Leben in der Schweiz

Die öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung bezweckt zunächst den Schutz der Vertragsparteien vor Übereilung. Zweitens wird die Schaffung eindeutiger Rechtsgrundausweise (Gründungsurkunde, Grundstückkaufvertrag etc.) zur Führung der öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch) beabsichtigt. Schlussendlich schafft eine öffentliche Urkunde ein Beweismittel mit einer erhöhten Beweiskraft.

Das kantonale Recht regelt die Zuständigkeit für das Beurkundungswesen. Das Notariatssystem in der Schweiz kennt die beiden Formen des freien und des beamteten Notariats. Beim freien Notariat sind die Notare freiberuflich tätig, beim beamteten Notariat handelt es sich bei den Urkundspersonen vorwiegend um öffentliche Beamte mit unbeschränkter Beurkundungsbefugnis. Gesellschaftsgründungen sind beispielsweise im Kanton Zürich den kantonalen Amtsnotaren vorbehalten. Im Kanton St. Gallen kommen hierfür das Amtsnotariat, das Handelsregister und Rechtsanwälte in Betracht.

Wie finde ich den richtigen Notar?

Bei den Dienstleistungen der Notare ist zwischen Beratungsleistungen und der eigentlichen Beurkundung zu unterscheiden. Dabei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nicht alle Urkundspersonen ein juristisches Studium abgeschlossen haben, sondern insbesondere im Hinblick auf das Beurkundungsverfahren ausgebildet worden sind. Namentlich wenn sich weitere rechtliche Fragen ergeben oder eine umfassende juristische Betreuung gewünscht wird, kann es sich empfehlen, vorab abzuklären, ob eine Urkundsperson zusätzlich eine juristische Ausbildung aufweist (z.B. Rechtsanwalt).

Hinzu kommt, dass nicht alle Notare, insbesondere nicht alle Rechtsanwälte, die diese Funktion ausüben dürfen, über genügend Routine bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften verfügen, was sich schnell auf die Kosten und die Qualität der erbrachten Dienstleistung auswirken kann.

Der Gründungsort muss nicht zwingend mit dem Ort des späteren Sitzes einer Gesellschaft übereinstimmen. Die Gründung kann mit anderen Worten von irgendeinem schweizerischen Notar durchgeführt werden (z.B. im Kanton St. Gallen), unabhängig davon, wo die Gesellschaft ihren Sitz (z.B. im Kanton Zürich) hat.

Wie hoch sind die Kosten?

Auch im Hinblick auf die Beurkundungs- und Gründungskosten ist die Möglichkeit der freien Wahl des Notars von Bedeutung. Es gibt Notare, die für die Gründung einer GmbH mehrere Tausend von Franken in Rechnung stellen. Bei der Gründung einer GmbH gilt aus Faustregel: das Honorar für die Statuten und die übrigen Dokumente darf CHF 500 und für die Beurkundung ca. CHF 400 betragen; das ergibt total ca. CHF 900 (exkl. MWST).

Der freie Notar erbringt seine Dienstleistungen aufgrund einer Honorarvereinbarung mit dem Klienten, wobei Pauschaltarife denkbar sind. Beim beamteten Notariat werden für die Beurkundung Gebühren gestützt auf den kantonalen Gebührentarif erhoben, wobei hier grosse Unterschiede zwischen den Kantonen, aber auch im Vergleich zu den Beurkundungs- und Gründungskosten eines freien Notars bestehen können.

*) Im WEKA Verlag sind zur Gründung und Führung von AG und GmbH verschiedene Ratgeber erschienen, an denen der Autor mitgewirkt hat: www.weka.ch

Steuern: Wen fragen?

Die Steuererklärungen für die direkten Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde haben wir in den letzten Wochen aus dem Briefkasten nehmen können. Wir alle müssen die verschiedenen Unterlagen zusammentragen, damit die Steuererklärung anhand dieser Belege ausgefüllt werden kann. Zum Teil sind die Wegleitungen nicht einfach verständlich. Einzahlungen in die Säule 3a reduzieren die Steuern; aber nicht alle Vorsorgeinstitute sind langfristig vorteilhaft ausgelegt. Es fragt sich deshalb, ob man die Unterstützung von Steuerberatern verlangen soll und wieviel das Kosten darf.

Nicht alle Steuerberater sind mit den Detailfragen vertraut. Unter dem Namen “Taksat fer“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB mit Sitz in Bassersdorf und Domizil an der Poststrasse 1 in 8303 Bassersdorf. Der Verein bezweckt seine Mitglieder und Dritte bei ihrer Buchhaltung und ihren Steuererklärungen zu unterstützen, in dem er sie aussenstehenden Experten vermittelt, die ihre Dienstleistungen in einwandfreier Qualität und zu günstigen Bedingungen erbringen. Der Verein selber verlangt kein Honorar. Präsident des Vereins ist Rechtsanwalt David Sassan Müller der im Kanton Solothurn als nebenamtlicher Steuerrichter tätig ist.

Testen Sie unseren Verein. Senden Sie uns ein Mail mit Ihrer Frage in deutsch oder albanisch auf [email protected]. Wir machen Ihnen einen Vorschlag über das weitere Vorgehen und Sie entscheiden.