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Die Schweiz verstärkt die Hilfe für Minderjährige in griechischen Flüchtlingscamps

Mit den zusätzlich gesprochenen 1,1 Millionen Franken werden Projekte des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) und der Orthodoxen Kirche unterstützt

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat einen zusätzlichen Kredit von 1,1 Millionen Franken für Projekte von Hilfsorganisationen gesprochen, die vor allem Kindern und Jugendlichen in den Camps auf den Inseln in der griechischen Ägäis zugutekommen. Es werden damit auch Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in den Unterbringungsstrukturen finanziert. Die Vorbereitungen für die Aufnahme von 22 minderjährigen Asylsuchenden mit familiären Verbindungen in der Schweiz laufen.

Mit den zusätzlich gesprochenen 1,1 Millionen Franken werden Projekte des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) und der Orthodoxen Kirche unterstützt. Sie zielen darauf ab, den Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in den Unterbringungsstrukturen zu verstärken und diesen vulnerablen Asylsuchenden im Rahmen der Asylverfahren rechtliche Beratungen und psychosoziale Unterstützung zu ermöglichen. Zudem sollen Präventionsmassnahmen umgesetzt werden, die Asylsuchende vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Weitere Projekte sind in Prüfung.

Schweiz engagiert sich seit Jahren vor Ort
Mit der Unterstützung dieser Projekte baut die Schweiz ihr Engagement vor Ort und die Unterstützung der griechischen Behörden im Asylbereich weiter aus. Sie hat in den letzten Jahren rund sieben Millionen Franken für Projekte gesprochen, mit denen das Staatssekretariat für Migration (SEM) etwa ein Tageszentrum für Familien und Aufnahmezentren für unbegleitete minderjährige Asylsuchende unterstützt. Staatssekretär Mario Gattiker hat im Februar an einem Treffen mit dem griechischen Migrationsminister Notis Mitarakis vereinbart, dass das SEM die griechischen Behörden weiterhin unterstützen werde und bereit sei, das Schweizer Engagement weiter auszubauen. So ist geplant, Griechenland im Rahmen des Zweiten Schweizer Beitrags – Rahmenkredit Migration – beim Aufbau leistungsfähiger Asylstrukturen zu unterstützen. Dies zum Beispiel bei der Unterbringung der Asylsuchenden oder bei der Umsetzung der neuen Asylverfahren.

Das Schweizer Engagement beinhaltet auch Leistungen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die Aufnahmezentren auf den griechischen Inseln mit Zelten, Betten, Decken, Medikamenten und medizinischer Basisausrüstung versorgt; zudem finanziert sie Projekte im Bereich der Familienzusammenführung, der Betreuung von besonders vulnerablen und unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und zum Schutz von Frauen in Aufnahmezentren. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) schliesslich stellt regelmässig Experten für Frontex-Einsätze zur Unterstützung der griechischen Grenzverwaltung zur Verfügung.

Aufnahme von 22 Kindern und Jugendlichen in Vorbereitung
Die Schweiz hat Griechenland zudem bereits im Januar 2020 angeboten, unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die einen familiären Bezug zur Schweiz haben, auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung aufzunehmen. Das SEM hat bis heute Gesuche um Aufnahme von 22 unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland erhalten und diese bewilligt. Obwohl Dublin-Überstellungen aufgrund des Coronavirus derzeit europaweit ausgesetzt sind, hat das SEM die griechischen Behörden informiert, dass diese unbegleiteten Minderjährigen – unter Einhaltung der Vorgaben des BAG – umgehend einreisen dürfen. Das SEM ist gemeinsam mit der Schweizer Botschaft in Athen und den griechischen Behörden aktiv daran, den Transfer dieser Kinder und Jugendlichen und die Zusammenführung mit ihren Familienangehörigen in der Schweiz zu organisieren. Die griechischen Behörden können weitere unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit familiären Verbindungen in der Schweiz melden, und das SEM gibt ihnen Hinweise von Angehörigen, die bereits in der Schweiz leben, weiter.