Themen
Bundesrat will Regeln zum Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln revidieren
Das 2019 vom Parlament angenommene Postulat Stahl 19.3382 beauftragte den Bundesrat, die Möglichkeiten für eine Zulassung des Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu prüfen
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in der Schweiz grundsätzlich untersagt. Die Kantone können ihn jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für Apotheken bewilligen. Die heutige Regelung verlangt, dass der Bestellung immer eine ärztliche Verschreibung beiliegt, unabhängig davon, ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist oder nicht. Gleichzeitig lässt das HMG unter bestimmten Bedingungen den Online-Einkauf von Arzneimitteln zu.
Das 2019 vom Parlament angenommene Postulat Stahl 19.3382 beauftragte den Bundesrat, die Möglichkeiten für eine Zulassung des Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu prüfen.
Wachsendes Interesse am Online-Handel
In seinem Bericht vertritt der Bundesrat den Standpunkt, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittel jederzeit gewährleistet sein müssen. Er anerkennt jedoch, dass die derzeitigen Bestimmungen des HMG unter Berücksichtigung des aktuellen Kontexts revidiert werden müssen. In den letzten Jahren hat der Online-Handel einen beträchtlichen Aufschwung erlebt, und die Entwicklung neuer digitaler Technologien im Gesundheitsbereich hat eine sicherere Fernbetreuung von Patientinnen und Patienten ermöglicht.
Die Coronavirus-Pandemie hat auch die Frage nach der Liberalisierung des Versandhandels wieder aktuell werden lassen.
Zudem wurde nach dem Inkrafttreten des revidierten HMG im Jahr 2019 die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an stationären Verkaufsstellen erleichtert. Diese Arzneimittel sind nun auch in Drogerien und nicht mehr nur in Apotheken erhältlich. Folglich möchte der Bundesrat auch die Zulassung des Versandhandels auf Drogerien ausweiten.
Eröffnung der Vernehmlassung für Anfang 2023 geplant
Der Bundesrat plant, bis Anfang 2023 einen Entwurf zur Änderung des HMG vorzulegen. Das Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Abgabe von Arzneimitteln unabhängig vom Vertriebskanal – Apotheke oder Drogerie – und von der verwendeten Kommunikationstechnologie ermöglichen, wobei die Patientensicherheit und die Qualität der abgegebenen Produkte während des gesamten Verkaufs- und Lieferprozesses gewährleistet sein müssen.
E-Diaspora
-
Alle Zweifel bezüglich Antisemitismus sind ausgeräumt, “Baba News” kann die Durchführung der Kurse fortsetzen An der Spitze dieses Medienportals stehen zwei Albanerinnen: Albina Muhtari (Chefredakteurin) und Merita Shabani (stellvertretende Chefredakteurin)...
-
Botschaft des Kosovo in Bern, Empfang zum Unabhängigkeitstag und zum Jubiläum der UÇK-Epopöe
-
Duffeyz im Rückspiegel: Von der Lehrabbrecherin zur Bachelor-Absolventin für Design
-
Multimedia-Künstler Shuk Orani präsentiert seine persönliche Ausstellung “EXPERIENCE”
-
Einheit in Vielfalt: swissalbs setzt auf Expansion und Kooperation mit neuem Vorstand
Leben in der Schweiz
-
Asylstatistik März 2024 Im März 2024 wurden in der Schweiz 2383 Asylgesuche registriert, 66 weniger als im Vormonat (-2,7...
-
IC Forum 2024: 1000 Menschen kommen in Basel zum Thema Frieden zusammen
-
Schweiz organisiert Konferenz zum Frieden der Ukraine
-
Schweiz übernimmt Transportkompanie der KFOR in Kosovo
-
Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer wohnen im Ausland, insbesondere in Europa