Leben in der Schweiz

EKM/EKR – Die Selbstbestimmungsinitiative schwächt die Grundrechte

Die Selbstbestimmungsinitiative schwächt die international gültigen Menschenrechte in der Schweiz und raubt uns die Möglichkeit, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen. Sie gefährdet zudem die Rechtssicherheit in den internationalen Beziehungen und unterwandert die Glaubwürdigkeit der Schweiz als zuverlässige Vertragspartnerin. Dies hat tiefgreifende Konsequenzen insbesondere für einen Kleinstaat wie die Schweiz

Die Menschenrechte ─ zum Beispiel das Recht auf Leben, auf Freiheit, auf Privatsphäre, auf Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Schutz vor Diskriminierung ─ gelten für alle. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein Garant dieser freiheitlichen Grundrechte und damit auch für den Frieden und die Sicherheit in Europa. Damit europaweit der Mindeststandard für Menschenrechte eingehalten wird, hat der Europarat – dem neben 46 anderen Ländern auch die Schweiz angehört – den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geschaffen. Es sind auch unsere Richter, welche am Gerichtshof die Menschenrechte schützen. Die Selbstbestimmungsinitiative würde jedoch die Schweiz zwingen, die EMRK (und die Urteile des EGMR) zu missachten oder gar aus dem Europarat auszutreten. Nebst Weissrussland wäre die Schweiz das einzige Land in Europa, welches seinen Bürgerinnen und Bürgern den Schutz der EMRK vorenthalten würde.

Die Menschenrechte sind in der Schweiz zwar als Grundrechte auch in der Verfassung verankert. Die Verfassung kann durch die Mehrheit von Volk und Ständen jedoch jederzeit abgeändert werden. Auch das Parlament kann Gesetze einführen, welche Menschenrechte verletzen. Umso wichtiger ist der internationale Schutz der Grundrechte, damit die individuellen Freiheitsrechte und der Schutz vor Diskriminierung in jedem Fall sichergestellt sind, auch gegenüber dem eigenen Staat.

Allgemeingültige Regeln gegen das Recht des Stärkeren

Kleinere Staaten wie die Schweiz haben ein starkes Interesse an allgemeingültigen, für alle Staaten geltenden Regeln. Mit ihrer Unterschrift unter einen völkerrechtlichen Vertrag verpflichten sich die beteiligten Staaten freiwillig und souverän, die im Vertrag festgelegten Regeln zu befolgen. Dadurch wird die Staatenwelt berechenbarer. In einer Staatenwelt ohne Völkerrecht herrscht das Recht des Stärkeren. Die Initiative verlangt, dass die Schweiz völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, neu verhandelt und nötigenfalls kündigt. Damit gefährdet sie die Stabilität und Verlässlichkeit der Schweiz und untergräbt das internationale System, auf welches die Schweiz angewiesen ist.

Adresse für Rückfragen

Walter Leimgruber, Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 76 396 30 37

Martine Brunschwig Graf, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR, T +41 79 507 38 00