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Rekrutenschulen: Ab sofort wieder Ausgang ins Zivile und Wochenendurlaub
Von den Lockerungen ausgenommen sind Personen, die positiv getestet wurden oder sich nach Kontakt mit positiv Getesteten in Isolation oder Quarantäne befinden
Unter Einhaltung der vom Bundesrat beschlossenen und ab dem 26. Juni 2021 in Kraft getretenen Massnahmen dürfen alle Armeeangehörigen der Rekrutenschulen ab der kommenden Woche wieder in den wöchentlichen Ausgang ins zivile Umfeld und am Wochenende nach Hause. Dies gilt sowohl für einmal Geimpfte, doppelt Geimpfte und von Covid-19 Genesene als auch für Nicht-Geimpfte. Von den Lockerungen ausgenommen sind Personen, die positiv getestet wurden oder sich nach Kontakt mit positiv Getesteten in Isolation oder Quarantäne befinden. Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern, werden die bestehenden Massnahmen angepasst.
Rund 45 % der Rekrutinnen, Rekruten und Kader der Sommer-RS 2021 haben das freiwillige Angebot der Armee, sich in der RS gegen Covid-19 impfen zu lassen, angenommen. Die erste Dosis haben sie in der zweiten RS-Woche ab dem 11.07.2021 erhalten, die zweite Dosis wird in der RS-Woche 6 ab dem 9.8.2021 folgen. Ein Viertel der Armeeangehörigen der aktuellen Rekrutenschulen haben sich schon vor Antritt der Rekrutenschule zivil impfen lassen.
Abgesehen von jenen, die schon zivil beide Impfdosen der Covid-19-Impfung erhalten haben oder von Corona genesen sind, werden alle Armeeangehörigen bis Ende RS-Woche 6 weiterhin wöchentlich auf Covid-19 getestet. Ab der RS-Woche 7 werden nur noch diejenigen wöchentlich getestet, welche weder von Covid-19 genesen noch geimpft sind.
Die weiteren, im Zuge der Pandemie erlassenen Schutzmassnahmen, gelten weiterhin.
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