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Die Coronakrise erfordert ein gemeinsames Engagement zugunsten der Kultur

Der Nationale Kulturdialog hat an seiner Sitzung vom 6. April 2020 schwerpunktmässig über die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Kultursektor und die Massnahmen zu ihrer Abfederung diskutiert. Alle Staatsebenen (Bund, Kantone, Städte und Gemeinden) verfolgen das gemeinsame Ziel, eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in allen […]

Der Nationale Kulturdialog hat an seiner Sitzung vom 6. April 2020 schwerpunktmässig über die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Kultursektor und die Massnahmen zu ihrer Abfederung diskutiert. Alle Staatsebenen (Bund, Kantone, Städte und Gemeinden) verfolgen das gemeinsame Ziel, eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in allen Regionen beizutragen.

Der Nationale Kulturdialog zeigt sich erfreut über die enge und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie den weiteren Partnern bei der raschen Umsetzung der Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Kultursektor (COVID-Verordnung Kultur). Die Instrumente, für deren Umsetzung der Bundesrat eine erste Tranche von 280 Mio. Franken gesprochen hat, sind seit dem 6. April aktiv und Gesuche können in den nächsten Tagen von den Kulturunternehmen, Kulturschaffenden und Laienvereinen im Kulturbereich eingereicht werden.

In einem weiteren Schritt wird der Bund zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden und den Kulturorganisationen eine Situationsanalyse durchführen und Anfang Mai eine Verlängerung der Geltungsdauer der vorerst auf zwei Monate befristeten Verordnung prüfen. Es ist absehbar, dass die Probleme, mit denen der Kultursektor konfrontiert ist, über den 20. Mai hinausgehen werden. Bereits jetzt werden zunehmend Veranstaltungen abgesagt, die für den Sommer dieses Jahres geplant waren.

Das Engagement zugunsten des Kultursektors in dieser Krise bleibt eine gemeinsame Herausforderung aller Staatsebenen. Im Kulturbereich wurde dazu eine enge Arbeitsgemeinschaft etabliert.

Der Nationale Kulturdialog wurde 2011 ins Leben gerufen und vereinigt Vertreter und Vertreterinnen der politischen Instanzen und der Kulturförderung der Kantone, Städte, Gemeinden und des Bundes. Seine Arbeit basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 und dem im April 2016 verabschiedeten Arbeitsprogramm 2016-2020 (www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/nationaler-kulturdialog.html). Die politischen Instanzen bilden das strategische Steuerungsorgan des Nationalen Kulturdialogs mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Vertretern und Vertreterinnen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungs- und Kulturdirektoren (EDK), des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

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