Themen
Bundesrat liegt Konzept für die Aufhebung des Schutzstatus S vor
Ein Ende des Kriegs in der Ukraine und eine sichere Rückkehr der Geflüchteten ist nicht absehbar. Gleichwohl hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Sinn einer vorausschauenden Planung beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen die rechtlichen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen künftigen Aufhebung des Schutzstatus S zu prüfen. Der Bundesrat hat dieses provisorische Umsetzungskonzept an seiner Sitzung vom 29. September 2023 zur Kenntnis genommen.
Der Bundesrat hatte den Schutzstatus S am 12. März 2022 aktiviert, um den Geflüchteten aus der Ukraine rasch und unbürokratisch Schutz bieten zu können. Der Schutzstatus S ist rückkehrorientiert, er zielt nicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz ab. Er gewährt nur vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung.
Damit die zuständigen Behörden bei einer allfälligen Aufhebung des Schutzstatus S koordiniert handeln können, hat das SEM gemeinsam mit den Kantonen ein provisorisches Umsetzungskonzept erstellt. Dieses soll als Grundlage für künftige politische Entscheide dienen. Neben operativen Massnahmen beinhaltet das provisorische Konzept Empfehlungen zu Aspekten wie Ausreisefristen, Ausnahmeregelungen oder die Ausgestaltung der Rückkehrhilfe.
Anpassung an aktuelle Gegebenheiten
Das SEM hat dazu die einschlägigen Konferenzen, Kommissionen und Verbände der Kantone konsultiert. Diese unterstützten die Stossrichtung einhellig. Ebenso wurde begrüsst, dass die Überlegungen zu einer künftigen Rückkehr frühzeitig angegangen wurden. Sobald eine sichere Rückkehr und damit eine Aufhebung des Schutzstatus S absehbar sind, werden die Empfehlungen aus dem Konzept überprüft und bei Bedarf den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Erst dann entscheidet der Bundesrat in Abstimmung mit den europäischen Ländern definitiv über die Modalitäten für die Aufhebung.
Am 9. November 2022 hatte der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S bis mindestens am 4. März 2024 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert.
Die Genehmigung des provisorischen Umsetzungskonzepts für die Rückkehr ist dabei kein Präjudiz über den Entscheid des Bundesrates, den Schutzstatus S im März 2024 aufzuheben. Darüber wird der Bundesrat in den nächsten Wochen entscheiden.
E-Diaspora
-
In Bern findet ein Literaturabend zum 95. Geburtstag von Dritëro Agolli statt. Die von der Albanischen Botschaft organisierte Veranstaltung brachte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Künstlerinnen und Künstler sowie... -
Professorin aus dem Kosovo hält einen Vortrag an der Universität Regensburg in Deutschland. -
Der kosovarische Komponist Ardian Gega präsentiert sich in Prag mit seinem Werk “On the Edge of Silence”. -
Venera vertritt den Kosovo auf dem Weltkongress für Endokrinologie in den USA. -
Vom Kosovo an die Michigan Law School: Ilir Hajraj erzielt einen bedeutenden akademischen Erfolg.
Leben in der Schweiz
-
Die Sängerin A R B Ë R E S H Ë, ein intuitiver Zugang zum Gesang und zur Neuinterpretation der albanischen Musiktradition. In diesem Interview mit albinfo.ch spricht die Sängerin A R B Ë R E S H... -
“She Leads 2026” brachte albanische Unternehmen aus der Schweiz, dem Kosovo und Nordmazedonien zusammen. -
Florim Kadriu: Die Solidarität der Gesellschaft hat die Verbreitung der Angst besiegt -
Heute Abend bestreitet die Schweiz ihr erstes Spiel bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026. -
Zvicër
Die größte Messe für Unternehmerinnen öffnet ihre Türen, “She Leads 2026” startet in der Schweiz.











