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Weiterhin Mindestlöhne für kleine Reinigungsunternehmen

Der Bundesrat hat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche Deutschschweiz beschlossen. Die erleichterte AVE tritt per 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis Ende 2021

Gestützt auf eine Analyse des SECO und die Kontrollergebnisse der paritätischen Kommission, welche für den Vollzug des AVE GAV zuständig ist, kam die TPK Bund zum Schluss, dass die erleichterte AVE des GAV erneut verlängert werden soll.

Die Kommission hat dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag unterbreitet. Der Bundesrat ist dem Antrag der TPK Bund gefolgt. Die erleichterte AVE wird per 1. Januar 2021 in Kraft treten und gilt bis Ende 2021. Es handelt sich dabei um die Einzige erleichterte AVE, die auf Bundesebene existiert.

Seit 2004 existiert eine ordentliche Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für die Reinigungsbranche der Deutschschweiz. Dieser AVE GAV gilt allerdings nur für Betriebe mit mindestens 6 Arbeitnehmenden.

Da vermehrt missbräuchliche Lohnunterbietungen bei kleineren Unternehmen festgestellt wurden, hat der Bundesrat auf Antrag der tripartiten Kommission des Bundes (TPK Bund) im Jahr 2011 den GAV für alle Betriebe der Branche erleichtert allgemeinverbindlich erklärt und die erleichterte AVE 2016 erstmals verlängert. Diese läuft per Ende 2020 ab.