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Bundesrat fällt Richtungsentscheide für bessere Versorgungssicherheit

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, die Führungsstruktur der WL anzupassen und die personellen Ressourcen aufzustocken

Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) beruht in der Schweiz auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat. Dieses System hat sich bewährt und soll gestärkt werden. Die COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die Komplexität sowie die Verletzlichkeit der Versorgungssysteme haben offensichtlich gemacht, dass die WL reformiert werden muss. Ein Ausbau und eine Optimierung der Organisation erweisen sich als unerlässlich. Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, die Führungsstruktur der WL anzupassen und die personellen Ressourcen aufzustocken.

Die Grundkonstruktion des Landesversorgungsgesetzes soll beibehalten werden. Nur durch die aktive Mitwirkung von Wirtschaft, Bund und Kantonen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kann die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden. Der Projektschlussbericht «Reform wirtschaftliche Landesversorgung 2021» stützt diese Erkenntnis, legt aber dar, dass die Führungs- und Organisationsstruktur der WL und die Unterstützung der Fachbereiche bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt.

Gegenwärtig wird die WL-Organisation vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL) in einem Nebenamt von 40% geleitet. Die Praxis hat gezeigt, dass das nicht ausreichend ist, um selbst in «normalen Zeiten» die Leitung der WL sicherzustellen und dem Anspruch an die Verfügbarkeit der Führungsperson gerecht zu werden.

Die Stelle der oder des Delegierten soll deshalb so schnell wie möglich in einem Vollzeitpensum besetzt werden. Die oder der Delegierte soll auch in Zukunft über eine ausgewiesene Wirtschaftskompetenz verfügen und in Wirtschaft und Politik gut vernetzt sein. Entsprechend werden auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft eng in das Auswahlverfahren bei der Stellenbesetzung einbezogen werden.

Unter der neuen Leitung soll auch die personelle Situation im BWL verbessert werden, was vor allem auch die Arbeit der Miliz in den Fachbereichen erleichtert. Zudem sollen die Kantone vermehrt einbezogen, die Kommunikation und Information intern und extern verstärkt sowie das Controlling und Risikomanagement verbessert werden. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Beendigung des Kalten Krieges wurde der Personalbestand im BWL von rund 50 Vollzeitstellen sukzessive auf heute knapp 32 Vollzeitstellen abgebaut. Anfänglich bestätigte sich die Einschätzung, dass sich die Risiken für die Versorgung des Landes vermindern würden. Sie musste aber aufgrund von Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen revidiert werden. Insbesondere die COVID-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Komplexität und die Verletzlichkeit der globalen Versorgungssysteme aufgezeigt. Der Bundesrat hat im Grundsatz einer substantiellen personellen Verstärkung des BWL zugestimmt.

Um die Organisation und Funktionsweise der WL dauerhaft an die aktuellen Anforderungen anzupassen, ist eine Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes notwendig. Die Vernehmlassung soll noch in diesem Jahr eröffnet werden.

Der Auftrag der WL lautet, die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen, die für das Funktionieren des Landes unentbehrlich sind. Dazu gehören Grundnahrungsmittel, Energieträger und Heilmittel, aber auch Versorgungsinfrastrukturen wie Transportlogistik, Energienetze oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Aus Milizpersonal zusammengesetzte Fachbereiche definieren die Massnahmen zur Vorbereitung einer Versorgungskrise. Administrativ und rechtlich unterstützt werden diese vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), das die WL-Organisation auch beaufsichtigt.

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat im Juni 2021 ein Projekt zur Reform der wirtschaftlichen Landesversorgung gestartet. Der Schlussbericht wurde im Dezember 2021 fertiggestellt. Darin wird aufgezeigt, wie die zuvor geäusserten Empfehlungen von den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) sowie einer Administrativuntersuchung zum BWL umgesetzt werden können. Der Bundesrat stützt seinen Beschluss auf diesen Umsetzungsplan ab.