanton Basel-Stadt lässt zudem Inlandschweizer Stimmberechtigte mit Behinderungen zu. Auch im Kanton St.Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die E-Voting anbieten, für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Insgesamt beantragen die Kantone für die Nationalratswahlen die Zulassung von rund 65 000 Stimmberechtigten. Dies entspricht rund 1.2 % aller Schweizer Stimmberechtigten.
Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau bereits am 3. März 2023 Grundbewilligungen für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die drei Kantone haben das neue, vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post bei der Abstimmung vom 18. Juni 2023 zum ersten Mal eingesetzt. Dabei waren ebenfalls rund 65 000 Stimmberechtigte zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen. Die Kantone und die Bundeskanzlei zogen eine positive Bilanz zum erstmaligen Einsatz bei einer Abstimmung.
Für den Einsatz bei Nationalratswahlen sind separate Grundbewilligungen notwendig. Neben der Grundbewilligung des Bundesrates braucht ein Kanton, der E-Voting im Rahmen des Versuchsbetriebs anbieten möchte, auch eine Zulassung der Bundeskanzlei für jeden einzelnen Urnengang. Für die Nationalratswahlen 2023 haben die drei Kantone die Zulassung der Bundeskanzlei gleichzeitig mit der Grundbewilligung des Bundesrates erhalten.
Das E-Voting-System und dessen Betrieb werden kontinuierlich weiterentwickelt und überprüft. Die für die Nationalratswahlen 2023 vorgesehenen Massnahmen zur laufenden Verbesserung von E-Voting wurden umgesetzt. Die aktuellen Berichte aus der unabhängigen Überprüfung der Bundeskanzlei wurden heute publiziert. Die Überprüfungen durch unabhängige Expertinnen und Experten im Auftrag der Bundeskanzlei wie auch die öffentliche Überprüfung der Schweizerischen Post im Rahmen des Bug-Bounty-Programms und wiederkehrenden öffentlichen Intrusi-onstests werden weitergeführt.
Anlässlich von Nationalratswahlen kam E-Voting letztmals 2015 zum Einsatz. In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg waren damals 132 134 Stimmberechtigte zugelassen, die mit den individuell verifizierbaren E-Voting-Systemen der Kantone Genf und Neuenburg insgesamt 13 370 elektronische Stimmen abgegeben haben.
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