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Bundesrat verlängert Rechtsstillstand für Reisebürobranche

Der Bundesrat hat sich am 26. August 2020 erneut mit der Situation der Reisebürobranche befasst. Er beschloss, den für die Reisebürobranche geltenden Rechtsstillstand bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Die Pandemie sowie die ergriffenen Massnahmen zu deren Eindämmung haben zahlreiche Branchen und Unternehmen in der Schweiz schwer getroffen. Seit dem Beginn der Corona-Krise im März 2020 hat der Bundesrat deshalb umfangreiche Massnahmen historischen Ausmasses zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Insgesamt standen und stehen den Schweizer Wirtschaftsakteuren Leistungen des Bundes (beschlossene Ausgaben, Bürgschaften und Garantien) im Umfang von rund 70 Milliarden Schweizer Franken zur Verfügung.

Nichtsdestotrotz gibt es aufgrund von besonderen Umständen betroffene Branchen wie die Reisebüros. So hatten und haben beispielsweise die behördlichen Massnahmen wie die Quarantänebestimmungen und Grenzschliessungen grosse Auswirkungen auf den Umsatz der Reisebüros. Anfang Juli hatte deshalb der Bundesrat das WBF beauftragt, zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zu prüfen. Eine am 26. August 2020 vom Bundesrat zur Kenntnis genommene externe Expertise kommt zum Schluss, dass Handlungsbedarf zur Stabilisierung der Reisebürobranche bestehe.

Dementsprechend hat der Bundesrat beschlossen, dass der bis Ende September 2020 geltende Rechtsstillstand für die Reisebranche bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, die entsprechende rechtliche Grundlage anzupassen.