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Familien und Justiz: Neue Ansätze im Familienverfahrensrecht

Kommt es bei der Trennung zu Konflikten, leiden darunter oft die Kinder am meisten. Neue Ansätze sollen dazu beitragen, Konflikte im behördlichen Verfahren zu entschärfen und kindergerechte Lösungen zu finden. Unter Teilnahme von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider haben sich am Montag an der Universität Freiburg Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Forschung und Politik zu diesem Thema ausgetauscht.

Trennungen von Paaren mit Kindern sind keine Seltenheit. Zwar gelingt es einigen Paaren, sich bei Trennungen friedlich zu einigen und gute Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Eine Trennung kann aber auch zu einem Konflikt führen, der sich im Laufe des Verfahrens vor dem Zivilgericht oder der Kindesschutzbehörde verschärft. In solchen Fällen leiden die Kinder oftmals am meisten.  Zur Eröffnung der interdisziplinären Tagung zum Thema “Familien und Justiz – Justiz und Familien” der Universität Freiburg sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am Montag denn auch: “Wenn wir darüber nachdenken, wie wir Eltern in schwierigen Trennungssituationen helfen können, helfen wir auch ihren Kindern.” An der öffentlichen Tagung diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Forschung und Politik neue Ansätze im Familienrechtsverfahren, die zur Deeskalation und Lösungsfindung in Konflikten bei Trennungen beitragen sollen.

Modernisierung des Familienverfahrensrechts

Die Formen des Zusammenlebens haben sich in den letzten Jahrzenten stark verändert. Die Zahl der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist gestiegen und viele Kinder leben im Alltag nicht mit beiden Elternteilen zusammen. Die Modernisierung des materiellen Familienrechts bildet diese gesellschaftliche Realität ab. Nun fordern verschiedene parlamentarische Vorstösse Verbesserungen im Familienverfahrensrecht und bei der Organisation der Behörden, die über Familienkonflikte entscheiden.

Konfliktdeeskalation zum Wohl der Kinder

Kinder sollten nicht unter andauernden Konflikten der Eltern leiden und nach einer Trennung eine solide Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten können. An der Tagung in Freiburg wurden in diesem Zusammenhang neuartige Verfahrensansätze vorgestellt, die zum Ziel haben, das Wohl des Kindes bei der Konfliktlösung noch besser miteinzubeziehen. In den Kantonen Basel-Stadt, Wallis und Bern laufen bereits Projekte, welche mit einem frühzeitigen und gezielten Beratungsangebot im gerichtlichen Verfahren die Konflikte zwischen den zerstrittenen Eltern entschärfen wollen. Ziel dieser Projekte ist es, dass die Eltern eine nachhaltige und kindgerechte Lösung finden, die schlussendlich vom Gericht genehmigt werden kann.

Familienangepasste Behörden

Ebenfalls wurde im Rahmen der Tagung die Frage diskutiert, ob insbesondere eine interdisziplinäre Zusammensetzung von Gerichten – wie sie heute bereits im Kindes- und Erwachsenenschutz vorgesehen ist – zu einer verbesserten Lösungsfindung in Familienkonflikten beitragen könnte. Entsprechende Ansätze gibt es bereits im Kanton Aargau, der als einziger Kanton in der Schweiz über Familiengerichte verfügt. Diese vereinen die Aufgabenbereiche der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und der erstinstanzlichen Gerichte in Ehe- und Kinderbelangen.

Die Ergebnisse der Tagung werden in den Bericht des Bundesrates zu den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen einfliessen.

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