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UNO-Menschenrechtsrat: Menschenrechte gilt es auch während Demonstrationen zu wahren
Der UNO-Menschenrechtsrat nimmt auf Initiative der Schweiz eine Resolution über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Kontext friedlicher Demonstrationen an. Zudem reicht die Schweiz mit Partnerstaaten eine Resolution zum 15. Jahrestag der Schutzverantwortung ein
Menschenrechte gelten sowohl offline als auch online
Auf Initiative der Schweiz und Costa Ricas verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat unter anderem eine Resolution, in der alle Staaten aufgefordert werden, die Menschenrechte im Kontext friedlicher Demonstrationen zu fördern und zu schützen. Die Resolution richtet ein Hauptaugenmerk auf die Auswirkungen moderner Technologien auf die Menschenrechte während friedlichen Demonstrationen. In diesem Zusammenhang bekräftigt die Resolution die Anwendbarkeit des Rechts, sich friedlich online und offline zu versammeln, und betont, wie wichtig es ist, dass Demonstrierende nicht durch Internetsperren oder Überwachung im digitalen Raum behindert werden.
Die Resolution erinnert auch daran, dass Einschränkungen, die in Krisenzeiten beschlossen werden, wie beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kampf gegen COVID-19, unter keinen Umständen als Vorwand für ein Verbot von Protesten oder eine Unterdrückung der Zivilgesellschaft dienen dürfen.
Schutzverantwortung als Gräueltatenprävention
Neben der Resolution zum Schutz der Menschenrechte bei friedlichen Demonstrationen legte die Schweiz in Zusammenarbeit mit Costa Rica, Liechtenstein, Marokko, Peru und Katar eine weitere Resolution vor. Im Zentrum steht der 15. Jahrestag des Weltgipfels 2005, im Rahmen dessen die UNO-Mitgliedstaaten das Konzept der Schutzverantwortung (Responsability to Protect, R2P) verabschiedet haben. Das R2P-Konzept betont die Verantwortung von Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft, die schlimmsten Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Der 15. Jahrestag ist Anlass, das Bekenntnis zur Schutzverantwortung zu erneuern, und mit einer ersten thematischen Resolution im Menschenrechtsrat dessen Bedeutung bei der Umsetzung dieses wichtigen Konzeptes zu betonen.
Im Hinblick auf die Menschenrechtssituation in bestimmten Ländern setzte sich die Schweiz weiterhin für die systematische Einhaltung der Menschenrechte und, falls anwendbar, des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien ein. In diesem Sinne nahm sie an den interaktiven Dialogen und Verhandlungen über Resolutionen zur Menschenrechtssituation in Belarus, Eritrea und Syrien teil. Sie verteidigte auch die Achtung der Menschenrechte während der Dialoge zu Burundi, Myanmar, den Philippinen und Venezuela. Des Weiteren unterstützte die Schweiz eine von Grossbritannien initiierte und von insgesamt 28 Staaten mitgetragene Erklärung zur besorgniserregenden Menschenrechtssituation in China (Xinjiang und Hongkong).
Dringlichkeitsdebatte zu rassistisch motivierter Gewalt
Im Vorfeld dieser 44. Session konnte der Menschenrechtsrat vom 15. bis 23. Juni die Arbeiten der vorangehenden Session abschliessen, die am 13. März wegen der COVID-19-Pandemie suspendiert werden musste. Diese Ratswoche war insbesondere durch die Abhaltung einer Dringlichkeitsdebatte über rassistisch motivierte Menschenrechtsverletzungen, systemischen Rassismus und Polizeigewalt gekennzeichnet.
Am Ende der Dringlichkeitsdebatte verabschiedeten die 47 Mitgliedstaaten des UNO-Menschenrechtsrates im Konsens eine Resolution zu diesem Thema. Die Schweiz bekräftigte anlässlich dieser Debatte die Notwendigkeit, die Menschenrechte aller ohne jegliche Diskriminierung zu achten und zu schützen.
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