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Frauen im Erotikgewerbe besser schützen: Bericht schlägt Massnahmen vor

In einer Auslegeordnung stellt die nationale Expertengruppe unter der Leitung der St. Galler alt Regierungsrätin Kathrin Hilber fest, dass Frauen im Erotikgewerbe regelmässig Ausbeutungssituationen ausgesetzt sind

Im Erotikgewerbe tätige Frauen müssen besser vor Ausbeutung geschützt werden. Dazu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, und zwar im Rahmen einer nationalen Politik zur Sexarbeit. Dies empfiehlt eine Expertengruppe, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzt worden war. Im Bericht, den sie am 24. März 2014 vorlegte, schlägt die Expertengruppe verschiedene Massnahmen vor, unter anderem die Aufhebung der Sittenwidrigkeit. Ein Prostitutionsverbot nach dem Vorbild von Schweden lehnt die Expertengruppe ab.

In einer Auslegeordnung stellt die nationale Expertengruppe unter der Leitung der St. Galler alt Regierungsrätin Kathrin Hilber fest, dass Frauen im Erotikgewerbe regelmässig Ausbeutungssituationen ausgesetzt sind und dort oft prekäre Verhältnisse vorherrschen. Die Expertinnen und Experten sind der Ansicht, dass mit verschiedenen Massnahmen der Politik, der Verwaltung und privater Organisationen die Rechte der im Erotikgewerbe tätigen Frauen gezielt gestärkt werden sollen. Aufgrund des erheblichen Missbrauchspotentials sei das Cabaret-Tänzerinnen-Statut hingegen aufzuheben.

Nationale Politik zur Sexarbeit
Der Expertenbericht empfiehlt insbesondere eine nationale Politik zur Sexarbeit, um wichtige Grundsätze auf eidgenössischer Ebene zu verankern. Diese Politik soll nach Meinung der Expertengruppe liberal und pragmatisch ausgestaltet sein, ein Verbotsmodell nach dem Vorbild nordischer Staaten sei für die Schweiz nicht dazu geeignet, den Schutz von Frauen im Erotikgewerbe zu stärken. Das Erotikgewerbe würde sich in die Illegalität verlagern, wodurch die Stellung der Sexarbeiterinnen geschwächt würde.

Vielmehr identifiziert die Expertengruppe vier Handlungsschwerpunkte, um den Schutz für Sexarbeiterinnen zu verbessern: Die bestehenden Rechtsnormen sollen ergänzt, neue Koordinationsgremien auf Ebene Bund und Kantonen geschaffen, und sowohl die Prävention als auch der Vollzug sollen gestärkt werden. Konkret schlägt der Bericht 26 Massnahmen vor, unter anderem auch die Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen. Während die Ausübung der Sexarbeit zwar legal ist, verstossen Prostitutionsverträge nach bisheriger Auslegung durch das Bundesgericht gegen die guten Sitten – Forderungen könnten deshalb gerichtlich nicht eingefordert werden. Weitere Möglichkeiten sieht der Expertenbericht beispielsweise im Ausbau der Beratungsangebote- und -stellen, bei der Stärkung und Sensibilisierung der Vollzugsbehörden sowie in einer neuen, nationalen Fachstelle Sexarbeit.

Als zentral erachtet die Expertengruppe die enge Koordination zwischen Bund, Kantonen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Durch den vorgelegten Massnahmenkatalog soll die Sicherheit im Arbeitsalltag von Sexarbeiterinnen erhöht, die Selbstbestimmung gestärkt und deren strukturelle Diskriminierung abgebaut werden.

Grundlage für das weitere Vorgehen

Die Expertengruppe bestand aus Vertreterinnen und Vertretern von Frauenschutzorganisationen im Erotikbereich der Sozialpartner, der Kantone sowie der betroffenen Bundesstellen. Sie wurde im Juli 2013 vom EJPD mit dem Auftrag eingesetzt, Schutzmassnahmen für Arbeiterinnen im Erotikbereich zu prüfen. Eine Vernehmlassung zur Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen Statuts im Jahr zuvor zeigte Handlungsbedarf im gesamten Erotikbereich. Der vorliegende Bericht ist eine Grundlage für den Entscheid über das weitere Vorgehen.

(Medienmitteilung der BFM)