Themen
Pandemiebekämpfung, Bewährungsprobe für Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip
Die Aufsichtstätigkeit im Bereich Datenschutz konzentrierte sich auf staatliche und private Applikationen zur Pandemiebekämpfung wie die «SwissCovid App», das «Covid-Zertifikat», «meineimpfungen.ch» oder «SocialPass»
Covid-Bekämpfung mit digitalen Anwendungen
Die Aufsichtstätigkeit im Bereich Datenschutz konzentrierte sich auf staatliche und private Applikationen zur Pandemiebekämpfung wie die «SwissCovid App», das «Covid-Zertifikat», «meineimpfungen.ch» oder «SocialPass». Wie aus unseren laufenden Mitteilungen zu diesen Projekten hervorgeht, erwies sich die Aufarbeitung und Behebung datenschutzrelevanter Mängel als herausfordernd. Dies vor allem dann, wenn wie im Fall der beiden letztgenannten Projekte gegen die privaten Betreiber der Applikationen formelle Aufsichtsverfahren eröffnet werden mussten, die mit Blick auf den zeitgerechten Schutz der Bevölkerung mit der erforderlichen Beschleunigung zu führen sind.
Bedürfnis nach Transparenz
Ein signifikanter Anteil an Zugangsgesuchen zu amtlichen Dokumenten wies einen Bezug zu Covid-19 auf und wurde im Tätigkeitsbericht deshalb separat ausgewiesen. Mit Rücksicht auf die spezielle Belastung gewisser Bundesstellen durch die Seuchenbekämpfung setzte sich der Beauftragte im Rahmen seiner Schlichtungstätigkeit gegenüber Medienschaffenden für die Erstreckung von Fristen ein. Auf Empfehlung des Beauftragten hat das Bundesamt für Gesundheit Zugangsgesuche zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen zwecks Wahrung wirtschaftlicher Interessen der Schweiz aufgeschoben.
Neues Datenschutzgesetz auf der Zielgeraden – Herausforderungen steigen
Das totalrevidierte Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 25. September 2020 wird voraussichtlich im zweiten Semester 2022 zusammen mit der Ausführungsverordnung in Kraft treten. Die erforderlichen Anpassungsarbeiten (Merkblätter, Meldeportale, Gebührenerhebung etc.) seitens des EDÖB sind im Gang. Angesichts der weiter voranschreitenden Dynamik der Digitalisierung wird der EDÖB seine Aufsichtstätigkeit auch nach Inkraftsetzung des neuen Gesetzes auf systemrelevante Datenschutzverletzungen schweizerischer Datenbearbeiter fokussieren müssen. Aller Voraussicht nach wird er schwerlich alle Erwartungen nach Behandlung individueller Datenschutzanliegen erfüllen können.
Die Erneuerung des Angemessenheitsentscheides der Europäischen Kommission ist weiterhin ausstehend.
Der 28. Tätigkeitsbericht 2020/2021 des EDÖB kann auf www.edoeb.admin.ch als e-Paper heruntergeladen werden.
Hinweis für Medienschaffende:
Der Beauftragte, Adrian Lobsiger, sowie Caroline Gloor Scheidegger, Leiterin Direktionsbereich Internationales, und Daniel Dzamko, Leiter Direktionsbereich Datenschutz, stehen den Medienschaffenden für Interviews zur Verfügung. Wegen Schutzbestimmungen sind Interviews im Foyer des Medienzentrums nicht erlaubt. Interviewanfragen sind wenn möglich vor der Medienkonferenz an die Medienstelle zu richten an [email protected]
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