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Besonders gefährdete Minderheiten: Bund beteiligt sich an Kosten für den Schutz
Der Bundesrat will sich jährlich mit bis zu 500’000 Franken an den Sicherheitskosten für Minderheiten beteiligen, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) hat in seinem Konzept vom 17. April 2018 empfohlen, die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), den Polizeikräften und den gefährdeten Minderheiten zu intensivieren. Dazu gehören in erster Linie jüdische und muslimische Gemeinschaften. Bei der Erarbeitung des Konzepts des SVS wurde gleichzeitig beschlossen, dass der Bund Schutzmassnahmen für diese besonders gefährdeten Minderheiten jährlich mit bis zu 500’000 Franken unterstützen soll.
Unterstützung für verschiedene Minderheiten
Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung sieht vor, dass sich der Bund an den Kosten für bauliche und technische Massnahmen zur Verhinderung von Straftaten beteiligen kann. Dazu zählen etwa Zäune, Mauern oder Eingangssicherungen bzw. Überwachungskameras oder Alarmanlagen. Zudem kann der Bund auch die Ausbildung in den Bereichen Risikoerkennung und Bedrohungsabwehr finanziell unterstützen. Ebenfalls möglich sind finanzielle Hilfen für die Sensibilisierung oder die Information breiter Bevölkerungskreise.
Mit der Verordnung können neben religiösen Gemeinschaften zum Beispiel auch Fahrende (Jenische, Roma und Sinti) sowie Gruppierungen unterstützt werden, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung einer Minderheit angehören (Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle). Bedingung ist, dass die betreffenden Gruppierungen eine gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten haben.
Nicht möglich ist hingegen eine finanzielle Beteiligung des Bundes an die Kosten von Sicherheitspersonal. Gesuche um Finanzhilfen des Bundes werden vom Bundesamt für Polizei (fedpol) geprüft, das beim NDB eine Beurteilung der besonderen Gefährdung einholt.
Die Vernehmlassung zur Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) dauert bis zum 7. Mai 2019.
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