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Arbeitslosenversicherung 2020: Noch schuldenfrei dank Bundesgeldern

Die KAE von 10,78 Milliarden Franken wurden vom Bund durch einen ausserordentlichen Beitrag übernommen. Ohne diesen Beitrag wäre die gesetzliche Schuldenobergrenze des ALV-Fonds per Ende 2020 deutlich übertroffen worden

Die Jahresrechnung 2020 der Arbeitslosenversicherung (ALV) konnte mit einem Überschuss von 145 Millionen Franken abschliessen und schuldenfrei bleiben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Bund die in historischem Ausmass angestiegene Kurzarbeitsentschädigung (KAE) aus der Covid-19-Krise übernommen hat. Im Jahr 2021 wird die ALV durch die andauernde Covid-19-Krise vor weitere Herausforderungen gestellt. Auch wenn der Bund wiederum die KAE übernimmt, ist eine erneute Verschuldung absehbar.

Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) schloss das Rechnungsjahr 2020 mit einem Gesamtertrag von 18,99 Milliarden Franken (2019: 8,06) und Gesamtaufwendungen von insgesamt 18,85 Milliarden Franken (2019: 6,50) ab. Der Überschuss betrug 0,14 Milliarden Franken (2019: 1,56 Milliarden). Im Jahresdurchschnitt waren 145’720 Arbeitslose bei der ALV registriert; dies entspricht einer Quote von 3,1% (2019: 106’932; 2,3%).

Rechnung 2020 – Fonds bleibt schuldenfrei
Die KAE von 10,78 Milliarden Franken wurden vom Bund durch einen ausserordentlichen Beitrag übernommen. Ohne diesen Beitrag wäre die gesetzliche Schuldenobergrenze des ALV-Fonds per Ende 2020 deutlich übertroffen worden. Dies hätte eine Erhöhung der Lohnbeiträge per 1. Januar 2021 sowie die Pflicht zur Ausarbeitung einer Reform zur Finanzierung der ALV durch den Bundesrat zur Folge gehabt. Um in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage eine Erhöhung der Lohnbeiträge zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der ALV als Konjunkturstabilisator zu erhalten, leistete der Bund diesen ausserordentlichen Beitrag an die ALV. Dadurch blieb die ALV schuldenfrei.
Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung sind die Revision des Jahresabschlusses durch die Eidgenössische Finanzkontrolle sowie die formelle Genehmigung der Jahresrechnung durch den Bundesrat noch ausstehend.

Covid-19-Krise 2021 – erneute Verschuldung
Durch die andauernde Covid-19-Krise werden die Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung auch im 2021 hoch bleiben, insbesondere für die Arbeitslosen- und Kurzarbeitsentschädigungen. Auch wenn der Bund wiederum die KAE übernimmt, ist eine erneute Verschuldung wegen zunehmender Arbeitslosigkeit absehbar.