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Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Tätigkeitsbericht 2018

In allen Bereichen grenzüberschreitender Kriminalität müssen die betroffenen Staaten zusammenarbeiten, um strafbare Handlungen wirksam bekämpfen, verfolgen und bestrafen zu können. Wie vielfältig die Zusammenarbeit des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ IRH) mit den in- und ausländischen Partnerbehörden ist, veranschaulicht der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018

Neben Fällen, die Korruption in Politik und Wirtschaft und Straftaten des organisierten Verbrechens betreffen, gibt es immer wieder aufsehenerregende Einzelfälle wie jenen eines mutmasslichen britischen “Meisterbetrügers”. In anderen Fällen wiederum wird Neuland betreten, wie etwa bei der Zusammenarbeit mit Tansania zur Bekämpfung des Schmuggels von Elfenbein. Wie intensiv die Zusammenarbeit mit dem Ausland ist, belegen die statistischen Angaben. Im letzten Jahr wurden namentlich 350 Auslieferungsersuchen, 135 Strafübernahmeersuchen und 1163 Rechtshilfeersuchen an BJ IRH übermittelt. 235 Fälle wurden vom Bundesstrafgericht und 82 Fälle vom Bundesgericht beurteilt. BJ IRH übermittelte seinerseits 252 Auslieferungsersuchen, 225 Strafübernahmeersuchen und 850 Rechtshilfeersuchen an das Ausland.

Erhebung elektronischer Daten

Der Tätigkeitsbericht geht ferner auf ausgewählte Themen ein, namentlich auf die Erhebung elektronischer Daten. Da Täter zunehmend das Internet zur Begehung von Delikten benutzen und die wichtigsten Internet Service Provider (ISP) ihre Hauptsitze in den USA haben, kommt dem Rechtshilfeverkehr zwischen der Schweiz und den USA eine besondere Bedeutung zu. BJ IRH steht den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden bei der Sicherung und Erhebung solcher Daten beratend zur Seite.

Ein weiteres Thema ist die unaufgeforderte Übermittlung von Informationen und Beweismitteln. Dieses nützliche und immer häufiger eingesetzte Instrument ermöglicht eine dynamischere Zusammenarbeit. Dank diesen unaufgeforderten Übermittlungen kann in einem anderen Staat ein Strafverfahren eingeleitet oder eine hängige Strafuntersuchung erleichtert werden. Die Schweiz übermittelt jährlich über hundert solcher Informationen ans Ausland und spielt damit international eine Pionierrolle.

Neue Grundlagen für die Zusammenarbeit

Nur auf einem soliden Fundament können die heutigen Herausforderungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit bewältigt werden. Deshalb muss das geltende Recht auf nationaler Ebene sowie durch die Mitwirkung in internationalen Organisationen stets an die neuen Bedürfnisse angepasst werden. So sieht die laufende Revision des Rechtshilfegesetzes vor, die – heute auf Staaten beschränkte – Möglichkeit der Zusammenarbeit auf internationale Strafinstitutionen wie ad-hoc Tribunale und UNO-Untersuchungskommissionen auszudehnen. Und die Mitwirkung von BJ IRH in den auf dem Gebiet der Strafrechtshilfe tätigen internationalen Steuerungsgremien, so etwa im einschlägigen Expertenkomitee des Europarates (PC-OC), bietet der Schweiz die Gelegenheit, sich an der Umsetzung bestehender Übereinkommen und der Ausarbeitung neuer Instrumente zu beteiligen.