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Eine Auffrischimpfung vier Monate nach der Grundimmunisierung wird allen empfohlen und ist sinnvoll
Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird neu für alle ab 16 Jahren bereits ab vier statt sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen, vor allem für ältere Menschen
Bisher waren Auffrischimpfungen ab sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen. Aktuelle Daten weisen verstärkt darauf hin, dass der Schutz vor Infektion und Erkrankung bei der Omikron-Variante des Covid-19-Virus deutlich geringer ist und rascher abnimmt als bei der Delta-Variante. Daten zeigen zudem, dass eine Auffrischimpfung den Schutz vor einer Infektion durch Omikron stark verbessern kann.
BAG und EKIF empfehlen deshalb für alle eine Auffrischimpfung bereits ab vier Monaten nach vollständiger Impfung. Eine Verkürzung des zeitlichen Intervalls ist besonders bei älteren Personen wichtig, um sie vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen zu schützen. Zudem kann ein kürzeres Intervall jetzt dazu beitragen, die Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante zu vermindern.
Schwer immundefizienten Personen wird im Hinblick auf die erwartete starke Ausbreitung der Omikron Variante nach drei mRNA-Impfdosen zur Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung ebenso empfohlen.
Personen, die eine Dosis des COVID-19-Impfstoffes von Janssen vor mindestens vier Monaten erhalten haben, wird auch eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen. Vorausgesetzt ein mRNA-Impfstoff ist nicht kontraindiziert und wird nicht aus anderen Gründen abgelehnt.
Genügend Impfstoff – auch für Auffrischimpfungen
Die Auffrischimpfung mit Impfstoff von Pfizer und Moderna ist durch Swissmedic erst sechs Monate nach der Grundimmunisierung zugelassen. Mit der Empfehlung von BAG und EKIF können verantwortliche Fachpersonen Auffrischungsimpfungen aber bereits vor Ablauf von sechs Monaten bzw. frühestens vier Monate nach der Grundimmunisierung verabreichen. Die Arztperson muss im Rahmen der Sorgfaltspflicht die Patientin, den Patienten auf den Off-Label-Use hinweisen (Informationspflicht) und deren bzw. dessen Zustimmung einholen.
Auch mit dem neuen Intervall von vier Monaten verfügt der Bund über genügend Impfstoffdosen, um alle Personen zu impfen, die dies wünschen.
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