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30 Jahre Kinderrechtskonvention

«Dass Kinder in die Schule gehen können, Freizeit haben und ihre Meinung sagen dürfen, ist für uns heute selbstverständlich», sagte Bundesrat Cassis bei seinem Treffen mit den Schülerinnen und Schülern aus Ascona

Kinder haben Rechte, etwa auf Bildung, Schutz, Spiel und Freizeit – und Staaten sind verpflichtet diese Rechte und das Kindswohl zu garantieren. Dies sieht die Kinderrechtskonvention vor, die heute 30 Jahre alt wird. Aus Anlass dieses Jahrestages empfing Bundesrat Ignazio Cassis zwei Schulklassen aus dem Tessin im Berner Bundeshaus.

«Dass Kinder in die Schule gehen können, Freizeit haben und ihre Meinung sagen dürfen, ist für uns heute selbstverständlich», sagte Bundesrat Cassis bei seinem Treffen mit den Schülerinnen und Schülern aus Ascona. «Doch es brauchte die Kinderrechtskonvention, damit Kinder weltweit überhaupt Rechte haben!»

Man dürfe sich nicht zurücklehnen, sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA. Zwar werden heute weltweit mehr Kinder eingeschult als je zuvor. Viele Kinder können die Schulbildung aber wegen Armut, Flucht, Zwangsheirat oder anderen Gründen nicht abschliessen. Über 260 Millionen Kinder können überhaupt nie eine Schulbank drücken. Gleichzeitig ist die Qualität der Bildung häufig mangelhaft. So können über 60% der Kinder in Subsahara Afrika auch nach sechs Jahren Primarschule kaum lesen und schreiben. «Kinder müssen die Chance haben, sich die Fähigkeiten anzueignen können, die sie für die Zukunft wappnen», sagte Bundesrat Cassis. Auch müssten Kinder und Jugendliche in allen Bereichen – Familie, Schule, Politik, Gesellschaft – stärker einbezogen werden. «Kinder sind unsere Zukunft», sagte Bundesrat Cassis. «Indem wir die Rechte der Kinder ernst nehmen, nehmen wir unsere Zukunft ernst.»

Breites Schweizer Engagement

Die Schweiz engagiert sich in vielen Bereichen zugunsten der Kinderrechte. So unterstützt sie die Globale Partnerschaft für die Beendigung von Gewalt gegen Kinder sowie die Globale Partnerschaft für Bildung. Dabei handelt es sich um Partnerschaften zwischen privaten und öffentlichen Akteuren, die sich für eine sichere Welt für Kinder einsetzen, in der sie sich entwickeln und lernen können. Ebenso fördert sie in ihren Partnerländern, zum Beispiel in Afghanistan, Mali oder Jordanien, den Zugang zu einer qualitativ guten Schuldbildung.

In ihrer Menschenrechtspolitik setzt sich die Schweiz vor allem für den Schutz von Kindern im Bereich der Justiz ein. Kinder und Jugendliche, die mit dem Gesetz in Berührung kommen oder gegen das Gesetz verstossen, haben Anspruch auf die Rechte, die in der Konvention festgeschrieben sind. So engagiert sich die Schweiz beispielsweise im Senegal für die Weiterbildung von Richtern, Anwälten, Sozialarbeitern, Polizeibeamten und anderen Akteuren der Jugendjustiz für den korrekten Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Justizsystem. Die Schweiz hat ebenfalls eine Studie der UNO zur Situation der Kinder im Freiheitsentzug mitfinanziert. Die Studie wurde gestern in Genf präsentiert.

Einer der wichtigsten Partner der Schweiz im Bereich der Kinderrechte ist das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF. Gemeinsam mit dem UNICEF unterstützt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) beispielsweise seit 2017 die Regierung von Burkina Faso mit innovativen Unterrichtsmodellen wie mobilen Lehrern und Schulstunden per Radio, um die Ausbildung von 875’000 Kindern (darunter 46% Mädchen) weiterhin zu gewährleisten, nachdem zahlreiche Schulen nach Terrorattacken zerstört oder geschlossen werden mussten. Bei ihrem Engagement bringt die DEZA auch das Schweizer Wissen zu vielfältigen Ausbildungsmodellen in die internationale Entwicklungszusammenarbeit ein.

Kinder als Rechtspersönlichkeit

Am 20. November 1989 hatte die UNO-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Damit werden Kinder zum ersten Mal als Rechtspersönlichkeit anerkannt. Die Kinderrechtskonvention ist das meistratifizierte Menschenrechtsübereinkommen der UNO mit 196 Vertragsstaaten. Sie räumt Kindern unter anderem den unentgeltlichen Zugang zur Grundschule ein, gibt ihnen das Recht, ihre Persönlichkeit, Begabungen und Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen, schreibt den Schutz vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs sowie vor wirtschaftlicher Ausbeutung vor oder gesteht «das erreichbare Höchstmass an Gesundheit» zu. Die Vertragsstaaten sind umgekehrt verpflichtet, ihre Entscheidungen und Handlungen, die Kinder betreffen, immer unter Betrachtung des Kindeswohls und der besten Interessen des Kindes zu fällen.

Seit ihrer Inkraftsetzung wurde die Kinderrechtskonvention durch drei Zusatzprotokolle ergänzt: das erste Protokoll betrifft Kinder in bewaffneten Konflikten; das zweite den Schutz von Kindern vor Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie; das dritte führt ein individuelles Beschwerdeverfahren ein. Die Schweiz hat alle drei Zusatzprotokolle ratifiziert.