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Bericht zur Situation von Frauen und Mädchen im Asylbereich

Der Bericht analysiert die Situation von Flüchtlingsfrauen in den Bundesasylzentren und die Unterbringung in den kantonalen Strukturen, identifiziert Handlungsfelder und nennt entsprechende Massnahmen für die Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen sowie Opfern sexueller Gewalt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 in Erfüllung des Postulats Feri (16.3407) den Bericht “Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen” verabschiedet. Darin wird der Handlungsbedarf bei der Unterbringung und Betreuung von asylsuchenden Frauen und Mädchen in der Schweiz geklärt.

Der Bericht zum Postulat wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeinsam mit den Kantonen und verschiedenen NGOs erarbeitet. Er analysiert die Situation von Flüchtlingsfrauen in den Bundesasylzentren und die Unterbringung in den kantonalen Strukturen, identifiziert Handlungsfelder und nennt entsprechende Massnahmen für die Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen sowie Opfern sexueller Gewalt.

Zahlreiche Massnahmen bereits umgesetzt
Im Rahmen der per 1. März 2019 in Kraft getretenen Neustrukturierung des Asylbereichs hat das SEM bereits zahlreiche Massnahmen spezifisch für Frauen umsetzen können. Dies betrifft insbesondere die Bereiche geschlechterspezifische Unterbringung, Gesundheitsversorgung oder die Betreuung und Beschäftigung.

Hingegen zeigt sich gemäss Bericht Handlungsbedarf bei der Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden, bei der Information und Unterstützung für Gesuchstellende sowie bei der Identifikation von Opfern sexueller Gewalt. Die Mehrheit der vorgeschlagenen Massnahmen können im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel umgesetzt werden.

Mit dem Bericht wurde auch geklärt, ob die kantonalen Opferberatungsstellen Frauen und Mädchen aus dem Asylbereich unterstützen sollen, die Opfer einer Straftat im Ausland geworden sind. Es zeigt sich, dass eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des Opferhilfegesetztes keine geeignete Lösung darstellt. Vielmehr muss nach pragmatischen Lösungen gesucht werden, damit gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Bleiberecht in der Schweiz Zugang zu entsprechenden Unterstützungsleistungen haben.