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Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel wird neu lanciert
Die Evaluation des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel 2017–2020 zeigt, dass der Grossteil der 28 Massnahmen umgesetzt wurde. In mehreren Bereichen besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf. Darum ist ein dritter nationaler Aktionsplan geplant. Dieser soll auf zentrale Handlungsfelder fokussieren und politisch verbindlicher sein als die bisherigen
Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass von den 28 Massnahmen 20 umgesetzt, 2 teilweise und 6 noch ungenügend umgesetzt wurden.
Koordination stärken, Verbindlichkeit erhöhen
Gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation ist die Erarbeitung eines neuen Nationalen Aktionsplans vorgesehen. Dieser soll sich auf diejenigen Bereiche konzentrieren, bei welchen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört insbesondere der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Auch die Strafverfolgung und die Opferunterstützung sollen weiter gestärkt und der Bereich Cybercrime neu berücksichtigt werden.
Weiter hat die Evaluation gezeigt, dass die Einbeziehung der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger auf allen Ebenen verbesserungswürdig ist. Um die Verbindlichkeit des künftigen NAP zu erhöhen, sollte ein neuer NAP von allen beteiligten politischen Stellen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene unterstützt und verabschiedet werden. Zugleich sollte die nationale Koordination gestärkt werden. fedpol prüft derzeit, welches institutionelle Gefäss am besten geeignet ist, um die politische Einbindung und die Gesamtkoordination sicherzustellen.
Unabhängig davon wird fedpol weiterhin eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Menschenhandels spielen, insbesondere durch die internationale und nationale polizeiliche Koordination und Zusammenarbeit.
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