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Der Beschluss zum Mindestlohn im Kosovo tritt in Kraft: 425 Euro ab Januar, 500 Euro ab Juli
Der Beschluss der Regierung zur Erhöhung des Mindestlohns ist offiziell in Kraft getreten und stellt eine der bedeutendsten Veränderungen in der Beschäftigungspolitik im Kosovo dar
Die Regierung der Republik Kosovo hat die Erhöhung des Mindestlohns für alle Vollzeitbeschäftigten offiziell beschlossen und den Prozess auf zwei Phasen im Jahr 2026 aufgeteilt. Mit dieser Entscheidung wird der Mindestlohn ab Januar auf 425 Euro brutto und ab Juli auf 500 Euro brutto festgelegt.
Die Erhöhung wird in zwei Etappen im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt, um die Anpassung des öffentlichen und privaten Sektors an die neuen Lohnstandards zu erleichtern.
Gemäss dem offiziellen Beschluss Nummer 10/273 vom 31. Oktober 2025, unterzeichnet vom amtierenden Premierminister Albin Kurti, beträgt der Mindestlohn für Vollzeitarbeit ab dem 1. Januar 2026 425 Euro brutto. In der zweiten Phase, die am 1. Juli 2026 in Kraft tritt, steigt der Mindestlohn auf 500 Euro brutto.
Der Beschluss verpflichtet das Ministerium für Finanzen, Arbeit und Transfers, die Steuerverwaltung des Kosovo sowie die Arbeitsinspektion, alle notwendigen Massnahmen für eine rechtzeitige und vollständige Umsetzung zu ergreifen.
Diese Änderung folgt auf eine lange Phase von Diskussionen und Forderungen der Gewerkschaften, die eine Anpassung des Mindestlohns an Inflation und Lebenshaltungskosten verlangt hatten.
Die Regierung erklärte, dass sie mit diesem Schritt die Wohlfahrt der Arbeitnehmer verbessern und die Standards des Arbeitsmarktes im Land stärken wolle.
Der Mindestlohn im Kosovo zählte bislang zu den niedrigsten in der Region, weshalb seine Erhöhung voraussichtlich einen spürbaren Einfluss auf die Kaufkraft der Bürger sowie auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen haben wird.
Einige Vertreter des privaten Sektors forderten jedoch zusätzliche Unterstützung durch die Regierung und warnten davor, dass kleine und mittlere Unternehmen in der ersten Phase der Umsetzung mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sein könnten.
Die Gewerkschaften begrüssten die Entscheidung hingegen und bezeichneten sie als positiven Schritt hin zu sozialer Gerechtigkeit und einer höheren Wertschätzung ehrlicher Arbeit.
Nach ihrer Ansicht sollte dieser Beschluss von weiteren Massnahmen zur Preiskontrolle und zum Schutz der Arbeitnehmer vor möglichen Verstössen gegen das Arbeitsrecht begleitet werden.
Der Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Kosovo in Kraft und seine Umsetzung wird von den zuständigen Institutionen überwacht, berichtet albinfo.ch.
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